Zum Hauptinhalt springen
Person wischt eine saubere Küchenarbeitsplatte in einer hellen Küche

Putzfrau ohne Anmeldung: Welche Strafe droht 2026?

· Carolin Schmidt · 17 Min. Lesezeit
Person wischt eine saubere Küchenarbeitsplatte in einer hellen Küche

Die Putzfrau kommt zweimal die Woche, du drückst ihr am Ende bar das Geld in die Hand, und niemand redet über Anmeldung. So läuft es in vielen Haushalten, und genau das ist das Problem. Eine Putzfrau ohne Anmeldung ist Schwarzarbeit, und das ist keine Lappalie, die der Staat durchgehen lässt. Es geht um Bußgelder, die Nachzahlung von Sozialabgaben und im Ernstfall um deine persönliche Haftung. Bevor du dir Sorgen machst: Du kommst aus der Situation leichter heraus, als du denkst. In diesem Ratgeber erfährst du, was 2026 konkret droht, wer das überhaupt kontrolliert und wie du mit wenigen Handgriffen auf die legale Seite wechselst.

Kurzfassung: Wer eine Putzfrau regelmäßig gegen Bezahlung im Haushalt beschäftigt, ohne sie anzumelden, begeht Schwarzarbeit. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird, dazu kommt die Nachzahlung der Sozialabgaben. Verletzt sich die Kraft bei dir, haftest du persönlich, weil kein Unfallschutz besteht. Anmelden kostet wenig: entweder selbst über den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale oder ganz ohne Papierkram über eine geprüfte Plattform, bei der Anmeldung und Versicherung inklusive sind.

Wir gehen die vier Fragen durch, die jetzt zählen: Musst du überhaupt anmelden? Was droht konkret an Bußgeld, Nachzahlung und Haftung? Wer kontrolliert das eigentlich? Und wie wirst du legal, ohne dich in Bürokratie zu verlieren?

Hinweis vorweg: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen verständlich und nach bestem Wissen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall geben dir die Minijob-Zentrale, der Zoll, dein Finanzamt oder ein Steuerberater.

Muss man eine Putzfrau überhaupt anmelden?

Kurze Antwort: Ja, fast immer. Sobald jemand regelmäßig gegen Bezahlung in deinem Haushalt arbeitet, entsteht ein Beschäftigungsverhältnis. Das gilt auch dann, wenn es nur zwei oder drei Stunden die Woche sind und ihr nie über Verträge gesprochen habt. Es kommt nicht auf das an, was ihr abgemacht habt, sondern darauf, was tatsächlich passiert: Arbeit gegen Geld ist meldepflichtig.

Der Staat hat dafür extra ein einfaches Verfahren geschaffen, weil er weiß, dass kaum jemand für die Haushaltshilfe eine eigene Lohnbuchhaltung führen will. Bleibt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze, die 2026 bei 556 Euro im Monat liegt, ist es ein Minijob. Den meldest du im Handumdrehen über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale an. Verdient die Kraft regelmäßig mehr, wird sie sozialversicherungspflichtig, und die Sache wird etwas aufwändiger.

Eines sollte klar sein: Bar bezahlen und nicht anmelden ist nicht die unkomplizierte Variante, sondern die illegale. Es gibt keinen Graubereich für das gelegentliche bisschen Putzen gegen Bargeld, sobald daraus eine regelmäßige Beschäftigung wird. Wer das Beschäftigungsverhältnis verschweigt, betreibt Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.

Sobald eine Putzfrau regelmäßig gegen Bezahlung in deinem Haushalt arbeitet, musst du sie anmelden. Eine feste Stundenzahl gibt es dafür nicht: Entscheidend ist die Regelmäßigkeit und die Bezahlung, nicht der Umfang. Auch zwei Stunden pro Woche gegen Bargeld sind ein meldepflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Liegt der Verdienst unter 556 Euro im Monat, meldest du die Kraft als Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale an. Liegt er darüber, wird sie sozialversicherungspflichtig. Nur eine wirklich einmalige Gefälligkeit ohne feste Vereinbarung ist kein Beschäftigungsverhältnis.

