Pflegegrad 1 klingt nach wenig, und genau das ist das Missverständnis. Es ist die niedrigste Stufe, die der Medizinische Dienst vergeben kann, und trotzdem öffnet sie eine Tür, die viele übersehen: 125 Euro im Monat, mit denen sich Unterstützung im Haushalt mitfinanzieren lässt. Egal, ob du selbst betroffen bist oder für deine Mutter, deinen Vater oder deinen Partner organisierst, dieser Betrag steht dir zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist. Zwischen Anspruch und Auszahlung liegen aber ein paar Regeln, die du kennen solltest, damit am Ende kein Frust bei der Pflegekasse entsteht.
Kurzfassung: Ab Pflegegrad 1 hast du Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat nach Paragraf 45b SGB XI, zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, den du über die Pflegekasse erstattet bekommst, ansparen kannst und der bei jedem Pflegegrad gleich hoch ist.
Dieser Ratgeber richtet sich an Betroffene genauso wie an Angehörige, die im Hintergrund alles regeln. Wir gehen durch, was Pflegegrad 1 konkret bedeutet, welche Leistungen für eine Haushaltshilfe in Frage kommen, wie der Antrag und die Abrechnung Schritt für Schritt laufen und was eine Putzkraft über ein Portal dabei leisten kann und was nicht. Wenn du dir vorab einen Überblick verschaffen willst, welche Lösung zu welcher Lebenssituation passt, hilft dir unser Überblick zu Haushaltshilfen für verschiedene Zielgruppen weiter.
Was Pflegegrad 1 bedeutet
Pflegegrad 1 ist die Einstiegsstufe in der Pflegeversicherung. Vergeben wird er, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst werden in mehreren Modulen Punkte vergeben, etwa für Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung oder den Umgang mit Krankheit. Wer dabei zwischen 12,5 und unter 27 Gesamtpunkten erreicht, bekommt Pflegegrad 1.
Pflegegrad 1 ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Betroffen sind ältere Menschen genauso wie jüngere mit einer chronischen Erkrankung, nach einer Operation oder mit einer Behinderung. Im Alltag äußert sich Pflegegrad 1 oft unspektakulär: Das Treppensteigen wird mühsam, Fenster putzen oder das Bad gründlich reinigen geht nicht mehr ohne Schmerzen, schwere Einkäufe sind kaum noch zu schaffen. Genau hier setzt eine Haushaltshilfe an.
Was das für dich bedeutet: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine klassischen Pflegesachleistungen wie bei den höheren Stufen. Was du aber bekommst, ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Bei dieser Stufe ist er praktisch die wichtigste Geldleistung überhaupt, und viele wissen schlicht nicht, dass er ihnen zusteht.
Bei Pflegegrad 1 stehen dir vor allem der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat, ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 40 Euro im Monat, ein Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und eine kostenlose Pflegeberatung zu. Pflegegeld und reguläre Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Für die Finanzierung einer Haushaltshilfe ist deshalb der Entlastungsbetrag dein wichtigster Hebel. Welche konkreten Beträge dir zustehen, bestätigt dir verbindlich deine Pflegekasse.
Welche Leistungen für eine Haushaltshilfe in Frage kommen
Hier wird es konkret, und hier entstehen die meisten Missverständnisse. Der Entlastungsbetrag ist nach Paragraf 45b SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Was genau darunter fällt, legen die Bundesländer in eigenen Verordnungen fest, deshalb gibt es regionale Unterschiede. In vielen Ländern zählen dazu auch hauswirtschaftliche Hilfen wie Reinigen, Wäsche waschen, Einkaufen oder Botengänge, solange der Dienst, der die Leistung erbringt, nach Landesrecht anerkannt ist.
Was geht und was nicht:
Vorteile
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleiter oder hauswirtschaftliche Dienste mit Landeszulassung
- Bestimmte hauswirtschaftliche Leistungen ambulanter Pflegedienste
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen
Nachteile
- Reinigung über ein normales Putzportal, wenn der Anbieter nicht nach Landesrecht anerkannt ist
- Eine privat und schwarz beschäftigte Putzkraft ohne Rechnung
- Allgemeine Anschaffungen für den Haushalt wie Geräte oder Möbel
- Beträge über die 125 Euro im Monat hinaus, die du selbst tragen musst
Jetzt der ehrliche Hinweis, der oft unter den Tisch fällt. Buchst du eine Reinigung über ein klassisches Putzportal wie Wecasa oder Helpling, ist diese Leistung nicht automatisch über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Der Grund liegt nicht an der Qualität der Kraft, sondern an einer formalen Hürde. Die Pflegekasse erstattet aus dem Entlastungsbetrag nur Leistungen von Anbietern, die in deinem Bundesland als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag zugelassen sind. Die meisten Online-Vermittlungen für Putzkräfte haben diese spezielle Anerkennung nicht. Sie sind als Reinigungsdienstleister gedacht, nicht als zugelassener Alltagshelfer im Sinne des Pflegerechts.
