Du buchst eine Putzkraft für 24,90 € die Stunde und denkst, das ist der Preis. Stimmt aber nicht ganz. Wenn du es richtig machst, holt dir das Finanzamt einen Teil davon zurück: genau 20 Prozent der Arbeitskosten. Das steht in Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes, und es ist einer der wenigen Steuervorteile, die wirklich jeder Haushalt nutzen kann, ohne Steuerberater, ohne Tricks.
Der Haken: Viele lassen das Geld liegen. Sie zahlen bar, verlieren die Rechnung oder wissen schlicht nicht, dass der Bonus existiert. Wir rechnen dir vor, wie weit dein Stundensatz nach Abzug tatsächlich fällt, welche Voraussetzungen gelten, und wie viel pro Jahr auf deinem Konto landet.
Kurzfassung: Eine legal angemeldete Putzkraft kostet dich real rund 20 Prozent weniger, als auf der Rechnung steht. Nach Paragraf 35a EStG ziehst du 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld ab, maximal 4.000 € im Jahr. Aus 24,90 € pro Stunde werden so netto rund 19,90 €. Voraussetzung: ordentliche Rechnung und Zahlung per Überweisung, niemals bar. Bei seriösen Vermittlungsplattformen wie Wecasa oder Helpling ist beides automatisch erfüllt.
Wie der Steuervorteil bei der Putzfrau funktioniert
Der entscheidende Begriff heißt haushaltsnahe Dienstleistung. Darunter fallen Tätigkeiten, die normalerweise ein Haushaltsmitglied erledigen würde: putzen, Fenster reinigen, bügeln, kochen, Garten pflegen. Eine Reinigungskraft für deine Wohnung fällt klar darunter.
Paragraf 35a Absatz 2 EStG erlaubt dir, 20 Prozent der Kosten direkt von deiner Steuerschuld abzuziehen. Wichtig ist das Wort direkt. Es geht nicht um einen Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug, der nur dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Es ist eine Steuererminderung, Euro für Euro. 100 € Abzug bedeuten 100 € mehr in deiner Tasche.
Die Obergrenze liegt bei 4.000 € pro Jahr und Haushalt. Das sind 20 Prozent von 20.000 € Ausgaben. Für eine normale Haushaltsreinigung erreichst du diesen Deckel nie. Er greift eher, wenn du zusätzlich Pflegeleistungen oder einen Gärtner über dieselbe Kategorie absetzt.
Ein zweiter Fall ist der Minijob im Privathaushalt. Wenn du eine Putzkraft selbst anstellst und über die Minijob-Zentrale anmeldest, gilt nicht der 4.000-€-Deckel, sondern ein eigener: ebenfalls 20 Prozent, aber maximal 510 € im Jahr. Das entspricht 2.550 € Jahreskosten. Ob du lieber selbst Arbeitgeber bist oder über eine Plattform buchst, ist letztlich eine Frage der Bequemlichkeit.
Brutto auf der Rechnung, netto auf dem Konto: der echte Preis nach Abzug
Jetzt wird gerechnet. Der Trick beim Paragraf 35a ist, dass du nur die Arbeitskosten ansetzen darfst, nicht das Material. Bei einer Putzkraft ist das selten ein Problem, weil der Stundensatz fast komplett Arbeitsleistung ist. Reinigungsmittel stellst du bei den meisten Plattformen ohnehin selbst.
Schau dir an, was zwei typische Stundensätze nach dem 20-Prozent-Abzug wirklich kosten. Die Bruttopreise stammen von zwei der bekanntesten Vermittlungsplattformen: Wecasa mit einem Fixpreis von 24,90 € pro Stunde für regelmäßige Reinigung und Helpling mit durchschnittlich 16,90 € pro Stunde plus 2,99 € Servicegebühr pro Buchung.
Echter Stundensatz nach 20 Prozent Steuervorteil
regelmaessig
19,92 Euro
Gesamt
Aus 24,90 € werden also rund 19,92 €. Aus 16,90 € werden 13,52 €. Pro Stunde klingt das überschaubar, übers Jahr rechnet sich das aber deutlich. Wir zeigen dir das an einem konkreten Beispiel.
