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Aufgeräumter Tisch mit Unterlagenmappe und Stift in einem hellen Wohnzimmer

Reinigungskraft legal beschäftigen: die 4 Wege im Überblick

· Thomas Kirsche · 17 Min. Lesezeit
Aufgeräumter Tisch mit Unterlagenmappe und Stift in einem hellen Wohnzimmer

Du willst dir eine Reinigungskraft ins Haus holen, aber bei dem Wort Anmeldung schrillen die Alarmglocken? Verständlich. Genau hier scheitern viele und landen aus Bequemlichkeit bei der Barzahlung auf die Hand. Das ist Schwarzarbeit, und sie kann richtig teuer werden. Dabei gibt es vier völlig legale Wege, eine Reinigungskraft zu beschäftigen, und mindestens einer davon passt zu dir. Welcher, hängt vor allem davon ab, wie viel Aufwand du selbst übernehmen willst und wie regelmäßig du Hilfe brauchst.

Kurzfassung: Du hast vier legale Optionen. Du meldest die Kraft selbst als Minijob über den Haushaltsscheck an, beschäftigst sie sozialversicherungspflichtig, buchst über eine geprüfte Plattform mit Anmeldung inklusive oder gehst über eine Agentur mit Festanstellung. Am wenigsten Aufwand hast du über eine Plattform wie Wecasa oder Helpling, dort ist die Anmeldung Teil des Service.

In diesem Ratgeber gehen wir die vier Wege einzeln durch, jeweils mit Aufwand, Kosten und den ehrlichen Vor- und Nachteilen. Danach weißt du genau, welcher Weg für deine Situation der richtige ist. Wir schauen außerdem darauf, was bei Schwarzarbeit konkret droht und wie du dir über Paragraf 35a EStG einen ordentlichen Teil deiner Kosten vom Finanzamt zurückholst.

Hinweis vorweg: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen verständlich und nach bestem Wissen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall gibt dir die Minijob-Zentrale, dein Steuerberater oder das Finanzamt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Es gibt vier legale Wege, eine Reinigungskraft zu beschäftigen, vom Minijob bis zur Plattform-Buchung
  • Den geringsten Aufwand hast du über eine geprüfte Plattform, dort ist die Anmeldung im Service enthalten
  • Stellst du selbst an, läuft das über das einfache Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale
  • Bei jeder legalen Variante holst du dir 20 Prozent deiner Kosten nach Paragraf 35a EStG über die Steuer zurück
  • Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Haftungsrisiko und verschenktem Steuervorteil

Warum überhaupt legal? Ein kurzer Realitätscheck

Bevor wir zu den vier Wegen kommen, kurz zur Ausgangsfrage. Sobald jemand regelmäßig gegen Bezahlung in deinem Haushalt arbeitet, entsteht ein Beschäftigungsverhältnis. Das lässt sich nicht einfach ignorieren, indem du bar zahlst. Schwarzarbeit im Privathaushalt ist eine Ordnungswidrigkeit, und der Bequemlichkeitsbonus rächt sich spätestens beim ersten Problem.

Drei Dinge stehen auf dem Spiel: das Bußgeld plus Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn die Beschäftigung auffliegt; die fehlende Absicherung bei einem Unfall in deiner Wohnung; und der Steuervorteil, den du komplett verschenkst. Rechnet man den Bonus gegen, ist die legale Variante am Ende oft kaum teurer als das Schwarzzahlen. Diese Punkte ziehen sich durch alle vier Wege.

Die 4 Wege im Überblick

Jeder dieser Wege ist sauber und legal. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer der Arbeitgeber ist, wie viel Papierkram bei dir landet und was am Ende auf der Rechnung steht.

Weg 1: Reinigungskraft selbst als Minijob anmelden

Das klassische Modell für Privathaushalte. Du stellst die Reinigungskraft selbst an und meldest sie als Minijob bei der Minijob-Zentrale an. Ein Minijob liegt vor, solange der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 556 € im Monat. Bleibst du im Monatsdurchschnitt darunter, ist es ein Minijob.