Was droht bei einer nicht angemeldeten Putzfrau?

Wenn eine schwarz beschäftigte Putzfrau auffliegt, kommen drei Dinge zusammen, und sie treffen vor allem dich als Auftraggeber: das Bußgeld, die Nachzahlung der Sozialabgaben und das Haftungsrisiko. Schauen wir uns die drei Punkte einzeln an, damit du die Größenordnung einschätzen kannst.

Das Bußgeld

Schwarzarbeit im Privathaushalt ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sieht dafür einen Bußgeldrahmen vor, der nach oben deutlich Luft hat. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, wie lange die Beschäftigung lief, wie hoch die ausgezahlten Beträge waren und ob du vorsätzlich oder eher aus Unwissenheit gehandelt hast. Für einen Privathaushalt fällt das Bußgeld niedriger aus als bei einem gewerblichen Verstoß, in dem Profis systematisch Beiträge hinterziehen. Trotzdem kann es im vierstelligen Bereich liegen, wenn die Beschäftigung schon länger lief.

Wir nennen hier bewusst keine exakte Summe, weil seriös niemand vorhersagen kann, was im Einzelfall festgesetzt wird. Verbindliche Auskünfte zum Bußgeldrahmen bekommst du beim Zoll, der für die Verfolgung zuständig ist, und bei der Minijob-Zentrale. Die Faustregel ist trotzdem einfach: Was du dir durch das Nichtanmelden sparst, ist im Vergleich zum möglichen Bußgeld plus Nachzahlung fast immer der schlechtere Deal.

Die Nachzahlung der Sozialabgaben

Zum Bußgeld kommt die Nachzahlung. Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die anfallenden Beiträge abzuführen. Hast du das nicht getan, fordert die zuständige Stelle sie rückwirkend ein, und zwar oft für den gesamten Zeitraum der nicht angemeldeten Beschäftigung. Bei einer Putzfrau, die schon zwei Jahre kommt, summiert sich das. Je nach Fall kommen Säumniszuschläge dazu.

Wer als Arbeitgeber bewusst und über längere Zeit Beiträge vorenthält, bewegt sich nicht mehr nur im Ordnungswidrigkeitenbereich. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen kann eine Straftat sein. Für einen normalen Privathaushalt, der aus Bequemlichkeit nicht angemeldet hat, ist das selten das wahrscheinlichste Szenario, aber es zeigt, dass die Sache ernster ist, als das harmlose Bargeld in der Hand vermuten lässt.

Die Haftung bei einem Arbeitsunfall

Das ist der Punkt, den die meisten unterschätzen, und oft der teuerste. Meldest du deine Putzfrau ordentlich über den Haushaltsscheck an, ist sie automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung für Privathaushalte abgesichert. Stürzt sie bei dir von der Leiter oder rutscht im Bad aus, übernimmt die Unfallversicherung Behandlung und Verdienstausfall.

Bei einer schwarz beschäftigten Kraft gibt es diesen Schutz nicht, weil das Beschäftigungsverhältnis offiziell nicht existiert. Passiert ein Unfall, kannst du als Auftraggeber persönlich für Behandlungskosten, Reha und entgangenen Verdienst haften. Eine private Haftpflichtversicherung greift in solchen Fällen oft nicht, weil sie illegale Beschäftigung ausschließt. Aus einer eingesparten Anmeldung kann so schnell ein Schaden im fünfstelligen Bereich werden. Genau hier wird die Bequemlichkeit richtig gefährlich.

Dann trägst du im schlimmsten Fall die Folgen selbst. Eine ordentlich über den Haushaltsscheck angemeldete Putzfrau ist über die gesetzliche Unfallversicherung für Privathaushalte abgesichert, die bei einem Unfall im Haushalt Behandlung und Verdienstausfall übernimmt. Bei einer nicht angemeldeten Kraft fehlt dieser Schutz, weil das Beschäftigungsverhältnis offiziell nicht existiert. Verletzt sie sich bei dir, kannst du persönlich für Behandlungskosten, Rehabilitation und entgangenen Lohn haften. Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden aus illegaler Beschäftigung oft aus. Das Risiko kann den eingesparten Anmeldeaufwand um ein Vielfaches übersteigen.

