Wenn die Kraft im Alter nachlässt, werden Fenster putzen, Boden wischen oder das Bad gründlich reinigen schnell zur Belastung. Eine Haushaltshilfe nimmt dir oder deinen Eltern genau diese Arbeit ab und sorgt nebenbei für regelmäßigen Kontakt und einen festen Termin in der Woche. Viele wissen aber nicht, dass die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernehmen kann. Der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 € im Monat ist dafür gedacht, den Alltag zu Hause leichter zu machen. Zwischen Anspruch und Auszahlung liegen allerdings ein paar Regeln, die man kennen sollte, damit am Ende kein Frust entsteht.
Kurzfassung: Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € pro Monat und steht jedem mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, der zu Hause gepflegt wird. Das Geld ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, dazu zählen je nach Bundesland auch alltagsunterstützende Dienste, die im Haushalt helfen. Wichtig: Eine Reinigung über ein normales Putzportal wie Wecasa oder Helpling ist meist nicht automatisch über den Entlastungsbetrag abrechenbar, weil dafür ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter nötig ist. Den genauen Rahmen klärst du immer mit deiner Pflegekasse. Unabhängig davon kannst du 20 Prozent der Kosten einer legal angemeldeten Haushaltshilfe über die Steuer zurückholen.
Dieser Ratgeber richtet sich an Seniorinnen und Senioren genauso wie an Angehörige, die für Mutter oder Vater organisieren. Wir gehen Schritt für Schritt durch, was der Entlastungsbetrag ist, wer Anspruch hat, wofür du ihn nutzen darfst und wofür nicht, und wie du danach eine passende, verlässliche Haushaltshilfe findest. Wenn du dir vorab anschauen willst, welche Plattform zu welcher Lebenssituation passt, hilft dir unser Überblick zu Haushaltshilfen für verschiedene Zielgruppen weiter.
Was der 125-Euro-Entlastungsbetrag genau ist
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, geregelt in § 45b SGB XI. Pro Monat stehen dir 125 € zur Verfügung, das macht 1.500 € im Jahr. Das Geld landet nicht einfach als Barauszahlung auf deinem Konto. Es ist zweckgebunden und wird über die Erstattung abgewickelt, dazu gleich mehr.
Der Gedanke dahinter ist einfach. Wer zu Hause lebt und auf Hilfe angewiesen ist, soll Unterstützung im Alltag bezahlen können, ohne dafür allein aufkommen zu müssen. Gemeint sind Angebote, die entlasten, die pflegende Angehörige entlasten oder die helfen, möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Hauswirtschaftliche Hilfe, also genau das, was eine Haushaltshilfe leistet, gehört in vielen Bundesländern ausdrücklich dazu, sofern der Dienst dafür anerkannt ist.
Wichtig ist der Unterschied zwischen dem Entlastungsbetrag und anderen Pflegeleistungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind etwas anderes und folgen eigenen Regeln. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich obendrauf und ist speziell für die kleinen, alltäglichen Hilfen gedacht, nicht für die körpernahe Pflege.
Zweckgebunden heißt, dass du die 125 € nicht frei verwenden kannst wie Bargeld. Das Geld ist an bestimmte, gesetzlich vorgesehene Zwecke gekoppelt, vor allem an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, an Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste. Du gehst in Vorleistung oder lässt direkt mit der Kasse abrechnen und reichst die Rechnung des anerkannten Anbieters bei deiner Pflegekasse ein, die dir den Betrag bis zur Höhe von 125 € im Monat erstattet.
Wer Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat
Die gute Nachricht zuerst: Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist weit. Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat jeder mit einem anerkannten Pflegegrad, der zu Hause versorgt wird. Das gilt schon ab Pflegegrad 1, also der niedrigsten Stufe, und reicht bis Pflegegrad 5. Gerade das ist für viele Senioren wichtig: Bei Pflegegrad 1 gibt es sonst kaum Geldleistungen, der Entlastungsbetrag steht dir aber auch hier in voller Höhe zu.
Voraussetzung ist die häusliche Versorgung. Wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, hat in der Regel keinen Anspruch auf diesen Betrag, weil er für die Unterstützung zu Hause gedacht ist. Lebst du oder dein Angehöriger in der eigenen Wohnung, im Haus der Familie oder in einer betreuten Wohnform, ist der Weg frei.
Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, lohnt sich der Antrag fast immer. Schon Pflegegrad 1 öffnet die Tür zum Entlastungsbetrag und zu weiteren Hilfen. Den Antrag stellst du formlos bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört. Danach kommt der Medizinische Dienst und begutachtet die Situation vor Ort. Als Angehöriger kannst du diesen Antrag für deine Eltern anstoßen und beim Termin dabei sein.
Ja. Der Entlastungsbetrag von 125 € im Monat steht dir bereits ab Pflegegrad 1 zu und gilt bis Pflegegrad 5. Anders als bei vielen anderen Pflegeleistungen wird der Betrag nicht nach Pflegegrad gestaffelt, er ist für alle Stufen gleich hoch. Wichtig ist nur, dass ein Pflegegrad anerkannt ist und die Person zu Hause versorgt wird. Liegt noch kein Pflegegrad vor, solltest du einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, denn schon die niedrigste Stufe sichert dir diese 125 € im Monat.
Wofür du den Entlastungsbetrag nutzen darfst und wofür nicht
Hier wird es konkret, und hier entstehen die meisten Missverständnisse. Der Entlastungsbetrag ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Was darunter fällt, legen die Bundesländer in eigenen Verordnungen fest, deshalb gibt es regionale Unterschiede. In vielen Ländern zählen dazu auch hauswirtschaftliche Hilfen wie Reinigen, Wäsche waschen, Einkaufen oder Botengänge, sofern der Dienst, der die Leistung erbringt, nach Landesrecht anerkannt ist.
Typische Verwendungszwecke sind diese:
Vorteile
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleiter oder hauswirtschaftliche Dienste mit Landeszulassung
- Leistungen der Tagespflege oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen
- Bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste, vor allem hauswirtschaftliche Versorgung
Nachteile
- Reinigung über ein normales Putzportal, wenn der Anbieter nicht nach Landesrecht anerkannt ist
- Eine privat und schwarz beschäftigte Putzkraft ohne Rechnung
- Allgemeine Anschaffungen für den Haushalt wie Geräte oder Möbel
- Körpernahe Pflege selbst, die über andere Leistungen abgerechnet wird
Ein ehrlicher Hinweis, der dabei oft fehlt: Buchst du eine Reinigung über ein klassisches Putzportal wie Wecasa oder Helpling, ist diese Leistung in aller Regel nicht über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Der Grund ist nicht die Qualität der Kraft, sondern eine formale Hürde: Die Pflegekasse erstattet aus diesem Topf nur Leistungen von Anbietern, die im jeweiligen Bundesland als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag zugelassen sind. Die meisten Online-Vermittlungen für Putzkräfte haben diese spezielle Anerkennung nicht. Sie sind als Reinigungsdienstleister gedacht, nicht als zugelassener Alltagshelfer im Sinne des Pflegerechts.
Das heißt nicht, dass eine Putzkraft über ein Portal eine schlechte Wahl ist. Für viele Senioren ist sie genau richtig, weil sie verlässlich, versichert und legal angemeldet ist. Nur solltest du nicht damit rechnen, die Rechnung anschließend bei der Pflegekasse einzureichen und über die 125 € erstattet zu bekommen. Wer gezielt den Entlastungsbetrag nutzen will, muss bei der Pflegekasse nach anerkannten Diensten in der Region fragen. Wer schlicht zuverlässige Putzhilfe sucht und den Steuervorteil mitnimmt, ist bei einem geprüften Portal gut aufgehoben.
Meist nicht. Die Pflegekasse erstattet aus dem Entlastungsbetrag nur Leistungen von Anbietern, die in deinem Bundesland als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag zugelassen sind. Klassische Putzportale haben diese Anerkennung in der Regel nicht, weil sie als Reinigungsdienst und nicht als zugelassener Alltagshelfer gelten. Buchst du dort eine Kraft, bekommst du eine zuverlässige, versicherte und legal angemeldete Putzhilfe, die du über die Steuer absetzen kannst, aber normalerweise keine Erstattung über die 125 €. Frag im Zweifel direkt bei deiner Pflegekasse nach anerkannten Diensten in deiner Region.
Wie die Abrechnung Schritt für Schritt funktioniert
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet. Das bedeutet, du oder dein anerkannter Dienst rechnet die erbrachte Leistung über die Pflegekasse ab. In der Praxis läuft das in den meisten Fällen so:
Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse abrechnen
Pflegegrad sichern
Anerkannten Anbieter finden
Leistung beauftragen und Rechnung holen
Rechnung einreichen
Nicht genutzte Beträge im Blick behalten
Der letzte Punkt ist für viele finanziell relevant. Wer den Betrag nicht jeden Monat ausschöpft, kann ihn ansparen. Nicht genutzte Beträge eines Jahres lassen sich noch eine Weile ins Folgejahr mitnehmen, zum Beispiel für eine intensivere hauswirtschaftliche Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt. Die genauen Fristen und Bedingungen klärst du direkt mit deiner Pflegekasse, da die Handhabung im Detail von Kasse zu Kasse abweichen kann.