Die Anmeldung läuft über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren. Du registrierst dich auf minijob-zentrale.de, trägst die Daten deiner Kraft ein und gibst eine Kontoverbindung für den Beitragseinzug an. Die pauschalen Abgaben sind moderat und liegen bei einem privaten Minijob im niedrigen zweistelligen Prozentbereich des Lohns, deutlich unter dem gewerblichen Satz. Das ist eine bewusste Förderung des Staates, der legale Haushaltsbeschäftigung attraktiv machen will. Praktisch obendrein: Über den Haushaltsscheck ist deine Kraft automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung für Privathaushalte abgesichert.

Aufwand: einmalig rund 15 Minuten für die Anmeldung, danach läuft der Beitragseinzug per Lastschrift automatisch. Kosten: Lohn plus pauschale Abgaben, die Anmeldung selbst kostet nichts. Steuer: Du setzt 20 Prozent ab, aber gedeckelt auf maximal 510 € pro Jahr.

Vorteile

  • Volle Kontrolle über deine feste Wunschkraft
  • Niedrige pauschale Abgaben im Privathaushalt
  • Anmeldung über den Haushaltsscheck in wenigen Minuten erledigt
  • Unfallversicherung automatisch enthalten

Nachteile

  • Du bist selbst der Arbeitgeber mit allen Pflichten
  • Steuerbonus auf 510 € pro Jahr begrenzt
  • Du musst eine geeignete Kraft erst selbst finden
  • Bei Ausfall oder Urlaub gibt es keinen Ersatz von außen

Über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale. Du registrierst dich online auf minijob-zentrale.de, füllst den Haushaltsscheck mit deinen Daten und denen deiner Reinigungskraft aus, darunter Sozialversicherungsnummer und Steuer-Identifikationsnummer, und hinterlegst eine Kontoverbindung für den Beitragseinzug. Die Minijob-Zentrale berechnet die pauschalen Abgaben und zieht sie zweimal im Jahr per Lastschrift ein. Eine eigene Lohnabrechnung musst du nicht erstellen. Den genauen Ablauf erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Haushaltshilfe anmelden.

Weg 2: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Verdient deine Reinigungskraft regelmäßig mehr als 556 € im Monat, ist sie kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das kommt im Privathaushalt seltener vor, trifft aber zu, wenn jemand viele Stunden pro Woche für dich arbeitet. Dann fallen die regulären Sozialversicherungsbeiträge an, und die Anmeldung wird komplexer. Das schlanke Haushaltsscheck-Verfahren greift hier nicht mehr.

In diesem Fall führt der Weg über die Minijob-Zentrale für die Erstauskunft und in der Regel über einen Steuerberater oder Lohndienstleister, der die Abrechnung übernimmt. Der Aufwand ist spürbar höher als beim Minijob, der große Vorteil liegt aber in der Steuer: Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind nicht nur 510 €, sondern bis zu 4.000 € pro Jahr absetzbar, also 20 Prozent von bis zu 20.000 € Kosten.

Aufwand: hoch, da reguläre Lohnabrechnung und laufende Meldungen nötig sind. Kosten: Lohn plus volle Sozialversicherungsbeiträge, eventuell Honorar für den Steuerberater. Steuer: bis zu 4.000 € pro Jahr absetzbar.

Vorteile

  • Hoher Steuerbonus von bis zu 4.000 € pro Jahr
  • Volle soziale Absicherung der Kraft inklusive Renten- und Krankenversicherung
  • Sinnvoll bei umfangreicher, dauerhafter Beschäftigung

Nachteile

  • Deutlich höherer Verwaltungsaufwand als beim Minijob
  • Volle Sozialversicherungsbeiträge fallen an
  • In der Praxis meist nur mit Steuerberater oder Lohndienstleister sinnvoll
  • Für die meisten Privathaushalte überdimensioniert

Weg 3: Über eine geprüfte Plattform oder einen Dienstleister buchen

Für die meisten Haushalte ist das die sinnvollste Option. Bei geprüften Vermittlungsplattformen ist die Reinigungskraft nicht deine Angestellte, sondern entweder selbstständig tätig oder fest bei der Plattform angestellt. Du buchst eine fertige Dienstleistung. Die korrekte Anmeldung und Versicherung der Kraft ist Teil des Service.