Wer kontrolliert das überhaupt?

Viele denken, im Privathaushalt schaut sowieso niemand hin. Das stimmt nur halb. Zuständig für die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Einheit des Zolls. Sie konzentriert ihre aktiven Kontrollen zwar vor allem auf das Gewerbe, auf Baustellen, Gastronomie und ähnliche Branchen, in denen systematisch schwarz gearbeitet wird. Schwarzarbeit im Haushalt kommt aber häufiger ans Licht, als man denkt, und meistens nicht durch eine Razzia, sondern auf anderen Wegen.

Typische Auslöser sind ein Streit mit der Putzkraft, die hinterher ihre Ansprüche geltend macht, ein Arbeitsunfall, der zwangsläufig Behörden auf den Plan ruft, oder eine Anzeige aus dem Umfeld. Auch die Kraft selbst hat ein Interesse an der Anmeldung, denn ohne sie sammelt sie keine Rentenpunkte und hat keinen Versicherungsschutz. Spätestens wenn aus einem guten Verhältnis ein Konflikt wird, kann die fehlende Anmeldung zum Bumerang werden.

Selten durch eine direkte Kontrolle im Privathaushalt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft schwerpunktmäßig Gewerbe und Branchen mit hohem Schwarzarbeitsrisiko. Im Haushalt kommt die fehlende Anmeldung meist über andere Wege ans Licht: ein Streit mit der Putzkraft, die anschließend Lohn oder Ansprüche einfordert, ein Arbeitsunfall, der Behörden einschaltet, oder eine Anzeige aus dem persönlichen Umfeld. Auch die Reinigungskraft selbst kann die Anmeldung verlangen, weil sie sonst weder Rentenpunkte noch Unfallschutz erhält. Sich auf das geringe Kontrollrisiko zu verlassen, ist deshalb riskant, weil der Auslöser oft aus dem eigenen Umfeld kommt.

Wie wirst du legal? Zwei einfache Wege

Jetzt der angenehme Teil. Aus der Schwarzarbeit herauszukommen ist deutlich einfacher, als die meisten befürchten. Du hast im Kern zwei Wege, und beide sind unkompliziert. Welcher passt, hängt davon ab, ob du eine bestimmte Person behalten willst oder einfach nur eine saubere, sorgenfreie Lösung suchst.

Weg 1: Die Putzfrau selbst anmelden über den Haushaltsscheck

Wenn du an deiner bisherigen Kraft hängst und sie behalten willst, meldest du sie selbst an. Das geht über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale und ist erstaunlich schlank. Du registrierst dich online auf minijob-zentrale.de, trägst die Daten deiner Putzfrau ein, darunter Sozialversicherungsnummer und Steuer-Identifikationsnummer, und hinterlegst eine Kontoverbindung für den Beitragseinzug. Eine eigene Lohnabrechnung musst du nicht erstellen, das übernimmt die Minijob-Zentrale.

Die pauschalen Abgaben für einen privaten Minijob sind bewusst niedrig gehalten, deutlich unter dem gewerblichen Satz, weil der Staat legale Haushaltsbeschäftigung fördern will. Obendrein ist deine Kraft damit automatisch unfallversichert, und du holst dir über Paragraf 35a EStG 20 Prozent deiner Kosten zurück, beim Haushaltsscheck bis zu 510 Euro im Jahr. Den genauen Ablauf erklären wir Schritt für Schritt im Ratgeber zum Haushaltshilfe anmelden.

Über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale. Du registrierst dich online auf minijob-zentrale.de, füllst den Haushaltsscheck mit deinen Daten und denen deiner Putzfrau aus und hinterlegst eine Kontoverbindung für die pauschalen Abgaben. Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge und zieht sie zweimal im Jahr per Lastschrift ein. Ab der Anmeldung ist deine Kraft über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und du kannst 20 Prozent der Kosten über die Steuer absetzen. Wenn bislang Schwarzarbeit vorlag, solltest du dich für den Umgang mit dem zurückliegenden Zeitraum vorab bei der Minijob-Zentrale oder einem Steuerberater beraten lassen.

