Du willst deine Putzkraft sauber als Minijob anmelden, aber bei der Frage nach Grenzen, Abgaben und Behördenkram steigst du innerlich schon aus? Das geht vielen so, und dabei ist es einfacher als der Begriff Minijob vermuten lässt. Für den Privathaushalt gibt es ein extra schlankes Verfahren, das dir fast den ganzen Papierkram abnimmt. Wichtig ist nur, dass du die aktuelle Verdienstgrenze kennst, denn die ist 2026 gestiegen. In diesem Ratgeber gehen wir alles durch: was ein Minijob im Haushalt überhaupt ist, wo 2026 die Grenze liegt, welche Abgaben anfallen, wie du die Anmeldung Schritt für Schritt erledigst, wie viel du über die Steuer zurückholst und wann dir eine Plattform die ganze Sache komplett abnimmt.
Kurzfassung: Ein Minijob im Privathaushalt ist 2026 bis zu 603 Euro im Monat möglich. Die Anmeldung läuft über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale, die pauschalen Arbeitgeberabgaben liegen bei rund 14,8 Prozent des Lohns, und über Paragraf 35a EStG holst du dir 20 Prozent deiner Kosten zurück, beim Minijob maximal 510 Euro pro Jahr. Buchst du stattdessen über eine geprüfte Plattform wie Wecasa oder Helpling, entfällt das ganze Verfahren, weil die Anmeldung im Service steckt.
Hinweis vorweg: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen verständlich und nach bestem Wissen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall, etwa zu aktuellen Beitragssätzen und Grenzwerten, gibt dir die Minijob-Zentrale, dein Steuerberater oder das Finanzamt.
- Ein Minijob im Privathaushalt ist 2026 bis zu 603 Euro im Monat möglich, abgeleitet aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro
- Die Anmeldung läuft über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale und dauert nur wenige Minuten
- Die pauschalen Arbeitgeberabgaben liegen bei rund 14,8 Prozent des Lohns, deutlich unter dem gewerblichen Satz
- Die gesetzliche Unfallversicherung deiner Putzkraft ist im Verfahren automatisch enthalten
- Über Paragraf 35a EStG holst du dir 20 Prozent deiner Kosten zurück, beim Minijob maximal 510 Euro pro Jahr
- Buchst du über eine geprüfte Plattform wie Wecasa oder Helpling, entfällt das ganze Verfahren komplett
Was ist ein Minijob im Haushalt überhaupt?
Ein Minijob im Haushalt ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der jemand regelmäßig gegen Bezahlung bei dir zu Hause arbeitet. Putzen, Bügeln, Einkaufen, leichte Gartenarbeit oder Betreuung fallen alle darunter. Bleibt deine Putzkraft im Monatsdurchschnitt unter der Verdienstgrenze, gilt sie als Minijobberin, und für dich greift das einfache Anmeldeverfahren.
Sobald jemand regelmäßig für Geld in deinem Haushalt tätig ist, entsteht ein Beschäftigungsverhältnis. Du wirst zum Arbeitgeber, auch wenn das groß klingt. Mit der Anmeldung über den Haushaltsscheck übernimmst du diese Rolle offiziell, aber in stark vereinfachter Form. Der Staat hat das Verfahren niedrigschwellig gestaltet, weil er legale Beschäftigung im Privathaushalt fördern und Schwarzarbeit zurückdrängen will. Abgaben und Aufwand bleiben deshalb überschaubar.
Verdient deine Putzkraft im Monatsdurchschnitt mehr als die Grenze, ist sie kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dann fallen die vollen Sozialversicherungsbeiträge an und die Anmeldung wird deutlich aufwendiger. Für den klassischen Fall, dass jemand ein paar Stunden pro Woche bei dir putzt, bleibst du aber problemlos im Minijob-Bereich.
Die Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 Euro im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze, also der maximale Verdienst für einen Minijob, liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Diese Grenze ist nicht mehr fix, sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde, daraus leitet sich die Grenze von 603 Euro ab.
Dahinter steckt ein einfacher Gedanke: Ein Minijobber soll bei dieser Grenze rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn arbeiten können, ohne die geringfügige Beschäftigung zu verlassen. Weil der Mindestlohn 2026 angehoben wurde, ist die Grenze gegenüber den Vorjahren gestiegen. Deine Putzkraft darf 2026 also etwas mehr verdienen als noch zuvor und bleibt trotzdem im einfachen Minijob-Verfahren.