Das heißt nicht, dass eine Putzkraft über ein Portal eine schlechte Wahl ist. Im Gegenteil, gerade bei Pflegegrad 1 ist sie für viele genau richtig, weil sie verlässlich, versichert und legal angemeldet ist. Nur solltest du nicht damit rechnen, die Rechnung anschließend bei der Pflegekasse einzureichen und über die 125 Euro erstattet zu bekommen. Wer gezielt den Entlastungsbetrag nutzen will, fragt bei der Pflegekasse nach anerkannten Diensten in der Region. Wer schlicht zuverlässige Putzhilfe sucht und den Steuervorteil mitnimmt, ist bei einem geprüften Portal gut aufgehoben. Beide Wege lassen sich auch kombinieren.
Meist nicht. Die Pflegekasse erstattet aus dem Entlastungsbetrag nur Leistungen von Anbietern, die in deinem Bundesland als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag zugelassen sind. Klassische Putzportale haben diese Anerkennung in der Regel nicht, weil sie als Reinigungsdienst und nicht als zugelassener Alltagshelfer gelten. Buchst du dort eine Kraft, bekommst du eine zuverlässige, versicherte und legal angemeldete Putzhilfe, die du über die Steuer absetzen kannst, aber normalerweise keine Erstattung über die 125 Euro. Frag im Zweifel direkt bei deiner Pflegekasse nach anerkannten Diensten in deiner Region.
Pflegegrad 1 beantragen, Schritt für Schritt
Bevor überhaupt ein Euro fließt, muss der Pflegegrad anerkannt sein. Wenn noch keiner vorliegt, ist der Antrag kein Hexenwerk, aber ein paar Dinge solltest du wissen, damit der Termin mit dem Medizinischen Dienst gut läuft.
Pflegegrad 1 bei der Pflegekasse beantragen
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Pflegetagebuch führen
Begutachtung vorbereiten
Bescheid prüfen
Pflegeberatung nutzen
Der häufigste Fehler ist, beim Termin tapfer zu wirken und alles herunterzuspielen. Verständlich, niemand gibt gern zu, dass es nicht mehr so gut läuft. Für die Einstufung ist aber genau das schädlich. Beschreibe den schlechten Tag, nicht den guten. Wird der Antrag abgelehnt, obwohl du den Bedarf siehst, ist ein Widerspruch oft erfolgreich, besonders wenn du das Pflegetagebuch und ärztliche Befunde beilegst.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. In dieser Zeit findet die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst statt. Entscheidend für deine Leistungen ist das Datum der Antragstellung, nicht das des Bescheids. Wird Pflegegrad 1 anerkannt, stehen dir die 125 Euro Entlastungsbetrag rückwirkend ab dem Antragsmonat zu. Stelle den Antrag deshalb lieber früher als später, auch wenn der Bedarf gerade erst beginnt.
Die Abrechnung mit der Pflegekasse
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet. Du oder dein anerkannter Dienst reicht die erbrachte Leistung bei der Pflegekasse ein, und die Kasse erstattet bis zur Höhe von 125 Euro im Monat. Du bekommst die 125 Euro also nicht aufs Konto überwiesen, um sie frei auszugeben. So läuft das in der Praxis ab:
Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse abrechnen
Anerkannten Anbieter finden
Leistung beauftragen und Rechnung holen
Rechnung einreichen
Nicht genutzte Beträge ansparen
Den letzten Punkt unterschätzen viele. Wer den Betrag nicht jeden Monat braucht, kann ihn ansparen und zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt für eine intensivere hauswirtschaftliche Unterstützung einsetzen. Die genauen Fristen klärst du direkt mit deiner Pflegekasse, weil die Handhabung im Detail abweichen kann. Erfunden ist an den 125 Euro nichts, mehr als diesen Betrag gibt der Entlastungstopf aber nicht her. Wer eine umfangreichere Hilfe möchte, trägt die Differenz selbst oder kombiniert sie mit dem Steuervorteil.
Was ein Putzportal bei Pflegegrad 1 leisten kann und was nicht
Ob du den Entlastungsbetrag über einen anerkannten Dienst nutzt oder eine Putzkraft privat über ein Portal buchst, hängt von deinem Ziel ab. Geht es dir um die formale Erstattung aus dem 125-Euro-Topf, brauchst du einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter, und den vermittelt dir die Pflegekasse. Geht es dir um eine zuverlässige, saubere Wohnung ohne Aufwand mit der Anmeldung, ist eine geprüfte Vermittlung die unkompliziertere Lösung.