Weil du niemanden selbst beschäftigst, sondern einen Service einkaufst, fällt die ganze Anmeldethematik für dich weg. Du bekommst eine ordentliche Rechnung, zahlst bargeldlos und kannst die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu 4.000 € im Jahr absetzen. Drei Anbieter zeigen, wie das in der Praxis aussieht:

  • Wecasa: Die Kräfte sind geprüfte selbstständige Profis mit Führungszeugnis, die Haftpflicht ist über die Plattform abgesichert. Du buchst zu einem fairen Festpreis ab 24,90 € die Stunde, alles inklusive, ohne jede Anmeldung. Wecasa ist in 17 deutschen Großstädten aktiv.
  • Helpling: Auf dem Marktplatz von Helpling sind die Kräfte selbstständig und vertraglich zur korrekten Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung verpflichtet. Die Plattform versichert Schäden bis zu 5 Millionen € und ist in über 200 Städten bundesweit verfügbar. Der Stundensatz wird individuell vereinbart und liegt im Schnitt bei rund 16,90 € plus 2,99 € Servicegebühr pro Buchung.
  • Batmaid: Batmaid geht noch einen Schritt weiter und stellt die Reinigungskräfte fest an, meldet und versichert sie selbst. Die Plattform ist damit der gesetzliche Arbeitgeber, jedes Risiko der Schwarzarbeit ist für dich ausgeschlossen. Die Preise starten bei 29 € die Stunde im Wochentarif, aktiv ist Batmaid in ausgewählten Großstädten.

Ob die Kraft selbstständig oder fest angestellt ist, macht für dich im Ergebnis keinen Unterschied: In beiden Fällen ist das Beschäftigungsverhältnis sauber geregelt, und du musst dich um keine Anmeldung kümmern. Genau das unterscheidet diese geprüften Anbieter von einem reinen Marktplatz.

Aufwand: minimal, du buchst online und der Rest ist erledigt. Kosten: fixer oder vereinbarter Stundensatz, alles inklusive. Steuer: bis zu 4.000 € pro Jahr absetzbar.

Vorteile

  • Kein Anmeldeaufwand, die Plattform regelt alles
  • Geprüfte Kräfte, oft mit Führungszeugnis und Haftpflicht
  • Hoher Steuerbonus bis 4.000 € pro Jahr
  • Bei Ausfall steht meist Ersatz oder Erstattung bereit

Nachteile

  • Stundensatz höher als bei einem selbst angestellten Minijob
  • Nicht jeder Anbieter ist in jeder Stadt verfügbar
  • Du hast weniger direkten Einfluss auf die Auswahl der Kraft
Anbieter Modell Preis (ab) Abdeckung Anmeldung durch
Wecasa Geprüfte Selbstständige 24,90 €/Std. 17 Großstädte Kraft selbst (geprüft)
Helpling Marktplatz (selbstständig) 16,90 €/Std. + 2,99 € 200+ Städte Kraft selbst (verpflichtet)
Batmaid Festangestellt bei Plattform 29 €/Std. (Wochentarif) Ausgewählte Städte Batmaid (Arbeitgeber)

Ja. Bei geprüften Vermittlungsplattformen wie Wecasa, Helpling oder Batmaid ist die korrekte Anmeldung und Versicherung der Reinigungskraft im Service enthalten. Die Kräfte sind dort selbstständig tätig oder fest bei der Plattform angestellt, sodass du selbst nichts anmelden musst. Du buchst eine haushaltsnahe Dienstleistung, zahlst bargeldlos und bekommst eine Rechnung, mit der du den Steuerbonus geltend machst. Anders sieht es nur bei reinen Marktplätzen aus, dort vermittelt die Plattform lediglich den Kontakt.