Maßgeblich ist der Monatsdurchschnitt, nicht der einzelne Monat. Schwankt der Verdienst, etwa weil deine Putzkraft im Dezember mehr Stunden macht, ist das unproblematisch, solange der Durchschnitt über das Jahr die 603 Euro nicht übersteigt. Ein gelegentliches Überschreiten ist in engen Grenzen erlaubt. Planst du dauerhaft mehr, solltest du das sauber durchrechnen, denn ab einem regelmäßig höheren Verdienst fällst du aus dem Minijob heraus.
603 €
Geringfügigkeitsgrenze 2026 für den Minijob im Monat, dynamisch aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro abgeleitet
Die Geringfügigkeitsgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Diese Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Daraus leitet sich der Wert von 603 Euro ab. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Maßgeblich ist der Monatsdurchschnitt über das Jahr, nicht der einzelne Monat. Verdient deine Putzkraft im Schnitt mehr, ist sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt und das einfache Haushaltsscheck-Verfahren greift nicht mehr.
Welche Abgaben fallen beim Minijob im Haushalt an?
Viele schrecken vor der Anmeldung zurück, weil sie hohe Nebenkosten befürchten. Die pauschalen Arbeitgeberabgaben beim Minijob im Privathaushalt liegen aber bei rund 14,8 Prozent des Lohns. Das ist deutlich weniger als im gewerblichen Bereich, wo die Pauschalen spürbar höher ausfallen. Die Hürde bleibt bewusst niedrig, damit Haushalte ihre Kräfte legal anmelden.
Diese pauschalen Abgaben setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie Umlagen, etwa für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Du musst diese Einzelposten weder selbst kennen noch ausrechnen, denn die Minijob-Zentrale ermittelt den Gesamtbetrag und zieht ihn per Lastschrift ein. Die genaue aktuelle Höhe der einzelnen Sätze entnimmst du am besten direkt der Minijob-Zentrale, da sich die Werte ändern können.
Ein konkretes Beispiel: Zahlst du deiner Putzkraft 400 Euro Lohn im Monat, kommen bei rund 14,8 Prozent etwa 59 Euro an Arbeitgeberabgaben dazu. Deine Gesamtkosten liegen damit bei ungefähr 459 Euro im Monat. Und diese Arbeitgeberkosten kannst du anschließend über die Steuer geltend machen, dazu gleich mehr.
14,8 %
Pauschale Arbeitgeberabgaben beim Minijob im Privathaushalt über den Haushaltsscheck, deutlich unter dem gewerblichen Satz
Bei einem Minijob im Privathaushalt liegen die pauschalen Arbeitgeberabgaben bei rund 14,8 Prozent des Lohns. Darin enthalten sind unter anderem Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie Umlagen für die Lohnfortzahlung. Das ist deutlich weniger als im gewerblichen Bereich. Bei einem Monatslohn von 400 Euro zahlst du also rund 59 Euro Abgaben obendrauf. Die Minijob-Zentrale berechnet den genauen Betrag und zieht ihn per Lastschrift ein. Die exakten aktuellen Sätze und die Zusammensetzung erfährst du direkt bei der Minijob-Zentrale, da sie sich ändern können.
Unfallversicherung ist automatisch dabei
Ein Punkt, den private Arbeitgeber leicht übersehen: Beschäftigst du eine Putzkraft selbst, bist du verpflichtet, sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Die gute Nachricht ist, dass dieser Schutz im Haushaltsscheck-Verfahren bereits enthalten ist. Mit der Anmeldung über den Haushaltsscheck ist deine Kraft automatisch über die Unfallversicherung für Privathaushalte abgesichert, ohne dass du dich separat darum kümmern musst. Der Beitrag steckt schon in den rund 14,8 Prozent pauschaler Abgaben.
Diese Absicherung schützt auch dich selbst. Stürzt deine Putzkraft während der Arbeit auf deiner Treppe und verletzt sich, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Behandlung und mögliche Folgekosten. Ohne Anmeldung kann dieselbe Verletzung für dich als Auftraggeber zum Haftungsfall werden, weil das Beschäftigungsverhältnis offiziell nicht existiert. Die paar Minuten Anmeldung sichern dich also gleich doppelt ab.
Putzkraft als Minijob anmelden: So geht es Schritt für Schritt
Wenn du dich entschieden hast, deine Putzkraft selbst als Minijob anzustellen, ist der Haushaltsscheck dein Werkzeug. Er ist bewusst einfach gehalten, damit auch Privatpersonen ohne Lohnbuchhaltung damit klarkommen. So läuft die Anmeldung ab.
