Zum Hauptinhalt springen
Schreibtisch mit Laptop, Taschenrechner, Stift und Papierbelegen am Fenster

Putzfrau von der Steuer absetzen: 20 Prozent richtig nutzen

· Thomas Kirsche · 14 Min. Lesezeit
Schreibtisch mit Laptop, Taschenrechner, Stift und Papierbelegen am Fenster

Du lässt deine Wohnung von einer Putzkraft reinigen und zahlst brav per Überweisung. Dann liegt am Jahresende ein hübscher Steuervorteil für dich bereit, den überraschend viele Haushalte einfach liegen lassen. Das Finanzamt erstattet dir 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, Jahr für Jahr, ohne Steuerberater. Die Regel steht in Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes und gilt für so gut wie jeden, der eine Reinigungskraft legal beschäftigt oder über eine Plattform bucht.

Der Knackpunkt ist nicht der Anspruch, sondern die korrekte Vorgehensweise. Trägst du den Betrag in die falsche Zeile ein oder fehlt der richtige Beleg, geht der Bonus verloren. Wir gehen die konkreten Schritte mit dir durch: welche Anlage du ausfüllst, wie die 20-Prozent-Mechanik funktioniert, wann der 510-Euro-Deckel statt der 4.000-Euro-Grenze greift und welche Fehler dich bares Geld kosten.

Kurzfassung: Du setzt 20 Prozent der reinen Arbeitskosten deiner Putzfrau direkt von der Steuerschuld ab. Bei einer über eine Plattform oder einen Dienstleister gebuchten Kraft (haushaltsnahe Dienstleistung) sind das bis zu 4.000 € Erstattung im Jahr, bei einer selbst angemeldeten Minijob-Putzkraft bis zu 510 €. Voraussetzung sind immer eine ordentliche Rechnung und die Zahlung per Überweisung, niemals bar. In der Steuererklärung trägst du den Jahresbetrag in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein, mehr ist nicht nötig. Bei seriösen Anbietern wie Wecasa oder Helpling sind Rechnung und unbare Zahlung automatisch erfüllt.

Wer die Putzfrau überhaupt absetzen darf

Die gute Nachricht zuerst: Der Kreis der Berechtigten ist riesig. Paragraf 35a knüpft den Steuervorteil nicht an dein Einkommen, deine Wohnform oder deinen Beruf, sondern nur an deinen Haushalt. Entscheidend ist, dass die Reinigung in deinem selbst bewohnten Zuhause stattfindet und du Einkommensteuer zahlst.

Mieter dürfen genauso absetzen wie Eigentümer. Es spielt keine Rolle, ob du in einer 40-Quadratmeter-Wohnung wohnst oder im Eigenheim. Auch ein Zweitwohnsitz oder eine selbst genutzte Ferienwohnung in Deutschland zählt dazu. Sogar Kosten, die innerhalb der Nebenkostenabrechnung deines Vermieters auf dich entfallen, etwa für die Treppenhausreinigung, lassen sich anteilig geltend machen, wenn sie in der Abrechnung getrennt ausgewiesen sind.

Es gibt nur eine Hürde, an der manche scheitern: Du brauchst eine Steuerschuld, von der überhaupt etwas abgezogen werden kann. Wer so wenig verdient, dass er gar keine Einkommensteuer zahlt, geht leer aus. Eine Auszahlung über die gezahlte Steuer hinaus kennt das Gesetz nicht. Sobald du aber Steuern abführst, profitierst du in voller Höhe.

Ja. Paragraf 35a macht keinen Unterschied zwischen Eigentum und Miete. Entscheidend ist allein, dass die Putzkraft in deinem selbst bewohnten Haushalt arbeitet und du Rechnung sowie unbare Zahlung nachweisen kannst. Auch als Mieter holst du dir die 20 Prozent der Arbeitskosten zurück. Das gilt ebenso für eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein gemietetes Reihenhaus.

Die 20-Prozent-Regel und ihr Deckel: so funktioniert der Abzug

Der Kern der ganzen Sache lässt sich in einem Satz beschreiben: Du ziehst 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld ab. Das Wort direkt ist hier entscheidend. Es handelt sich nicht um einen Abzug, der nur dein zu versteuerndes Einkommen senkt und dann mit deinem Steuersatz verrechnet wird. Es ist eine echte Steuerermäßigung, Euro für Euro. 200 € Abzug bedeuten 200 € mehr auf deinem Konto.

Wichtig ist die Einschränkung auf die Arbeitskosten. Material, etwa Reinigungsmittel oder Anfahrtspauschalen, zählt nicht mit. Bei einer Putzkraft ist das selten ein Thema, weil der Stundensatz fast vollständig Arbeitsleistung ist und die meisten Plattformen das Material ohnehin getrennt halten. Steht auf deiner Rechnung ein reiner Stundensatz, kannst du ihn komplett ansetzen.