Weg 4: Reinigungsfirma oder Agentur mit Festanstellung

Der vierte Weg ist die klassische Reinigungsfirma oder Agentur. Hier beauftragst du ein Unternehmen, das eigene festangestellte Kräfte schickt. Du hast keinerlei Arbeitgeberpflichten, denn dein Vertragspartner ist die Firma, nicht die einzelne Reinigungskraft. Anmeldung, Sozialversicherung, Lohnsteuer und Versicherung liegen vollständig beim Unternehmen.

Besonders zuverlässig ist dieser Weg, weil bei Krankheit oder Urlaub einer Kraft das Unternehmen organisatorisch für Ersatz sorgt. Dafür ist er in der Regel die teuerste Variante, weil das Unternehmen seine vollen Arbeitgeberkosten und eine Marge einpreist. Plattformen wie Batmaid, die ihre Kräfte fest anstellen, bewegen sich modellmäßig nahe an diesem Agenturansatz, sind aber meist günstiger als eine klassische Gebäudereinigungsfirma. Auch hier gilt: Da du eine haushaltsnahe Dienstleistung einkaufst, kannst du bis zu 4.000 € pro Jahr absetzen.

Aufwand: minimal, das Unternehmen regelt alles inklusive Ersatz. Kosten: in der Regel der höchste Stundensatz der vier Wege. Steuer: bis zu 4.000 € pro Jahr absetzbar.

Vorteile

  • Null Arbeitgeberpflichten, das Unternehmen haftet
  • Zuverlässiger Ersatz bei Krankheit oder Urlaub
  • Feste Qualitätsstandards und Ansprechpartner
  • Voller Steuerbonus bis 4.000 € pro Jahr

Nachteile

  • Meist die teuerste der vier Optionen
  • Oft auf regelmäßige Aufträge oder größere Objekte ausgerichtet
  • Weniger persönliche Bindung zu einer festen Kraft

Vorsicht Sonderfall: der reine Marktplatz

Ein häufiges Missverständnis betrifft reine Marktplätze, denn sie sehen auf den ersten Blick aus wie die Plattformen aus Weg 3. Der Unterschied ist aber entscheidend. Auf einem Marktplatz vermittelt die Plattform nur den Kontakt, der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dir und der Reinigungskraft zustande. Die Plattform prüft weder die Identität noch die Anmeldung der Kraft und übernimmt keine Versicherung.

Der bekannteste Vertreter ist Betreut.de. Hier zahlst du eine monatliche Mitgliedschaftsgebühr für den Zugang zu den Profilen, aber die gesamte Verantwortung für die legale Beschäftigung liegt bei dir. Findest du dort eine Kraft, fällst du im Grunde auf Weg 1 oder 2 zurück: Du musst die Person selbst als Minijob über den Haushaltsscheck anmelden und versichern. Nutzerberichte deuten darauf hin, dass auf solchen Marktplätzen häufig Barzahlung verlangt wird, was direkt in die Schwarzarbeit führt und dir den Steuerbonus kostet. Wer hier bucht, muss die Anmeldung also selbst in die Hand nehmen, sonst trägt er das volle Risiko.

Eine geprüfte Vermittlungsplattform wie Wecasa oder Helpling regelt die Anmeldung, Versicherung und korrekte Beschäftigung der Reinigungskraft für dich, weil die Kraft dort selbstständig tätig oder fest angestellt ist. Du kaufst eine fertige Dienstleistung. Ein reiner Marktplatz wie Betreut.de vermittelt dagegen nur den Kontakt. Der Vertrag entsteht direkt zwischen dir und der Kraft, die Plattform prüft die Anmeldung nicht und übernimmt keine Versicherung. Du bist dort selbst dafür verantwortlich, die Kraft legal anzumelden, sonst landest du in der Schwarzarbeit.

Was bei Schwarzarbeit konkret droht

Die nicht angemeldete Beschäftigung einer Reinigungskraft ist eine Ordnungswidrigkeit. Fliegt sie auf, drohen Bußgelder, die je nach Dauer und Umfang deutlich höher ausfallen können als alles, was du dir durch das Schwarzzahlen gespart hast. Dazu kommt die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wer als Arbeitgeber bewusst Beiträge vorenthält, bewegt sich im schlimmsten Fall sogar im strafrechtlichen Bereich.

