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Wohnzimmer mit Tisch, Budgetmappe, Taschenrechner und Staubsauger im Hintergrund

Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis 4.000 Euro absetzen

· Carolin Schmidt · 13 Min. Lesezeit
Wohnzimmer mit Tisch, Budgetmappe, Taschenrechner und Staubsauger im Hintergrund

Die meisten denken bei der Steuererklärung an die Putzfrau und hören da auch schon auf. Dabei steckt hinter dem Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen viel mehr: der Gärtner, der die Hecke schneidet, der Winterdienst, der im Januar deinen Gehweg streut, die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen im eigenen Haushalt. All das fällt unter eine einzige Kategorie im Einkommensteuergesetz, und für all das holst du dir 20 Prozent zurück.

Der Topf dafür ist größer, als viele glauben. Bis zu 4.000 Euro pro Jahr kannst du dir über diese eine Kategorie vom Finanzamt zurückholen. Die wenigsten schöpfen das aus, weil sie gar nicht wissen, was alles dazugehört. Genau darum geht es hier: Welche Leistungen zählen, wie der 4.000-Euro-Deckel wirklich funktioniert, was ausdrücklich nicht reinpasst und wie du den Betrag clever vollmachst.

Kurzfassung: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten in oder rund um deinen Haushalt, die du auch selbst erledigen könntest, also Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterdienste oder die Betreuung von Angehörigen. Nach Paragraf 35a Absatz 2 EStG ziehst du 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld ab, maximal 4.000 Euro im Jahr. Das entspricht bis zu 20.000 Euro Aufwand. Getrennt davon gibt es Handwerkerleistungen mit 20 Prozent bis maximal 1.200 Euro und die Minijob-Variante mit maximal 510 Euro. Voraussetzung ist immer eine Rechnung und Zahlung per Überweisung, niemals bar. Bei geprüften Vermittlungsplattformen wie Wecasa oder Helpling ist beides automatisch erfüllt.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen überhaupt?

Der Begriff klingt sperrig, die Idee dahinter ist simpel. Haushaltsnah ist eine Leistung dann, wenn sie eine Tätigkeit erledigt, die normalerweise ein Mitglied deines Haushalts selbst übernehmen würde. Putzen, Wäsche, Kochen, den Rasen mähen, Laub harken, im Winter Schnee schippen. Lauter Dinge, die du theoretisch auch selbst machen könntest, für die du aber jemanden bezahlst.

Entscheidend ist der räumliche Bezug zu deinem Haushalt. Die Leistung muss in deiner Wohnung, deinem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück erbracht werden. Reinigt jemand deine Wohnung, ist das haushaltsnah. Bügelt eine Wäscherei deine Hemden im eigenen Betrieb, ist es das nicht, weil die Arbeit außerhalb deines Haushalts stattfindet. Diese räumliche Grenze ist der wichtigste Test, wenn du unsicher bist, ob etwas zählt.

Die rechtliche Grundlage steht in Paragraf 35a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Dort sind drei Fälle zusammengefasst: haushaltsnahe Dienstleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oberhalb des Minijobs sowie Pflege- und Betreuungsleistungen. Sie alle teilen sich denselben Deckel von 4.000 Euro. Das ist wichtig, weil viele Leute glauben, jede Leistung hätte ihren eigenen Topf. Hat sie nicht.

Haushaltsnah heißt, dass die Leistung eine Tätigkeit ersetzt, die ein Haushaltsmitglied üblicherweise selbst erledigen würde, und dass sie räumlich in deinem Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück stattfindet. Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst und Betreuung im eigenen Zuhause zählen dazu. Arbeiten, die in einem fremden Betrieb erledigt werden, etwa eine Schneiderei oder eine externe Wäscherei, fallen nicht darunter.

Was alles unter haushaltsnahe Dienstleistungen fällt

Die Liste ist länger, als die meisten vermuten. Hier sind die Kategorien, die das Finanzamt regelmäßig anerkennt, mit konkreten Beispielen.

Reinigung und Hausarbeit

Der Klassiker. Die regelmäßige Reinigung deiner Wohnung durch eine Putzkraft, Fensterputzen, Teppich- und Polsterreinigung, Bügeln in deinem Haushalt. Auch eine einmalige Grundreinigung oder die Endreinigung beim Auszug zählt dazu, solange sie in deinen eigenen vier Wänden passiert. Wie du speziell die Putzkraft korrekt anmeldest und absetzt, steht im Detail im Ratgeber Putzfrau von der Steuer absetzen.

Garten- und Außenpflege

Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume und Sträucher pflegen, Laub entsorgen. Pflegearbeiten im Garten sind klar haushaltsnah. Aufpassen musst du bei der Abgrenzung: Wird der Garten neu angelegt, gepflastert oder eine Mauer gebaut, ist das keine Pflege mehr, sondern eine Handwerkerleistung mit eigenem, niedrigerem Deckel.