Über dem Prozentsatz liegt eine Obergrenze. Bei der haushaltsnahen Dienstleistung sind das maximal 4.000 € Erstattung pro Jahr und Haushalt, was 20.000 € an Ausgaben entspricht. Für eine normale Haushaltsreinigung wirst du diesen Deckel nie erreichen. Er wird erst relevant, wenn du zusätzlich einen Gärtner, einen Winterdienst oder Pflegeleistungen über dieselbe Kategorie absetzt, weil all das in denselben Topf fließt.

Stell dir vor, das Finanzamt errechnet für dich eine Steuerschuld von 6.000 €. Du hast im Jahr 1.500 € Arbeitskosten für die Putzkraft gezahlt. 20 Prozent davon sind 300 €. Diese 300 € werden nicht von deinem Einkommen abgezogen, sondern von der Steuerschuld selbst. Aus 6.000 € werden 5.700 €. Hast du im Jahr bereits genug Lohnsteuer gezahlt, bekommst du die Differenz als Erstattung zurück. Genau das macht Paragraf 35a so wertvoll: Es ist kein Rabatt auf das Einkommen, sondern ein Rabatt auf die Steuer.

Minijob oder Dienstleistung: 510 Euro gegen 4.000 Euro

An dieser Stelle liegt der häufigste Denkfehler, und er entscheidet darüber, welcher Deckel für dich gilt. Alles hängt davon ab, wie du deine Putzkraft beschäftigst. Die zwei Wege sind grundverschieden, und beide haben ihre eigene Obergrenze.

Variante 1: Die Putzkraft als Minijob im eigenen Haushalt

Stellst du eine Putzkraft selbst an und meldest sie über die Minijob-Zentrale im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren an, bist du formal ihr Arbeitgeber. Du zahlst geringe Pauschalbeiträge, dafür gilt ein eigener Steuervorteil: ebenfalls 20 Prozent, aber gedeckelt auf maximal 510 € Erstattung im Jahr. Das entspricht 2.550 € an Jahreskosten. Wie die Anmeldung im Detail abläuft, erklären wir im Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.

Variante 2: Die Putzkraft über eine Plattform oder einen Dienstleister

Buchst du dagegen über eine Vermittlungsplattform oder einen Reinigungsdienst, der die Kraft selbst beschäftigt, dann kaufst du eine haushaltsnahe Dienstleistung ein. Du bist kein Arbeitgeber, sondern Kunde. Hier gilt der große Deckel von 4.000 € Erstattung im Jahr. Für die meisten ist das der bequemere Weg, weil Anmeldung, Versicherung und Rechnung Sache des Anbieters sind.

Wer regelmäßig putzen lässt und den Aufwand der Arbeitgeberrolle scheut, fährt mit einer Plattform meist besser. Der höhere Deckel und die automatische Belegführung machen die Sache einfacher. Welcher Anbieter zu deinem Rhythmus passt, findest du mit unserem Putzkraft-Finder in wenigen Klicks heraus.

Beim reinen Stundenlohn kann eine selbst angemeldete Minijob-Kraft günstiger sein, weil keine Vermittlungsprovision anfällt. Dafür trägst du Anmeldung, Lohnabrechnung und Vertretung im Krankheitsfall selbst. Eine Plattform wie Wecasa oder Helpling nimmt dir all das ab und sichert dir den höheren 4.000-Euro-Deckel. Wenn du nur wenige Stunden im Monat brauchst, ist die Plattform meist die unkompliziertere Wahl. Wie sich die Preise nach dem Steuervorteil konkret entwickeln, rechnen wir im Ratgeber Putzfrau Preis nach Steuer vor.

Schritt für Schritt: die Putzfrau in der Steuererklärung absetzen

Jetzt zum praktischen Teil. Die meisten überschätzen den Aufwand massiv. Du musst keine Belege mitschicken und keinen Steuerberater bemühen. Am Ende trägst du einen einzigen Betrag in die richtige Zeile ein, und das Finanzamt erledigt die Rechnung. Wichtig ist nur, dass du im Vorfeld sauber gesammelt hast.