Hinzu kommt das Haftungsrisiko. Stürzt deine schwarz beschäftigte Kraft bei dir und verletzt sich, gibt es keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, weil das Beschäftigungsverhältnis offiziell nicht existiert. Im schlimmsten Fall haftest du für Behandlungskosten und Verdienstausfall. Den Steuervorteil, den jeder der vier legalen Wege mit sich bringt, verschenkst du dabei komplett. Für eine Putzkraft, die zweimal die Woche kommt, steht das schlicht in keinem Verhältnis.

Der Steuervorteil nach Paragraf 35a EStG

Hier wird die legale Lösung richtig attraktiv. Der Staat erstattet dir 20 Prozent deiner Kosten für die Reinigungskraft, und zwar direkt von deiner Steuerschuld, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das ist ein echter Euro-für-Euro-Abzug. Wie hoch der maximale Abzug ausfällt, hängt vom gewählten Weg ab:

  • Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren (Weg 1): 20 Prozent deiner Aufwendungen, maximal 510 € pro Jahr.
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Plattform oder Agentur (Wege 2, 3, 4): 20 Prozent deiner Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr.

Ein Rechenbeispiel macht es greifbar. Du buchst über eine Plattform eine Putzkraft, drei Stunden pro Woche zu 24,90 € die Stunde. Das sind rund 75 € die Woche, etwa 300 € im Monat und ungefähr 3.600 € im Jahr. Da es eine haushaltsnahe Dienstleistung ist, greift die 4.000-€-Grenze. Du setzt 20 Prozent von 3.600 € ab, das sind 720 €, die das Finanzamt direkt von deiner Steuerschuld abzieht. Aus 3.600 € Reinigungskosten werden so faktisch 2.880 €.

Voraussetzung ist bei jedem Weg dieselbe: Du hast bargeldlos gezahlt, eine ordentliche Rechnung oder Bescheinigung erhalten und beides für die Steuererklärung aufgehoben. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, dann ist der gesamte Bonus weg.

Bis zu 4.000 € absetzbar pro Jahr bei Plattform, Agentur oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, also 20 Prozent von bis zu 20.000 € Kosten.

Welcher Weg passt zu dir?

Am Ende läuft die Entscheidung auf zwei Fragen hinaus: Wie viel Aufwand willst du selbst übernehmen, und wie regelmäßig brauchst du Hilfe? Ein kurzer Wegweiser durch die vier Optionen.

Willst du eine feste Wunschkraft selbst anstellen und den Lohn niedrig halten, ist der Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren dein Weg. Du übernimmst etwas Papierkram, bleibst aber bei 510 € Steuerbonus. Brauchst du jemanden für sehr viele Stunden dauerhaft, kommt die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung infrage, am besten mit Steuerberater im Rücken.

Willst du es unkompliziert, flexibel und ohne jede Anmeldung, führt der Weg über eine geprüfte Plattform. Das ist für die meisten Haushalte die beste Wahl: kein Aufwand, geprüfte Kräfte, bis zu 4.000 € Steuerbonus. Legst du höchsten Wert auf garantierten Ersatz bei Ausfall und feste Qualitätsstandards, ist die Agentur mit Festanstellung die zuverlässigste, aber meist teuerste Lösung.

Unsere Empfehlung

Für die allermeisten Haushalte ist eine geprüfte Vermittlungsplattform der einfachste Weg zur legalen Reinigungskraft. Anmeldung, Versicherung und korrekte Beschäftigung sind im Service enthalten, du zahlst bargeldlos und setzt 20 Prozent über die Steuer ab. Unsere Empfehlung ist Wecasa mit fairen Festpreisen ab 24,90 € die Stunde und geprüften Kräften mit Führungszeugnis. Eine starke bundesweite Alternative mit riesiger Abdeckung ist Helpling. Willst du eine Kraft lieber selbst anstellen, führt der Weg über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale.