Winterdienst und Wege

Schneeräumen und Streuen auf deinem Grundstück und sogar auf dem öffentlichen Gehweg vor deinem Haus, wenn du dafür räumpflichtig bist. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich bestätigt, dass auch der Gehwegabschnitt vor dem Grundstück noch zum begünstigten Bereich gehört. Ein Punkt, den viele Vermieter und Eigentümer verschenken.

Hausmeister- und Betreuungsdienste

Die anteiligen Kosten für einen Hausmeisterservice in der Nebenkostenabrechnung, Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus, die Betreuung von Haustieren in deinem Haushalt während deiner Abwesenheit. Bei Mietern und Eigentümern stecken die absetzbaren Anteile oft schon in der jährlichen Betriebskostenabrechnung, getrennt ausgewiesen. Diese Bescheinigung solltest du dir genau ansehen.

Pflege und Betreuung

Wird eine pflegebedürftige Person in ihrem eigenen Haushalt oder in deinem versorgt, fallen Betreuungs- und Pflegeleistungen ebenfalls unter Paragraf 35a. Hier kann der 4.000-Euro-Deckel tatsächlich knapp werden, weil Pflege im Jahr schnell viel kostet.

Ja, beides zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, solange es sich um laufende Pflege handelt. Schneeräumen und Streuen sind sogar dann absetzbar, wenn sie auf dem öffentlichen Gehweg vor deinem Grundstück stattfinden, weil du dort räumpflichtig bist. Bei der Gartenpflege gilt: Mähen, Schneiden und Jäten sind haushaltsnah, eine Neuanlage oder Pflasterung dagegen ist eine Handwerkerleistung mit eigenem Höchstbetrag.

Der 4.000-Euro-Deckel: so funktioniert er wirklich

Jetzt zum Herzstück. Der Deckel von 4.000 Euro ist kein Betrag, den du ausgibst, sondern der maximale Betrag, den du dir zurückholst. Weil du 20 Prozent absetzt, entsprechen diese 4.000 Euro genau 20.000 Euro an Arbeitskosten im Jahr. Erst wenn du über diese 20.000 Euro hinaus für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgibst, ist der Topf leer.

Ein Beispiel macht es greifbar. Du gibst im Jahr 6.000 Euro für Reinigung, Garten und Winterdienst zusammen aus. 20 Prozent davon sind 1.200 Euro. Diese 1.200 Euro zieht das Finanzamt direkt von deiner Steuerschuld ab, nicht vom Einkommen. Das ist der große Unterschied zu vielen anderen Posten in der Steuererklärung. Ein Euro Abzug bedeutet einen Euro mehr auf deinem Konto.

So wirkt der 20-Prozent-Abzug auf den Deckel

regelmaessig

4.000 €

Gesamt

Arbeitskosten haushaltsnah pro Jahr bis 20.000 €
Davon absetzbar (20 %) 4.000 €
Maximale Steuerersparnis pro Jahr 4.000 €

Drei Eigenschaften des Deckels sind dabei wichtig. Er gilt pro Haushalt, nicht pro Person. Ein Ehepaar oder eine eheähnliche Gemeinschaft teilt sich also einen Topf, nicht zwei. Außerdem zählen nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Reinigungsmittel, Pflanzen oder Streugut bleiben außen vor, deshalb muss die Rechnung beide Positionen getrennt ausweisen. Und schließlich ist der Deckel an das Kalenderjahr gebunden. Nicht genutzte Beträge verfallen, du kannst sie nicht ins nächste Jahr mitnehmen.

Für eine normale Haushaltsreinigung ist der Deckel praktisch nie ein Problem. Selbst wer wöchentlich drei Stunden putzen lässt, kommt im Jahr selten über 4.000 bis 5.000 Euro Reinigungskosten, also weit unter den 20.000 Euro Aufwand. Eng wird es erst, wenn Pflegeleistungen oder mehrere Dienste zusammenkommen. Wie wenig die Putzkraft real kostet, sobald du den Abzug einrechnest, zeigt der Ratgeber Putzfrau-Preis nach Steuer.

Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt pro Haushalt und Jahr, nicht pro Person. Ein Ehepaar oder eine Partnerschaft, die zusammen einen Haushalt führt, teilt sich also einen einzigen Topf. Wer in zwei getrennten Haushalten lebt, hat dagegen jeweils einen eigenen Deckel. Maßgeblich ist, ob ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.

Was NICHT unter haushaltsnahe Dienstleistungen fällt

Genauso wichtig wie die Liste der absetzbaren Posten ist die Liste der Ausnahmen. Hier verschenken Leute Geld, weil sie falsche Dinge eintragen, oder sie ärgern sich, weil ihr Abzug gestrichen wird.