Putzfrau in der Steuererklärung absetzen

15 Minuten 0 Euro
1

Belege des Jahres sammeln | Lege alle Rechnungen deiner Putzkraft aus dem Steuerjahr zusammen. Bei Plattformen findest du eine Jahresübersicht direkt im Kundenkonto. Achte darauf, dass die reinen Arbeitskosten erkennbar sind.
2

Zahlungsnachweise prüfen | Kontrolliere, dass jeder Betrag per Überweisung, Lastschrift oder Karte geflossen ist. Kontoauszüge sind dein Beweis. Hast du irgendwo bar gezahlt, fällt dieser Teil leider raus.
3

Arbeitskosten zusammenrechnen | Addiere alle reinen Arbeitskosten des Jahres. Material und Anfahrtspauschalen lässt du weg, weil nur der Arbeitsanteil zählt. Dieser Gesamtbetrag ist die Zahl, die du gleich einträgst.
4

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen öffnen | In der Steuererklärung gibt es eine eigene Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen. In gängigen Steuerprogrammen heißt der Bereich meist Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Haushaltsnahe Beschäftigungen.
5

In die passende Zeile eintragen | Trag den Betrag als haushaltsnahe Dienstleistung ein, wenn du über eine Plattform buchst. Hast du selbst einen Minijob angemeldet, gehört er in die separate Minijob-Zeile mit dem 510-Euro-Deckel. Das Finanzamt rechnet die 20 Prozent automatisch.
6

Belege aufbewahren und abwarten | Schick nichts mit, aber hebe Rechnungen und Kontoauszüge mindestens bis zum Steuerbescheid auf. Der Abzug landet direkt im Bescheid und mindert deine Steuerschuld oder erhöht deine Rückerstattung.

Der ganze Vorgang dauert keine Viertelstunde, wenn deine Belege geordnet sind. Genau deshalb lohnt es sich, schon im laufenden Jahr eine kleine Mappe oder einen Ordner anzulegen, in dem jede Rechnung und jeder Kontoauszug landet. Dann musst du am Jahresende nur noch addieren.

Die Kosten gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Einkommensteuererklärung. Innerhalb dieser Anlage unterscheidet das Formular zwischen mehreren Kategorien: haushaltsnahe Dienstleistungen, haushaltsnahe Minijobs und Handwerkerleistungen. Eine über eine Plattform gebuchte Putzkraft trägst du bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ein, eine selbst angemeldete Minijob-Kraft bei den haushaltsnahen Minijobs. Welche Kategorie für deinen Fall greift und was sonst noch dazugehört, erklären wir im Überblick Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Die häufigsten Fehler, die den Bonus kosten

An genau drei Stellen verlieren die meisten Menschen ihren Steuervorteil. Keiner dieser Fehler ist kompliziert, aber jeder einzelne reicht, damit das Finanzamt den kompletten Abzug streicht.

Fehler 1: Barzahlung. Das ist mit Abstand der häufigste Stolperstein. Drückst du deiner Putzkraft das Geld in bar in die Hand, erkennt das Finanzamt den Abzug grundsätzlich nicht an, egal wie perfekt deine Quittung aussieht. Die unbare Zahlung ist eine harte gesetzliche Bedingung. Bezahl also immer per Überweisung oder über die Plattform.

Fehler 2: Keine ordentliche Rechnung. Eine handschriftliche Notiz reicht nicht. Du brauchst einen schriftlichen Nachweis mit Name und Anschrift des Dienstleisters, Art der Tätigkeit und Betrag. Bei einer privat ohne Vertrag beschäftigten Kraft fehlt dir dieser Beleg oft komplett. Bei Plattformen liegt die Rechnung dagegen automatisch im Kundenkonto.

Fehler 3: Schwarzarbeit. Eine nicht angemeldete Putzkraft ist nicht absetzbar, Punkt. Wer schwarz putzen lässt, spart vielleicht ein paar Euro Stundenlohn, verliert dafür aber den Steuervorteil und haftet im Schadensfall selbst. Sobald du den Bonus gegenrechnest, ist die legale Variante fast immer günstiger. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.

Ein vierter, leiserer Fehler: das Verwechseln der Zeilen. Trägst du eine selbst angemeldete Minijob-Kraft fälschlich als haushaltsnahe Dienstleistung ein, rechnet das Programm mit dem falschen Deckel. Halte die beiden Kategorien sauber auseinander, dann passt das Ergebnis.

Die Bedingung der unbaren Zahlung steht ausdrücklich im Gesetz. Sie soll Schwarzarbeit verhindern, weil eine Überweisung einen nachvollziehbaren Geldfluss dokumentiert, eine Barzahlung dagegen nicht. Deshalb lehnt das Finanzamt den Abzug selbst dann ab, wenn du eine einwandfreie Rechnung vorlegst, aber bar gezahlt hast. Es gibt keine Ausnahme und keinen Kulanzspielraum. Die einzig sichere Variante ist die Überweisung oder die bargeldlose Abwicklung über eine Plattform, bei der dieser Punkt von allein erledigt ist.

Warum Plattformen den Steuervorteil absichern

Wer den Abzug ohne Risiko mitnehmen will, kommt mit seriösen Vermittlungsplattformen am einfachsten ans Ziel. Sie erfüllen die beiden kritischen Voraussetzungen, an denen die meisten scheitern, automatisch: Du bekommst eine ordentliche Rechnung im Kundenkonto, und die Zahlung läuft ohnehin nur bargeldlos. Schwarzarbeit ist damit ausgeschlossen, weil die Kräfte vertraglich angebunden und versichert sind.