Häufige Fragen zur legalen Beschäftigung einer Reinigungskraft

Der einfachste Weg führt über eine geprüfte Vermittlungsplattform wie Wecasa, Helpling oder Batmaid. Dort ist die Reinigungskraft selbstständig tätig oder fest angestellt, und die Plattform übernimmt Anmeldung und Versicherung. Du buchst online eine fertige Dienstleistung und musst dich um keinen Papierkram kümmern. Willst du eine Kraft lieber selbst anstellen, ist der Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale die einfachste eigene Variante.

Ein Minijob liegt vor, solange der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 556 € im Monat. Verdient deine Reinigungskraft im Monatsdurchschnitt mehr, ist sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dann fallen die regulären Sozialversicherungsbeiträge an und die Anmeldung wird komplexer. In dem Fall wendest du dich am besten an die Minijob-Zentrale oder einen Steuerberater.

Nein. Wenn du über eine geprüfte Plattform oder eine Reinigungsfirma mit festangestellten Kräften buchst, kaufst du eine haushaltsnahe Dienstleistung ein und beschäftigst niemanden selbst. Anmeldung, Sozialversicherung und Versicherung liegen vollständig beim Anbieter. Du brauchst keinen Haushaltsscheck und musst keine Beiträge abführen. Du zahlst bargeldlos, erhältst eine Rechnung und kannst 20 Prozent deiner Kosten über die Steuer absetzen.

Du kannst 20 Prozent deiner Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen, nach Paragraf 35a EStG. Bei einem Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren sind das maximal 510 € pro Jahr. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer haushaltsnahen Dienstleistung über eine Plattform oder Agentur sind es bis zu 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung ist immer die bargeldlose Zahlung und eine ordentliche Rechnung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Schwarzarbeit im Haushalt ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern sowie der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geahndet werden. Du verlierst außerdem den Steuervorteil von bis zu 4.000 €, hast keinen Unfallversicherungsschutz für die Kraft und keine Absicherung bei Schäden. Verletzt sich die Kraft bei dir, kannst du als Auftraggeber haftbar sein. Im Verhältnis zu den vier einfachen legalen Wegen steht das Risiko in keinem vernünftigen Verhältnis zur kurzfristigen Ersparnis.

Rein die Stundensätze betrachtet ist ein selbst angestellter Minijob über den Haushaltsscheck oft am günstigsten, weil keine Plattform-Marge anfällt. Rechnet man den Steuervorteil mit ein, verschiebt sich das Bild: Über eine Plattform oder Agentur sind bis zu 4.000 € absetzbar statt nur 510 € beim Minijob. Wer viel Reinigung in Anspruch nimmt, kann mit dem höheren Bonus die Differenz beim Stundensatz teilweise ausgleichen. Wie genau die Kosten ausfallen, zeigt unser Vergleich der Putz-Portale.

Legal beschäftigen ist einfacher, als du denkst

Vier Wege, ein Ziel: eine Reinigungskraft, die sauber angemeldet, versichert und steuerlich absetzbar für dich arbeitet. Welcher Weg der richtige ist, entscheidest du nach Aufwand und Bedarf. Der Minijob über den Haushaltsscheck gibt dir die volle Kontrolle bei wenig Bürokratie. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt sich bei großem Stundenumfang. Die Agentur liefert garantierten Ersatz. Und die geprüfte Plattform nimmt dir die gesamte Anmeldethematik ab.

Für die meisten Haushalte ist das der beste Kompromiss aus Aufwand, Kosten und Sicherheit. Wenn du jetzt loslegen willst, schau dir Wecasa mit fairen Festpreisen oder Helpling mit bundesweiter Abdeckung an. Beide nehmen dir die Anmeldung ab und du holst dir 20 Prozent über die Steuer zurück. Bist du noch unsicher, welcher Anbieter zu dir passt, hilft dir unser Putzkraft-Finder. Und alles rund um die Anmeldung im Detail findest du im Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aktuelle und verbindliche Auskünfte zu Beiträgen, Grenzwerten und deiner persönlichen Situation erhältst du bei der Minijob-Zentrale, deinem Finanzamt oder einem Steuerberater.

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