Weg 2: Über eine geprüfte Plattform buchen, Anmeldung inklusive

Wenn dir der Papierkram zu mühsam ist oder du ohnehin offen für eine neue Kraft bist, ist das hier der bequemste Weg. Bei geprüften Vermittlungsplattformen beschäftigst du niemanden selbst. Die Reinigungskraft ist dort selbstständig tätig oder fest bei der Plattform angestellt, und du buchst eine fertige Dienstleistung. Kein Haushaltsscheck, keine Beiträge, kein Papierkram. Die korrekte Anmeldung und Versicherung der Kraft ist Teil des Service.

Wer raus aus der Schwarzarbeit will, trifft hier die einfachste Entscheidung: Weil du eine Dienstleistung einkaufst statt jemanden anzustellen, fällt die ganze Anmeldethematik für dich komplett weg. Du bekommst eine ordentliche Rechnung, zahlst bargeldlos und setzt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu 4.000 Euro im Jahr über die Steuer ab. Zwei Anbieter zeigen, wie sauber das in der Praxis läuft:

  • Wecasa: Die Kräfte sind geprüfte selbstständige Profis mit Führungszeugnis, die Haftpflicht ist über die Plattform abgesichert. Du buchst zu einem fairen Festpreis ab 24,90 Euro die Stunde, alles inklusive, ohne jede Anmeldung. Laut den Nutzungsbedingungen sind die Kräfte vertraglich zur Selbstständigkeit und korrekten Anmeldung verpflichtet, Schwarzarbeit ist damit ausgeschlossen. Wecasa ist in 17 deutschen Großstädten aktiv.
  • Helpling: Auf dem Marktplatz von Helpling sind die Kräfte selbstständig und laut AGB zur korrekten Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung verpflichtet. Die Plattform versichert Schäden bis zu 5 Millionen Euro und ist in über 200 Städten bundesweit verfügbar. Der Stundensatz wird individuell vereinbart und liegt im Schnitt bei rund 16,90 Euro plus 2,99 Euro Servicegebühr pro Buchung.

Ob die Kraft selbstständig oder fest angestellt ist, macht für dich keinen Unterschied: In beiden Fällen ist das Beschäftigungsverhältnis sauber geregelt und du musst dich um nichts kümmern. Genau das unterscheidet eine geprüfte Plattform von der Barzahlung auf die Hand. Welcher Anbieter zu deiner Stadt und deinem Budget passt, kannst du in unserem Vergleich der Putz-Portale nachlesen.

Ja. Bei geprüften Vermittlungsplattformen wie Wecasa oder Helpling ist die korrekte Anmeldung und Versicherung der Reinigungskraft Teil des Service. Die Kräfte sind dort selbstständig tätig oder fest angestellt und laut den Nutzungsbedingungen zur ordnungsgemäßen Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung verpflichtet. Du beschäftigst niemanden selbst, sondern buchst eine haushaltsnahe Dienstleistung. Damit fällt für dich die gesamte Anmeldethematik weg, du brauchst keinen Haushaltsscheck und musst keine Beiträge abführen. Du zahlst bargeldlos, bekommst eine Rechnung und kannst 20 Prozent deiner Kosten über die Steuer absetzen. Anders ist das nur bei reinen Marktplätzen, die lediglich den Kontakt vermitteln.

Vorteile

  • Anmeldung, Versicherung und korrekte Beschäftigung sind im Service enthalten
  • Kein Haushaltsscheck, keine Beiträge, kein Papierkram für dich
  • Geprüfte Kräfte, bei Wecasa mit Führungszeugnis und Haftpflicht
  • Bis zu 4.000 Euro pro Jahr über Paragraf 35a EStG absetzbar
  • Bei Ausfall steht meist Ersatz oder Erstattung bereit

Nachteile

  • Stundensatz höher als bei einer schwarz bezahlten Kraft
  • Nicht jeder Anbieter ist in jeder Stadt verfügbar
  • Weniger direkter Einfluss auf die Auswahl der konkreten Person

Vorsicht beim reinen Marktplatz

Ein Missverständnis solltest du kennen, denn es führt direkt zurück in die Schwarzarbeit. Es gibt Plattformen, die nur den Kontakt vermitteln, ohne die Anmeldung zu regeln. Auf so einem reinen Marktplatz suchst du dir ein Profil aus, der Vertrag kommt aber ausschließlich zwischen dir und der Putzfrau zustande. Die Plattform prüft weder die Anmeldung noch übernimmt sie eine Versicherung.