Bei Pflegegrad 1 zählt Verlässlichkeit mehr als der letzte Euro beim Stundensatz. Worauf es bei der Auswahl einer Haushaltshilfe ankommt:
Ein bekanntes Gesicht. Ständig wechselnde Kräfte sind unangenehm, besonders wenn man auf Hilfe angewiesen ist. Wer fremde Personen in die eigene Wohnung lässt, will nicht jede Woche jemand Neuen vor der Tür haben. Eine feste Putzkraft, die du nach dem ersten Termin immer wieder buchen kannst, schafft Vertrauen und Routine. Sowohl Wecasa als auch Helpling erlauben, dieselbe Person dauerhaft wieder auszuwählen.
Geprüft und versichert. Bei einer geprüften Vermittlung sind die Kräfte legal angemeldet und über die Plattform haftpflichtversichert. Wecasa wirbt mit geprüften Profis mit Führungszeugnis und Haftpflicht, Helpling versichert Schäden bis zu fünf Millionen Euro, wobei eine Selbstbeteiligung von 500 Euro gilt. Das ist wichtig, falls einmal etwas zu Bruch geht. Bei Wecasa werden kleinere Schäden gestaffelt geregelt, größere über die Versicherung.
Erreichbarkeit ohne App-Stress. Nicht jeder will alles per Smartphone regeln, gerade Angehörige, die aus der Ferne organisieren, schätzen einen Ansprechpartner am Telefon. Wecasa ist montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Helpling ist sechs Tage die Woche von 8 bis 17 Uhr per E-Mail, WhatsApp oder Telefon erreichbar.
Aus unseren Anbieter-Tests heraus empfehlen wir bei Pflegegrad 1 in erster Linie Wecasa. Du zahlst einen klaren Festpreis ab 24,90 Euro pro Stunde bei regelmäßiger Reinigung, ohne versteckte Gebühren, und kannst dieselbe vertraute Kraft immer wieder buchen. Anfahrt, Provision und Versicherung sind im Preis enthalten, es gibt keine Vertragsbindung. Wer in einer Region wohnt, die Wecasa nicht abdeckt, fährt mit Helpling gut. Helpling ist in über 200 Städten bundesweit verfügbar, du kannst eine bevorzugte Kraft wählen, und bei einem Ausfall bietet der Support Rückerstattung, einen neuen Termin oder eine Ersatzkraft an. Beachte bei Helpling die Servicegebühr von 2,99 Euro, die pro Buchung zum Stundensatz dazukommt, sowie die Tatsache, dass die Kräfte ihre Preise selbst setzen und im Schnitt bei rund 16,90 Euro pro Stunde starten.
Wenn du dir mehrere Anbieter direkt nebeneinander ansehen willst, lohnt sich unser großer Vergleich der Putz-Portale mit Preisen, Abdeckung und echten Erfahrungen. Und wer lieber Schritt für Schritt zur Empfehlung geführt werden möchte, nutzt unseren Putzkraft-Finder, der in wenigen Klicks die passende Plattform für die eigene Situation vorschlägt.
Unsere Empfehlung bei Pflegegrad 1
Den Steuervorteil zusätzlich mitnehmen
Neben dem Entlastungsbetrag gibt es einen zweiten Weg, Geld zurückzubekommen. Wer eine Haushaltshilfe legal angemeldet beschäftigt oder über eine Plattform als haushaltsnahe Dienstleistung bucht, kann 20 Prozent der reinen Arbeitskosten über die Steuererklärung zurückholen. Geregelt ist das in Paragraf 35a Einkommensteuergesetz. Bei einer Dienstleistung über ein Portal sind bis zu 4.000 Euro im Jahr absetzbar.
Das funktioniert aber nur mit einer ordentlichen Rechnung und bargeldloser Zahlung. Genau das spricht für die geprüften Portale, denn dort zahlst du ohnehin bargeldlos und bekommst eine saubere Rechnung. Eine schwarz und bar bezahlte Putzkraft erkennt das Finanzamt nicht an, dann ist der Bonus weg. Wie die Anmeldung im Detail läuft, erklärt unser Ratgeber zum Anmelden einer Haushaltshilfe Schritt für Schritt.
Im besten Fall kombinierst du beides: den Entlastungsbetrag für anerkannte hauswirtschaftliche Dienste, soweit deine Pflegekasse das in deinem Bundesland zulässt, und den Steuervorteil für die Reinigung über ein geprüftes Portal. Wichtig ist nur, dass du dieselbe Leistung nicht doppelt geltend machst. Kosten, die bereits über die Pflegekasse erstattet wurden, darfst du nicht zusätzlich von der Steuer absetzen. So holst du das Maximum aus den verfügbaren Hilfen heraus, ohne in die Falle der Schwarzarbeit zu tappen. Wer noch genauer wissen will, wie Pflegekasse und Steuer für ältere Menschen zusammenspielen, findet die Details in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag für Senioren.