Nicht haushaltsnah und damit nicht über diesen Topf absetzbar sind insbesondere:

  • Materialkosten. Reinigungsmittel, Pflanzen, Streusalz, Ersatzteile. Nur die reine Arbeitsleistung zählt, deshalb muss die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.
  • Leistungen außerhalb deines Haushalts. Die Schneiderei, die externe Wäscherei, der Friseur. Findet die Arbeit in einem fremden Betrieb statt, ist sie nicht begünstigt.
  • Handwerkerleistungen. Renovierung, Reparaturen, Neuanlagen, Modernisierung. Die fallen in einen eigenen Topf nach Paragraf 35a Absatz 3 mit einem niedrigeren Deckel von 1.200 Euro.
  • Nachhilfe und persönliche Dienstleistungen. Nachhilfeunterricht, ein privater Coach oder die rein personenbezogene Pflege ohne Bezug zum Haushalt sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen.
  • Barzahlungen. Egal wie haushaltsnah die Leistung ist, ohne Rechnung und ohne unbare Zahlung erkennt das Finanzamt nichts an. Das trifft auch jede Form von Schwarzarbeit.

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung mit Handwerkerleistungen. Wer einen Gärtner für die laufende Pflege bezahlt, ist haushaltsnah unterwegs. Wer denselben Gärtner einen neuen Zaun setzen oder eine Terrasse pflastern lässt, landet im Handwerker-Topf mit dem deutlich kleineren Deckel.

Abgrenzung: Handwerker und Minijob als eigene Töpfe

Neben dem großen 4.000-Euro-Topf für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es im selben Paragrafen zwei weitere Förderungen mit eigenen Höchstbeträgen. Sie laufen nebeneinander, du kannst also alle drei im selben Jahr nutzen.

Handwerkerleistungen: 20 Prozent, maximal 1.200 Euro

Für Renovierung, Wartung, Reparatur und Modernisierung in deinem Haushalt gilt Paragraf 35a Absatz 3. Auch hier setzt du 20 Prozent der Arbeitskosten ab, aber der Deckel liegt bei 1.200 Euro, was 6.000 Euro Arbeitsaufwand entspricht. Typische Fälle sind der Heizungsservice, das Streichen der Wohnung, eine reparierte Waschmaschine oder der Schornsteinfeger. Material zählt auch hier nicht, nur die Arbeit.

Minijob im Privathaushalt: 20 Prozent, maximal 510 Euro

Stellst du eine Haushaltshilfe selbst an und meldest sie über die Minijob-Zentrale an, gilt ein eigener, kleiner Topf: 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro im Jahr. Das entspricht 2.550 Euro Jahresaufwand. Dieser Weg lohnt sich, wenn du eine feste Kraft auf Minijob-Basis beschäftigst. Buchst du dagegen über eine Plattform, fällt die Leistung in den großen 4.000-Euro-Topf, nicht in den Minijob-Topf. Welcher Weg für dich passt, hängt davon ab, ob du selbst Arbeitgeber sein willst.

Die drei Förtertöpfe nach Paragraf 35a im Vergleich

regelmaessig

5.710 €

Gesamt

Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) max. 4.000 €
Handwerkerleistungen (Abs. 3) max. 1.200 €
Minijob im Privathaushalt (Abs. 1) max. 510 €
Maximal möglich pro Jahr (kombiniert) 5.710 €

In Summe kannst du also bis zu 5.710 Euro im Jahr über die drei Töpfe zusammen zurückholen, wenn du alle Kategorien ausschöpfst. Für die meisten Haushalte ist der 4.000-Euro-Topf der mit Abstand wichtigste, weil regelmäßige Reinigung, Garten und Winterdienst hier landen.

Eine haushaltsnahe Dienstleistung ersetzt eine alltägliche Tätigkeit, die du selbst erledigen könntest, etwa Putzen, Gartenpflege oder Winterdienst. Sie fällt in den 4.000-Euro-Topf. Eine Handwerkerleistung umfasst Reparatur, Wartung, Renovierung oder Modernisierung, also Arbeiten, die handwerkliches Können erfordern. Sie hat einen eigenen, kleineren Deckel von 1.200 Euro. Beide Töpfe laufen nebeneinander und lassen sich im selben Jahr nutzen.

Wie du den 4.000-Euro-Deckel optimal ausschöpfst

Wer den Topf nicht vollmacht, verschenkt nichts Dramatisches. Wer ihn aber clever nutzt, holt sich oft mehr zurück als gedacht. Hier sind die Hebel, die wirklich etwas bringen.

Sammle alle haushaltsnahen Posten, nicht nur die Putzkraft. Die meisten tragen nur die Reinigung ein und vergessen Garten, Winterdienst und die anteiligen Hausmeisterkosten aus der Nebenkostenabrechnung. Wenn du diese Posten zusammenrechnest, näherst du dich dem Deckel schneller, als du denkst.