Putzkraft als Minijob über den Haushaltsscheck anmelden
Beschäftigung und Lohn klären
Daten der Putzkraft einholen
Bei der Minijob-Zentrale registrieren
Haushaltsscheck ausfüllen und Lastschrift einrichten
Lohn bargeldlos zahlen und Belege sammeln
Einmal eingerichtet, läuft das Verfahren praktisch von allein. Die Beiträge werden automatisch abgebucht, und du bekommst am Jahresende eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale, die du für die Steuererklärung brauchst. Ändert sich der Verdienst oder endet die Beschäftigung, meldest du das einfach über dasselbe Portal nach. Den genauen Ablauf schauen wir uns im eigenen Ratgeber zum Haushaltsscheck-Verfahren noch detaillierter an.
Der Steuervorteil nach Paragraf 35a EStG
Jetzt kommt der Teil, der die legale Anmeldung richtig attraktiv macht. Der Staat erstattet dir 20 Prozent deiner Kosten für die Putzkraft, und zwar direkt von deiner Steuerschuld, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das ist ein echter Euro-für-Euro-Abzug nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz. Anrechenbar sind dabei nicht nur der Lohn, sondern auch die Arbeitgeberabgaben, die du über den Haushaltsscheck zahlst.
Beim Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren gilt allerdings eine eigene Obergrenze: Du kannst 20 Prozent deiner Aufwendungen absetzen, maximal 510 Euro pro Jahr. Das deckt einen Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze gut ab. Ein Rechenbeispiel: Zahlst du deiner Putzkraft inklusive Abgaben rund 3.000 Euro im Jahr, setzt du davon 20 Prozent ab, also 600 Euro. Wegen der Deckelung bekommst du davon 510 Euro vom Finanzamt direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Zum Vergleich: Bei einer haushaltsnahen Dienstleistung über eine Plattform oder bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung liegt die Grenze deutlich höher, bei bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Wer viel Reinigung in Anspruch nimmt, sollte daher oft den Blick über den Minijob hinaus richten. Voraussetzung ist bei jedem Weg dieselbe: bargeldlose Zahlung, ordentliche Bescheinigung, beides für die Steuererklärung aufgehoben. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, dann ist der gesamte Bonus weg.
510 €
Maximal absetzbar pro Jahr beim Minijob über den Haushaltsscheck, das sind 20 Prozent der Aufwendungen
Beim Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren kannst du 20 Prozent deiner Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen, nach Paragraf 35a EStG. Anrechenbar sind Lohn und Arbeitgeberabgaben. Der Abzug ist allerdings auf maximal 510 Euro pro Jahr gedeckelt. Buchst du stattdessen eine haushaltsnahe Dienstleistung über eine Plattform oder beschäftigst sozialversicherungspflichtig, sind bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzbar. Voraussetzung ist immer die bargeldlose Zahlung und eine ordentliche Bescheinigung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Vorteile
- Volle Kontrolle über deine feste Wunsch-Putzkraft
- Niedrige pauschale Abgaben von rund 14,8 Prozent im Privathaushalt
- Anmeldung über den Haushaltsscheck in wenigen Minuten erledigt
- Unfallversicherung automatisch enthalten
Nachteile
- Du bist selbst der Arbeitgeber mit allen Pflichten
- Steuerbonus auf 510 Euro pro Jahr begrenzt
- Du musst eine geeignete Putzkraft erst selbst finden
- Bei Ausfall oder Urlaub gibt es keinen Ersatz von außen
Wann eine Plattform einfacher ist als der Minijob
Der Minijob über den Haushaltsscheck ist einfach, keine Frage. Aber selbst wenige Klicks sind mehr als gar keine, und du bleibst trotzdem der Arbeitgeber mit den entsprechenden Pflichten. Wer sich Anmeldung, Kraftsuche und Arbeitgeberrolle komplett sparen will, hat einen anderen Weg: geprüfte Vermittlungsplattformen. Dort ist die Reinigungskraft nicht deine Angestellte, sondern selbstständig tätig oder fest bei der Plattform beschäftigt. Du buchst eine fertige Dienstleistung, kein Haushaltsscheck, keine Abgaben, kein Papierkram. Die korrekte Anmeldung und Versicherung der Kraft gehört zum Service.