Häufige Fragen zu Haushaltshilfe und Pflegegrad 1
Ja. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat steht dir bereits ab Pflegegrad 1 zu und gilt bis Pflegegrad 5. Anders als bei vielen anderen Pflegeleistungen wird der Betrag nicht nach Pflegegrad gestaffelt, er ist für alle Stufen gleich hoch. Gerade bei Pflegegrad 1 ist er besonders wertvoll, weil es hier kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen gibt. Voraussetzung ist nur ein anerkannter Pflegegrad und die häusliche Versorgung.
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern über die Pflegekasse erstattet. Du oder ein anerkannter Dienst reicht eine Rechnung über die erbrachte Leistung ein, und die Kasse erstattet den Betrag bis zur Höhe von 125 Euro im Monat. Bei vielen anerkannten Anbietern rechnet der Dienst direkt mit der Kasse ab, dann musst du nicht einmal in Vorleistung gehen. Das Geld ist zweckgebunden und an anerkannte Angebote gekoppelt, nicht frei verfügbar wie Bargeld.
Das hängt davon ab, welchen Weg du wählst. Nutzt du einen anerkannten Dienst über den Entlastungsbetrag, sind bis zu 125 Euro im Monat erstattungsfähig, darüber hinausgehende Stunden zahlst du selbst. Buchst du eine Putzkraft über ein Portal, zahlst du bei Wecasa einen Festpreis ab 24,90 Euro pro Stunde, bei Helpling im Schnitt rund 16,90 Euro pro Stunde plus 2,99 Euro Servicegebühr je Buchung. Von den reinen Arbeitskosten holst du dir 20 Prozent über die Steuer zurück. Die genaue Erstattung aus dem Entlastungsbetrag klärt deine Pflegekasse.
Ja. Als Angehöriger kannst du den Antrag auf einen Pflegegrad anstoßen, beim Begutachtungstermin dabei sein und die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen. Mit einer Vollmacht der betroffenen Person kannst du sämtliche Schritte stellvertretend erledigen, von der Buchung der Hilfe bis zum Einreichen der Rechnungen. Gerade wenn deine Eltern selbst nicht mehr alles regeln möchten, nimmst du ihnen so eine Menge Bürokratie ab. Den telefonisch erreichbaren Support der Portale kannst du dafür ebenfalls nutzen.
Bei Pflegegrad 1 ist eine geprüfte Vermittlung wie Wecasa oder Helpling für die meisten die sicherere Wahl. Dort sind die Kräfte legal angemeldet, versichert und du musst dich um keine Anmeldung kümmern. Ein reiner Marktplatz bringt dich nur mit privaten Helfern in Kontakt, den Rest organisierst du selbst, inklusive der legalen Anmeldung und Versicherung. Das ist oft zu viel Aufwand und Risiko, gerade wenn die Kraft regelmäßig in deine Wohnung kommt. Wer maximale Verlässlichkeit und ein bekanntes Gesicht will, fährt mit einer Vermittlung mit wählbarer Stammkraft am besten.
Fazit: Pflegegrad 1 ist mehr wert, als viele denken
Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt, dabei sichert er dir 125 Euro im Monat für Unterstützung im Alltag. Der Betrag steht dir in voller Höhe zu, ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und lässt sich sogar ansparen. Was du dir merken solltest: Für die Erstattung aus diesem Topf brauchst du einen nach Landesrecht anerkannten Dienst. Eine Putzkraft über ein normales Portal fällt meist nicht darunter, auch wenn sie zuverlässig und legal arbeitet. Was in deinem konkreten Fall erstattungsfähig ist, sagt dir verbindlich nur deine Pflegekasse.
Wenn es dir oder deinen Eltern vor allem um eine verlässliche, saubere Wohnung geht, ist eine geprüfte Vermittlung die unkomplizierteste Lösung. Eine feste Kraft, die immer wiederkommt, legale Anmeldung, Versicherung und 20 Prozent zurück über die Steuer. Schau dir dafür Wecasa mit fairen Festpreisen oder Helpling mit bundesweiter Abdeckung an. Wer vergleichen will, startet im Putz-Portale-Vergleich oder lässt sich vom Putzkraft-Finder in wenigen Klicks zur passenden Plattform führen.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Welche Leistungen in deinem Bundesland anerkannt sind, welche Beträge dir konkret zustehen und wie die Abrechnung in deinem Fall läuft, erfährst du verbindlich bei deiner Pflegekasse oder einer anerkannten Pflegeberatung.
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