Rechenbeispiel: drei Stunden alle zwei Wochen
Nimm einen ganz normalen Fall. Du buchst eine Putzkraft für drei Stunden, zweiwöchentlich. Das sind 26 Termine im Jahr, also 78 Stunden. Bei Wecasa zu 24,90 € die Stunde zahlst du 1.942,20 € brutto im Jahr. Davon ziehst du 20 Prozent ab.
Jahresrechnung, 3 Stunden zweiwöchentlich (Wecasa)
regelmaessig
1.553,76 Euro
Gesamt
Knapp 390 € holst du dir in diesem Beispiel über die Steuererklärung zurück. Das ist mehr als eine komplette Monatsrechnung. Bei Helpling im selben Rhythmus liegst du wegen des niedrigeren Durchschnittssatzes günstiger, musst aber die Servicegebühr von 2,99 € pro Buchung mitrechnen, die als Vermittlungsleistung ebenfalls absetzbar ist.
Die Voraussetzungen, damit der Abzug wirklich klappt
Der Steuervorteil kommt nicht automatisch. Das Finanzamt verlangt zwei Dinge, und an genau diesen beiden Punkten scheitern die meisten, die am Ende leer ausgehen.
Erstens: eine ordentliche Rechnung. Du brauchst einen schriftlichen Nachweis über die erbrachte Leistung, mit Name und Anschrift des Dienstleisters, Art der Tätigkeit und dem Betrag. Idealerweise sind Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen, weil nur der Arbeitsanteil absetzbar ist. Bei Plattformen bekommst du diese Rechnung automatisch in deinem Kundenkonto.
Zweitens: unbare Zahlung. Das ist der häufigste Stolperstein. Der Betrag muss per Überweisung, Lastschrift oder Karte auf das Konto des Dienstleisters fließen. Barzahlung erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an, egal wie gut deine Quittung aussieht. Wer seiner Putzkraft das Geld in bar in die Hand drückt, verliert den kompletten Steuervorteil. Plattformen wie Wecasa und Helpling wickeln die Zahlung ohnehin nur bargeldlos ab, womit dieser Punkt von allein erledigt ist.
Eine dritte Bedingung wird oft vergessen: Die Leistung muss legal sein. Schwarzarbeit ist nicht absetzbar, und das ist das versteckte Risiko bei einer privat vermittelten Putzkraft ohne Anmeldung. Wer schwarz putzen lässt, spart sich vielleicht ein paar Euro Stundenlohn, verliert dafür aber den Steuervorteil und haftet im Schadensfall selbst. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.
Die unbare Zahlung ist eine harte gesetzliche Voraussetzung in Paragraf 35a Absatz 5 EStG. Sie soll Schwarzarbeit verhindern, weil eine Überweisung einen nachvollziehbaren Geldfluss dokumentiert. Selbst mit perfekter Rechnung lehnt das Finanzamt den Abzug ab, wenn du bar gezahlt hast. Bezahl deine Putzkraft also immer per Überweisung oder über die Plattform.
So machst du den Steuervorteil in der Steuererklärung geltend
Es ist einfacher, als die meisten denken. Du brauchst keine Belege mitschicken, sondern trägst nur einen einzigen Betrag in die richtige Zeile ein. Rechnungen und Kontoauszüge aufbewahren solltest du trotzdem, falls das Finanzamt nachfragt.
Typischer Stolperstein: Wenn du eine Putzkraft selbst als Minijobber angemeldet hast, gehören die Kosten in eine andere Zeile als bei einer über die Plattform vermittelten Kraft. Der Minijob hat den eigenen Deckel von 510 €, die haushaltsnahe Dienstleistung den von 4.000 €. Trag nicht beides in dieselbe Zeile, sonst rechnet das Programm falsch.