Der steuerliche Nebeneffekt ist sogar attraktiver: Weil du eine haushaltsnahe Dienstleistung einkaufst, greift die höhere Grenze von bis zu 4.000 Euro pro Jahr statt der 510 Euro beim Minijob. Du zahlst bargeldlos, bekommst eine Rechnung und setzt 20 Prozent über die Steuer ab. Zwei Anbieter zeigen, wie das in der Praxis aussieht:
- Wecasa: Die Kräfte sind geprüfte selbstständige Profis mit Führungszeugnis und Haftpflicht. Du buchst zu einem fairen Festpreis ab 24,90 Euro die Stunde, alles inklusive, ohne jede Anmeldung. Wecasa ist in 17 deutschen Großstädten aktiv und setzt feste Preise statt schwankender Stundensätze.
- Helpling: Auf dem Marktplatz von Helpling sind die Kräfte selbstständig und vertraglich zur korrekten Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung verpflichtet. Die Plattform versichert Schäden bis zu 5 Millionen Euro und ist in über 200 Städten bundesweit verfügbar. Der Stundensatz wird individuell vereinbart und liegt im Schnitt bei rund 16,90 Euro plus 2,99 Euro Servicegebühr pro Buchung.
Ob die Kraft selbstständig oder fest angestellt ist, macht für dich im Ergebnis keinen Unterschied: Das Beschäftigungsverhältnis ist sauber geregelt, und du musst dich um keine Anmeldung kümmern. Wer wenig Zeit hat, keine feste Kraft selbst suchen will oder den Komfort schätzt, fährt mit der Plattform oft besser, auch wenn der reine Stundensatz höher liegt als bei einer selbst angestellten Kraft.
| Kriterium | Wecasa | Helpling |
|---|---|---|
| Anmeldung nötig? | Nein | Nein |
| Modell | Geprüfte Vermittlung (Festpreis) | Marktplatz (selbstständige Kräfte) |
| Preis ab | 24,90 €/Std. | ca. 16,90 €/Std. + 2,99 € Servicegebühr |
| Abdeckung | 17 deutsche Großstädte | Über 200 Städte bundesweit |
| Steuerabzug | Bis 4.000 € / Jahr (§35a) | Bis 4.000 € / Jahr (§35a) |
| Versicherung | Haftpflicht inklusive | Bis 5 Mio. € Schadensversicherung |
Einen wichtigen Sonderfall solltest du dabei kennen: den reinen Marktplatz. Anbieter wie Betreut.de sehen auf den ersten Blick aus wie eine Plattform, vermitteln aber nur den Kontakt. Der Vertrag kommt allein zwischen dir und der Putzkraft zustande, und die Anmeldung bleibt komplett deine Sache. Findest du dort eine Kraft, fällst du im Grunde wieder auf den Minijob über den Haushaltsscheck zurück und musst selbst anmelden. Worin sich geprüfte Vermittlung und reiner Marktplatz genau unterscheiden, liest du im Ratgeber Reinigungskraft legal beschäftigen oder im großen Vergleich der Putz-Portale.
Ja. Bei geprüften Vermittlungsplattformen wie Wecasa oder Helpling ist die korrekte Anmeldung und Versicherung der Reinigungskraft im Service enthalten. Die Kräfte sind dort selbstständig tätig oder fest bei der Plattform angestellt, sodass du selbst keinen Haushaltsscheck ausfüllen und keine Abgaben abführen musst. Du buchst eine haushaltsnahe Dienstleistung, zahlst bargeldlos und kannst sogar bis zu 4.000 Euro über die Steuer absetzen statt nur 510 Euro beim Minijob. Anders ist es nur bei reinen Marktplätzen wie Betreut.de: Dort vermittelt die Plattform nur den Kontakt, und du bist selbst für die Anmeldung verantwortlich.
Welcher Weg passt zu dir?
Am Ende läuft die Entscheidung auf zwei Fragen hinaus: Wie viel Aufwand willst du selbst übernehmen, und wie regelmäßig brauchst du Hilfe?
Willst du eine feste Wunsch-Putzkraft selbst anstellen und den Lohn niedrig halten, ist der Minijob über den Haushaltsscheck dein Weg. Du übernimmst etwas Papierkram und die Arbeitgeberrolle, bleibst aber bei den günstigen Abgaben von rund 14,8 Prozent und der Grenze von 603 Euro im Monat. Der Steuerbonus ist auf 510 Euro pro Jahr gedeckelt, was für einen klassischen Minijob meist ausreicht.
Willst du es unkompliziert, flexibel und ohne jede Anmeldung, führt der Weg über eine geprüfte Plattform. Kein Verfahren, geprüfte Kräfte, Versicherung inklusive und bis zu 4.000 Euro Steuerbonus. Den höheren Stundensatz gleicht der größere Abzug bei viel Reinigung teilweise wieder aus. Noch unsicher, welcher Anbieter zu dir passt? Dann hilft dir unser Putzkraft-Finder weiter.