Findest du dort eine Kraft, bist du im Grunde wieder beim ersten Weg: Du musst die Person selbst über den Haushaltsscheck anmelden, sonst trägst du das volle Risiko. Wird auf solchen Marktplätzen Barzahlung verlangt und du gehst darauf ein, landest du wieder genau da, wo du gerade rauswolltest. Achte deshalb darauf, ob eine Plattform die Anmeldung übernimmt oder nur Profile vermittelt. Den Unterschied beleuchten wir ausführlich im Ratgeber Reinigungskraft legal beschäftigen und in der Übersicht zur Putzfrau und Schwarzarbeit.

Was unterm Strich für die legale Lösung spricht

Stell die Zahlen nebeneinander, dann wird die Entscheidung leicht. Auf der einen Seite die vermeintliche Ersparnis durch Bargeld auf die Hand. Auf der anderen das Bußgeld im möglichen vierstelligen Bereich, die rückwirkende Nachzahlung der Sozialabgaben, das Haftungsrisiko bei einem Unfall und der verschenkte Steuerbonus. Rechnet man den Steuervorteil gegen, ist die legale Variante am Ende oft kaum teurer als das Schwarzzahlen, dafür aber ohne jedes Risiko.

Ein kurzes Rechenbeispiel macht das greifbar. Buchst du über eine Plattform drei Stunden die Woche zu 24,90 Euro, sind das rund 300 Euro im Monat und ungefähr 3.600 Euro im Jahr. Davon setzt du 20 Prozent ab, also 720 Euro, die das Finanzamt direkt von deiner Steuerschuld abzieht. Aus 3.600 Euro Reinigungskosten werden so faktisch 2.880 Euro, und du hast null Anmeldeaufwand und null Haftungsrisiko. Voraussetzung ist nur, dass du bargeldlos zahlst und die Rechnung aufhebst. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Unser Fazit

Eine Putzfrau ohne Anmeldung spart kurzfristig ein paar Euro, kostet im Ernstfall aber Bußgeld, Nachzahlung und im Unfall womöglich deine persönliche Haftung. Der einfachste Ausweg ist eine geprüfte Vermittlungsplattform: Anmeldung, Versicherung und korrekte Beschäftigung sind im Service enthalten, du zahlst bargeldlos und setzt 20 Prozent über die Steuer ab. Unsere Empfehlung ist Wecasa mit fairen Festpreisen ab 24,90 Euro die Stunde und geprüften Kräften mit Führungszeugnis. Eine starke bundesweite Alternative mit riesiger Abdeckung ist Helpling. Willst du deine bisherige Kraft behalten, melde sie über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale an. Beide Wege sind in Minuten erledigt und nehmen dir das Risiko komplett ab.

Häufige Fragen zur Putzfrau ohne Anmeldung

Es handelt sich zunächst um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Strafrechtlich relevant kann es werden, wenn als Arbeitgeber bewusst und über längere Zeit Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten werden, denn das Vorenthalten von Beiträgen kann eine Straftat sein. Für einen normalen Privathaushalt steht meist die Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und die Nachzahlung der Sozialabgaben im Vordergrund. Verbindliche Auskünfte zu deinem Fall geben dir der Zoll und die Minijob-Zentrale.

Eine pauschale Summe lässt sich nicht nennen, weil die Höhe vom Einzelfall abhängt: von der Dauer der Beschäftigung, den ausgezahlten Beträgen und davon, ob vorsätzlich gehandelt wurde. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz setzt einen Rahmen, der nach oben deutlich Luft hat. Bei einem Privathaushalt fällt das Bußgeld niedriger aus als bei gewerblichen Verstößen, kann bei längerer Beschäftigung aber durchaus im vierstelligen Bereich liegen. Dazu kommt die rückwirkende Nachzahlung der Sozialabgaben. Verbindliche Angaben bekommst du beim Zoll und der Minijob-Zentrale.