Ein Hinweis in eigener Sache: Das hier ist eine redaktionelle Erklärung, keine Steuerberatung. Die Beträge und Grenzen entsprechen dem Stand des Einkommensteuergesetzes, aber jeder Haushalt ist anders. Bei größeren Summen oder Sonderfällen wie Pflege im Haushalt lohnt sich der Blick eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins.
Welche Plattform sich nach Steuer am meisten lohnt
Auf dem Papier wirkt Helpling mit 16,90 € günstiger als Wecasa mit 24,90 €. Doch der Durchschnittssatz bei Helpling ist genau das: ein Durchschnitt. In Berlin liegt er real eher bei 22 €, in München sogar bei knapp 27 €, dazu kommt die Servicegebühr von 2,99 € pro Buchung. Wecasa setzt dagegen einen Festpreis, den du vorher kennst.
Der Steuervorteil ändert an der Reihenfolge nichts, weil er bei beiden gleich 20 Prozent beträgt. Er senkt nur das absolute Niveau. Was wirklich zählt, ist die Frage, ob du einen kalkulierbaren Fixpreis oder einen variablen Marktplatz mit mehr Auswahl willst. Beides hat seine Berechtigung, und beides erfüllt die Voraussetzungen für den 20-Prozent-Bonus.
Unser Fazit zum Putzfrau-Preis nach Steuer
Wenn du dir noch unsicher bist, welcher Anbieter zu deinem Putzrhythmus passt, hilft dir unser Putzkraft-Finder in wenigen Klicks weiter. Einen ausführlichen Vergleich aller Plattformen findest du in unserer Übersicht Putzportale im Vergleich und Erfahrungen. Und wie sich die Kosten generell zusammensetzen, brutto wie netto, erklären wir im Ratgeber Putzfrau Kosten.
Häufige Fragen zum Putzfrau-Preis nach Steuer
Bei einer über eine Plattform gebuchten Putzkraft (haushaltsnahe Dienstleistung) sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, maximal 4.000 € Erstattung pro Jahr. Das entspricht bis zu 20.000 € Ausgaben. Bei einer selbst angemeldeten Minijob-Putzkraft gilt ein eigener Deckel: 20 Prozent, maximal 510 € im Jahr.
Beim Minijob stellst du die Putzkraft selbst an und meldest sie über die Minijob-Zentrale an, dann bist du Arbeitgeber. Hier gilt der Deckel von 510 € Erstattung pro Jahr. Bei einer haushaltsnahen Dienstleistung buchst du über eine Plattform oder einen Dienstleister, der die Kraft beschäftigt, und setzt bis zu 4.000 € pro Jahr ab. Für die meisten ist der zweite Weg einfacher, und der höhere Deckel ist attraktiver.
Nein, du zahlst zunächst den vollen Bruttopreis. Den Vorteil bekommst du erst später über die Steuererklärung zurück, als geringere Steuerschuld oder höhere Rückerstattung. Wirtschaftlich gesehen sinkt dein echter Stundensatz aber um 20 Prozent: Aus 24,90 € werden so rund 19,90 €.
Der Abzug mindert deine Steuerschuld. Wenn du gar keine Einkommensteuer zahlst, geht der Vorteil leider ins Leere, weil es nichts zum Abziehen gibt. Eine Auszahlung über die gezahlte Steuer hinaus gibt es nicht. Sobald du aber Steuern zahlst, profitierst du in voller Höhe von den 20 Prozent.
Ja. Paragraf 35a unterscheidet nicht zwischen Eigentümern und Mietern. Entscheidend ist nur, dass die Leistung in deinem selbst bewohnten Haushalt erbracht wird und du Rechnung sowie unbare Zahlung nachweisen kannst. Auch in einer Mietwohnung holst du dir die 20 Prozent zurück.
Quellen und Transparenz
Die rechtlichen Grundlagen stammen aus Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (Steuererminderung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen). Die genannten Stundensätze sind die offiziellen Angaben der Anbieter, geprüfter Stand Juni 2026.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Aufbereitung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Wie wir Anbieter bewerten und Preise prüfen, liest du in unserer Bewertungsmethodik.
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