Wie Senioren eine passende Haushaltshilfe finden
Ob du den Entlastungsbetrag nutzt oder eine Putzkraft schlicht privat über ein Portal buchst, eines bleibt gleich: Im Alter zählt Verlässlichkeit mehr als der letzte Euro beim Stundensatz. Eine Haushaltshilfe für Senioren sollte vor allem drei Dinge mitbringen.
Ein bekanntes Gesicht. Ständig wechselnde Kräfte sind für ältere Menschen unangenehm. Wer fremde Personen in die eigene Wohnung lässt, will nicht jede Woche jemand Neues vor der Tür haben. Eine feste Putzkraft, die du nach dem ersten Termin immer wieder buchen kannst, schafft Vertrauen und Routine. Sowohl Wecasa als auch Helpling erlauben, dieselbe Person dauerhaft wieder auszuwählen.
Geprüft und versichert. Bei einer geprüften Vermittlung sind die Kräfte legal angemeldet, oft mit Führungszeugnis, und über die Plattform haftpflichtversichert. Wecasa wirbt mit geprüften Profis mit Führungszeugnis und Haftpflicht, Helpling versichert Schäden bis zu fünf Millionen Euro. Das ist gerade für ältere Menschen wichtig, falls einmal etwas zu Bruch geht oder ein Missverständnis im Raum steht.
Erreichbarkeit ohne App-Stress. Nicht jeder ältere Mensch will alles per Smartphone regeln. Ein telefonisch erreichbarer Kundenservice ist hier ein echter Vorteil. Wecasa ist montags bis freitags und samstags telefonisch erreichbar, was die Buchung und Rückfragen für Senioren oder ihre Angehörigen deutlich einfacher macht.
Aus unseren Anbieter-Tests heraus empfehlen wir für Senioren in erster Linie Wecasa. Du zahlst einen klaren Festpreis ab 24,90 € pro Stunde bei regelmäßiger Reinigung, ohne versteckte Gebühren, und kannst dieselbe vertraute Kraft immer wieder buchen. Anfahrt, Provision und Versicherung sind im Preis enthalten, es gibt keine Vertragsbindung. Wer in einer Region wohnt, die Wecasa nicht abdeckt, fährt mit Helpling gut. Helpling ist in über 200 Städten bundesweit verfügbar, du kannst eine bevorzugte Kraft wählen, und bei einem Ausfall bietet der Support Rückerstattung, einen neuen Termin oder eine Ersatzkraft an. Beachte bei Helpling die Servicegebühr von 2,99 €, die pro Buchung zum Stundensatz dazukommt.
Wenn du dir mehrere Anbieter direkt nebeneinander ansehen willst, lohnt sich unser großer Vergleich der Putz-Portale mit Preisen, Abdeckung und echten Erfahrungen. Und wer lieber Schritt für Schritt zur Empfehlung geführt werden möchte, nutzt unseren Putzkraft-Finder, der in wenigen Klicks die passende Plattform für die eigene Situation vorschlägt.
Unsere Empfehlung für Senioren
Den Steuervorteil zusätzlich mitnehmen
Unabhängig vom Entlastungsbetrag gibt es einen zweiten Weg, Geld zurückzubekommen, der jedem offensteht. Wer eine Haushaltshilfe legal angemeldet beschäftigt oder über eine Plattform als haushaltsnahe Dienstleistung bucht, kann 20 Prozent der reinen Arbeitskosten über die Steuererklärung zurückholen. Geregelt ist das in § 35a Einkommensteuergesetz. Bei einer Dienstleistung über ein Portal sind bis zu 4.000 € im Jahr absetzbar.
Das funktioniert aber nur mit einer ordentlichen Rechnung und bargeldloser Zahlung. Genau das spricht für die geprüften Portale, denn dort zahlst du ohnehin bargeldlos und bekommst eine saubere Rechnung. Eine schwarz und bar bezahlte Putzkraft erkennt das Finanzamt nicht an, der Steuervorteil fällt dann weg. Wie die Anmeldung im Detail läuft, erklärt unser Ratgeber zum Anmelden einer Haushaltshilfe Schritt für Schritt.