Wird eine nicht angemeldete Beschäftigung festgestellt, werden die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend für den Zeitraum der Beschäftigung eingefordert, je nach Fall zuzüglich Säumniszuschlägen. Bei einer Putzfrau, die schon länger kommt, kann sich das spürbar summieren. Wer seine Kraft nachträglich legalisieren will und unsicher ist, wie mit dem zurückliegenden Zeitraum umzugehen ist, sollte sich vorab bei der Minijob-Zentrale oder einem Steuerberater beraten lassen.

Ja. Du kannst deine bisherige Kraft jederzeit über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale anmelden und damit auf die legale Seite wechseln. Ab der Anmeldung ist sie unfallversichert und du kannst die Kosten über die Steuer absetzen. Für den Umgang mit dem zurückliegenden, nicht angemeldeten Zeitraum holst du dir am besten vorab eine Auskunft bei der Minijob-Zentrale. Wenn du den Aufwand ganz vermeiden willst, kannst du stattdessen über eine geprüfte Plattform buchen, bei der die Anmeldung im Service enthalten ist.

Eine geprüfte Vermittlungsplattform wie Wecasa oder Helpling. Dort ist die Reinigungskraft selbstständig tätig oder fest angestellt, und die Plattform übernimmt Anmeldung und Versicherung. Du buchst online eine fertige Dienstleistung, zahlst bargeldlos und setzt 20 Prozent über die Steuer ab. Du brauchst keinen Haushaltsscheck und führst keine Beiträge ab. Wenn du dir unsicher bist, welcher Anbieter zu deiner Stadt passt, hilft dir der Putzkraft-Finder bei der Auswahl.

Ja, komplett. Der Steuervorteil nach Paragraf 35a EStG setzt eine bargeldlose Zahlung und eine ordentliche Rechnung oder Bescheinigung voraus. Barzahlung auf die Hand erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an. Wer schwarz zahlt, verschenkt damit 20 Prozent seiner Reinigungskosten, beim Minijob bis zu 510 Euro und bei einer Plattform oder Agentur bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Schon dieser verschenkte Bonus macht die legale Lösung in vielen Fällen kaum teurer als die Schwarzarbeit.

Lieber heute legal als irgendwann teuer

Eine Putzfrau ohne Anmeldung ist kein Kavaliersdelikt. Bußgeld, rückwirkende Nachzahlung und vor allem das Haftungsrisiko bei einem Unfall machen die kurzfristige Ersparnis schnell zunichte. Die gute Nachricht ist, dass der Ausstieg leicht ist. Entweder meldest du deine bisherige Kraft in wenigen Minuten über den Haushaltsscheck an, oder du buchst über eine geprüfte Plattform, die dir die Anmeldung komplett abnimmt.

Willst du gleich auf Nummer sicher gehen, schau dir Wecasa mit fairen Festpreisen oder Helpling mit bundesweiter Abdeckung an. Beide regeln Anmeldung und Versicherung für dich, und du holst dir 20 Prozent über die Steuer zurück. Alles rund um die Anmeldung im Detail findest du im Ratgeber Haushaltshilfe anmelden, die rechtlichen Wege im Überblick im Beitrag Reinigungskraft legal beschäftigen.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aktuelle und verbindliche Auskünfte zu Bußgeldern, Beiträgen und deiner persönlichen Situation erhältst du beim Zoll, bei der Minijob-Zentrale, deinem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Transparenz-Hinweis: putzchecker.de finanziert sich über Affiliate-Links. Wenn du über unsere Links eine Plattform buchst, erhalten wir eventuell eine Vergütung. Am Preis ändert sich für dich nichts. Unsere Bewertungsmethodik findest du unter So bewerten wir.

Putzhilfe in deiner Stadt finden

Wir vergleichen Putzkraft-Vermittler in über 500 Städten – finde deine Stadt oder sieh dir die komplette Übersicht an:

Alle Städte ansehen →