Prüfe deine Betriebskostenabrechnung. Als Mieter oder Wohnungseigentümer stecken absetzbare Anteile für Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Hausmeister meist schon in der jährlichen Abrechnung, getrennt ausgewiesen. Viele Vermieter und Hausverwaltungen weisen diese Beträge extra aus, genau damit du sie absetzen kannst.

Zahle immer per Überweisung. Das ist die Bedingung, an der die meisten Abzüge scheitern. Bar bezahlt ist verloren, egal wie korrekt die Leistung sonst ist. Bei einer geprüften Plattform läuft die Zahlung ohnehin unbar und du bekommst automatisch eine Rechnung, die das Finanzamt akzeptiert.

Timing nutzen, wenn der Deckel knapp wird. Weil nicht genutzte Beträge verfallen und der Deckel pro Kalenderjahr gilt, kann es sich lohnen, größere Einmalleistungen wie eine Grundreinigung bewusst in ein Jahr zu legen, in dem dein Topf noch Luft hat. Drohst du im laufenden Jahr über 20.000 Euro Aufwand zu kommen, verschiebst du eine planbare Leistung besser ins Folgejahr.

Der einfachste Hebel von allen ist die Wahl des Anbieters. Buchst du über eine geprüfte Vermittlungsplattform, ist die Rechnung sauber, die Anmeldung korrekt und die Zahlung unbar. Du musst nichts basteln, der Beleg für die Steuererklärung kommt von selbst. Wie sich die Plattformen bei Preis, Service und Transparenz unterscheiden, zeigt unser Putzportale-Vergleich. Wenn du noch gar keine Kraft hast, findest du über den Putzkraft-Finder in wenigen Schritten passende Anbieter für deine Region.

Trage alle haushaltsnahen Posten zusammen, nicht nur die Putzkraft: Gartenpflege, Winterdienst und die anteiligen Hausmeister- und Reinigungskosten aus deiner Nebenkostenabrechnung. Zahle grundsätzlich per Überweisung, sammle die Rechnungen und achte auf die getrennte Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten. Wenn dein Topf in einem Jahr fast voll ist, verschiebst du planbare Einmalleistungen ins Folgejahr, weil nicht genutzte Beträge verfallen.

So trägst du die Kosten in die Steuererklärung ein

Der Eintrag selbst ist unspektakulär. Haushaltsnahe Dienstleistungen kommen in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Einkommensteuererklärung. Dort gibt es getrennte Zeilen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Handwerkerleistungen und für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Du trägst jeweils die Arbeitskosten ein, das Finanzamt rechnet die 20 Prozent automatisch aus.

Belege musst du nicht mehr standardmäßig mitschicken, aber aufheben. Das Finanzamt kann Rechnungen und Zahlungsnachweise nachfordern, deshalb solltest du sie griffbereit haben. Wer über eine Plattform bucht, findet die Jahresübersicht meist direkt im Kundenkonto zum Download. Wie du eine Kraft sauber anmeldest und welche Modelle es gibt, steht ausführlich in unserem Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.

Lohnt sich der Aufwand? Unser Fazit

Eindeutig ja. Der 4.000-Euro-Topf für haushaltsnahe Dienstleistungen ist einer der wenigen Steuervorteile, die wirklich jeder Haushalt nutzen kann, ohne Tricks und ohne Steuerberater. Zwei Dinge musst du tun: per Überweisung zahlen und die Rechnungen aufheben. Den Rest erledigt der Eintrag in der Steuererklärung.

Unser Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind die unterschätzte Steuerersparnis schlechthin. Putzen, Garten, Winterdienst und Betreuung teilen sich einen Topf von bis zu 4.000 Euro im Jahr, getrennt von Handwerkern (1.200 Euro) und Minijob (510 Euro). Wer alle Posten sammelt, statt nur die Putzkraft einzutragen, kommt diesem Deckel oft näher als gedacht. Die einzige echte Bedingung ist die unbare Zahlung gegen Rechnung. Genau deshalb sind geprüfte Vermittlungsplattformen wie Wecasa und Helpling hier im Vorteil: saubere Rechnung, korrekte Anmeldung, unbare Zahlung, alles automatisch und steuerfest.

Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen verständlich und nach bestem Wissen. Er ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall gibt dir dein Finanzamt oder ein Steuerberater.

Du brauchst eine Rechnung, auf der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind, sowie einen Nachweis über die unbare Zahlung, also einen Kontoauszug oder eine Überweisungsbestätigung. Beides musst du nicht mehr mit der Erklärung einreichen, aber aufbewahren, weil das Finanzamt es nachfordern kann. Bei Buchung über eine Plattform findest du die Jahresübersicht meist direkt im Kundenkonto.

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