Wer beides kombiniert, holt das Maximum aus den verfügbaren Hilfen heraus: den Entlastungsbetrag für anerkannte hauswirtschaftliche Dienste, soweit deine Pflegekasse das in deinem Bundesland zulässt, und den Steuervorteil für die Reinigung über ein geprüftes Portal. So vermeidest du auch die Falle der Schwarzarbeit.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe für Senioren
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € pro Monat, das sind 1.500 € im Jahr. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern über die Pflegekasse erstattet, wenn du Rechnungen anerkannter Anbieter einreichst. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch und wird nicht nach Stufe gestaffelt. Nutzt du ihn in einem Monat nicht voll aus, kannst du nicht verbrauchte Beträge ansparen und noch eine Weile ins Folgejahr mitnehmen. Die genauen Fristen erfragst du bei deiner Pflegekasse.
Ja. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag. Die gute Nachricht ist, dass schon Pflegegrad 1 ausreicht, die niedrigste Stufe. Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellst du einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört. Danach begutachtet der Medizinische Dienst die Situation. Als Angehöriger kannst du den Antrag für deine Eltern anstoßen und beim Termin dabei sein.
Weil die Pflegekasse aus dem Entlastungsbetrag nur Leistungen erstattet, die von einem im Bundesland anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag erbracht werden. Klassische Putzportale sind Reinigungsdienstleister und haben diese spezielle pflegerechtliche Anerkennung in der Regel nicht. Die Kraft ist dort zwar geprüft, versichert und legal angemeldet, aber für die Erstattung über die 125 € fehlt die formale Zulassung. Für anerkannte hauswirtschaftliche Dienste in deiner Region fragst du am besten direkt bei deiner Pflegekasse nach.
Grundsätzlich ja, aber nicht für ein und dieselbe Leistung doppelt. Du kannst den Entlastungsbetrag für anerkannte Dienste nutzen, soweit deine Pflegekasse das zulässt, und parallel eine Reinigung über ein geprüftes Portal buchen, die du über § 35a Einkommensteuergesetz mit 20 Prozent von der Steuer absetzt. Wichtig ist, dass du Kosten, die bereits über die Pflegekasse erstattet wurden, nicht zusätzlich steuerlich geltend machst. Im Zweifel klärt das deine Pflegekasse oder ein Steuerberater.
Für die meisten älteren Menschen ist eine geprüfte Vermittlung wie Wecasa oder Helpling die sicherere Wahl. Dort sind die Kräfte legal angemeldet, versichert und du musst dich um keine Anmeldung kümmern. Ein reiner Marktplatz bringt dich nur mit privaten Helfern in Kontakt, den Rest organisierst du selbst, inklusive der legalen Anmeldung. Das ist für Senioren oft zu viel Aufwand und Risiko. Wer maximale Verlässlichkeit und ein bekanntes Gesicht will, fährt mit einer Vermittlung mit wählbarer Stammkraft am besten.
Fazit: Die 125 Euro kennen, die richtige Hilfe wählen
Der Entlastungsbetrag von 125 € im Monat ist eine echte Hilfe, die viele Senioren gar nicht auf dem Schirm haben. Er steht schon ab Pflegegrad 1 zu, ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und lässt sich sogar ansparen. Der wichtigste Punkt: Für die Erstattung aus diesem Topf brauchst du einen nach Landesrecht anerkannten Dienst. Eine Putzkraft über ein normales Portal fällt meist nicht darunter, auch wenn sie zuverlässig und legal arbeitet. Was in deinem konkreten Fall erstattungsfähig ist, sagt dir verbindlich nur deine Pflegekasse.
Wenn es dir oder deinen Eltern vor allem um eine verlässliche, saubere Wohnung geht, ist eine geprüfte Vermittlung die unkomplizierteste Lösung. Eine feste Kraft, die immer wiederkommt, legale Anmeldung, Versicherung und 20 Prozent zurück über die Steuer. Schau dir dafür Wecasa mit fairen Festpreisen oder Helpling mit bundesweiter Abdeckung an. Wer vergleichen will, startet im Putz-Portale-Vergleich oder lässt sich vom Putzkraft-Finder in wenigen Klicks zur passenden Plattform führen.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Welche Leistungen in deinem Bundesland anerkannt sind, welche Beträge dir konkret zustehen und wie die Abrechnung in deinem Fall läuft, erfährst du verbindlich bei deiner Pflegekasse oder einer anerkannten Pflegeberatung.
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