Unsere Empfehlung
Häufige Fragen zum Minijob im Haushalt
Das hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab. Bei der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat und dem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde sind das rund zehn Stunden pro Woche. Genau dafür wurde die dynamische Kopplung geschaffen: Ein Minijobber soll bei Mindestlohn etwa zehn Wochenstunden arbeiten können. Zahlst du einen höheren Stundenlohn, sinkt entsprechend die mögliche Stundenzahl, damit der Monatsverdienst unter 603 Euro bleibt. Maßgeblich ist immer der Monatsdurchschnitt über das Jahr.
Verdient deine Putzkraft im Monatsdurchschnitt mehr als 603 Euro, ist sie 2026 kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dann fallen die regulären Sozialversicherungsbeiträge an und die Anmeldung wird komplexer, das schlanke Haushaltsscheck-Verfahren greift nicht mehr. Ein gelegentliches Überschreiten in einzelnen Monaten ist in engen Grenzen erlaubt, solange der Jahresdurchschnitt passt. Planst du dauerhaft mehr, wendest du dich am besten an die Minijob-Zentrale oder einen Steuerberater.
Ja. Sobald jemand regelmäßig gegen Bezahlung in deinem Haushalt arbeitet, entsteht ein Beschäftigungsverhältnis, das angemeldet werden muss, auch bei nur wenigen Stunden. Die Anmeldung läuft über das einfache Haushaltsscheck-Verfahren und dauert nur wenige Minuten. Ohne Anmeldung handelt es sich um Schwarzarbeit, du verlierst den Steuervorteil, hast keinen Unfallversicherungsschutz für die Kraft und kannst im Schadensfall haftbar sein. Alternativ buchst du über eine Plattform, dann entfällt die Anmeldung für dich komplett.
Ja. Wenn du deine Putzkraft über das Haushaltsscheck-Verfahren als Minijob anmeldest, ist sie automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung für Privathaushalte abgesichert. Der Beitrag steckt bereits in den pauschalen Abgaben von rund 14,8 Prozent, du musst dich nicht separat darum kümmern. Verletzt sich die Kraft während der Arbeit, übernimmt die Unfallversicherung die Behandlung und mögliche Folgekosten. Ohne Anmeldung gibt es diesen Schutz nicht, und im Schadensfall kannst du als Auftraggeber haftbar sein.
Ja, wenn du über eine geprüfte Vermittlungsplattform wie Wecasa oder Helpling buchst. Dort ist die Reinigungskraft selbstständig tätig oder fest angestellt, und die Plattform übernimmt Anmeldung und Versicherung. Du kaufst eine fertige Dienstleistung ein und musst keinen Haushaltsscheck ausfüllen. Zusätzlich profitierst du vom höheren Steuerbonus bis 4.000 Euro pro Jahr statt 510 Euro beim Minijob. Nur wenn du eine Kraft selbst und direkt anstellst, brauchst du das Minijob-Verfahren.
Der Minijob im Haushalt ist einfacher, als er klingt
Ein Minijob im Haushalt klingt nach Behörde und Bürokratie, ist in der Praxis aber in einer Viertelstunde erledigt. Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, abgeleitet aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro. Du registrierst dich, füllst den Haushaltsscheck aus, hinterlegst dein Konto, und der Rest läuft automatisch. Die Abgaben von rund 14,8 Prozent sind niedrig, die Unfallversicherung ist enthalten, und über Paragraf 35a EStG holst du dir 20 Prozent deiner Kosten zurück, beim Minijob bis zu 510 Euro im Jahr. Für eine feste Putzkraft, die du selbst anstellst, ist das der saubere und günstige Weg.
Wer sich auch die paar Klicks und die Arbeitgeberrolle sparen will, lässt sich die ganze Anmeldethematik abnehmen. Über eine geprüfte Plattform buchst du eine fertige, versicherte und legal abgewickelte Dienstleistung, zahlst bargeldlos und setzt sogar bis zu 4.000 Euro über die Steuer ab. Wenn du jetzt loslegen willst, schau dir Wecasa mit fairen Festpreisen oder Helpling mit bundesweiter Abdeckung an. Beide nehmen dir die Anmeldung komplett ab. Und alles rund um das Verfahren findest du im Detail im Ratgeber zum Haushaltshilfe anmelden.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aktuelle und verbindliche Auskünfte zu Beiträgen, Grenzwerten und deiner persönlichen Situation erhältst du bei der Minijob-Zentrale, deinem Finanzamt oder einem Steuerberater.
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