Bei Wecasa zahlst du einen festen Stundensatz von 24,90 € für die regelmäßige Reinigung, den du vorher kennst, ohne separate Servicegebühr. Helpling arbeitet als Marktplatz mit Stundensätzen ab 16,90 € plus 2,99 € Servicegebühr pro Buchung, wobei die realen Sätze je nach Stadt höher liegen, in Berlin etwa um 22 €, in München um knapp 27 €. Bei beiden gilt eine Mindestbuchung von zwei Stunden, und bei beiden greift der 20-Prozent-Steuervorteil identisch. Einen ausführlichen Vergleich aller Plattformen findest du in unserer Übersicht Putzportale im Vergleich und Erfahrungen.

Unser Fazit zum Absetzen der Putzfrau

Die Putzfrau von der Steuer abzusetzen ist kein Hexenwerk: 20 Prozent der Arbeitskosten holst du dir über die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen direkt von der Steuerschuld zurück, bis zu 4.000 € bei der Dienstleistung oder 510 € beim Minijob. Wichtig sind nur Rechnung und unbare Zahlung. Wer auf Nummer sicher gehen will, bucht über eine Plattform: Für planbare Festpreise empfehlen wir Wecasa, für niedrige Einstiegspreise und große Auswahl Helpling. In beiden Fällen ist der Steuervorteil abgesichert, solange du nicht bar zahlst.

Ein Hinweis in eigener Sache: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Aufbereitung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die genannten Prozentsätze und Höchstgrenzen entsprechen dem Stand des Einkommensteuergesetzes, aber jeder Haushalt ist anders. Bei größeren Summen oder Sonderfällen wie Pflege im Haushalt lohnt sich der Blick eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins.

Häufige Fragen zum Absetzen der Putzfrau

Bei einer über eine Plattform oder einen Dienstleister gebuchten Putzkraft (haushaltsnahe Dienstleistung) sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, maximal 4.000 € Erstattung pro Jahr. Das entspricht bis zu 20.000 € an Ausgaben. Bei einer selbst angemeldeten Minijob-Putzkraft gilt ein eigener, niedrigerer Deckel: ebenfalls 20 Prozent, aber maximal 510 € im Jahr, also bis zu 2.550 € Jahreskosten.

Ja. Den Steuervorteil bekommst du nicht automatisch über die Lohnabrechnung, sondern nur über die Einkommensteuererklärung. Dort trägst du den Jahresbetrag in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Wer bisher keine Erklärung abgegeben hat, kann sie freiwillig machen, oft lohnt sich das allein wegen dieses Bonus. Du musst keine Belege mitschicken, solltest sie aber bis zum Steuerbescheid aufbewahren.

In gewissem Rahmen ja. Eine freiwillige Steuererklärung kannst du in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Hast du in den vergangenen Jahren legal eine Putzkraft beschäftigt, aber den Abzug nie geltend gemacht, lässt sich das oft nachholen. Voraussetzung bleibt auch hier, dass du für die betreffenden Jahre Rechnungen und unbare Zahlungsnachweise vorlegen kannst.

Dann verlierst du für die bar gezahlten Beträge den kompletten Steuervorteil. Die unbare Zahlung ist eine zwingende gesetzliche Voraussetzung, und es gibt keine Ausnahme. Eine nachträgliche Überweisung repariert das nicht, weil der Zahlungsweg zum Zeitpunkt der Leistung zählt. Stell daher von Anfang an auf Überweisung oder die bargeldlose Abwicklung über eine Plattform um.

Ja, anteilig. Wenn dein Vermieter eine Reinigungskraft fürs Treppenhaus beschäftigt und diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung getrennt ausweist, kannst du deinen Anteil als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Du brauchst dafür die entsprechende Position aus der Abrechnung. Frag deinen Vermieter notfalls nach einer Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienstleistungen, viele Hausverwaltungen stellen sie auf Wunsch aus.

Quellen und Transparenz

Die rechtlichen Grundlagen stammen aus Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen). Die genannten Stundensätze sind die offiziellen Angaben der Anbieter, geprüfter Stand Juni 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Aufbereitung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Wie wir Anbieter bewerten und Preise prüfen, liest du in unserer Bewertungsmethodik.

Transparenz-Hinweis: putzchecker.de finanziert sich über Affiliate-Links. Wenn du über unsere Links eine Plattform buchst, erhalten wir eventuell eine Vergütung. Am Preis ändert sich für dich nichts. Unsere Bewertungsmethodik findest du unter So bewerten wir.

Putzhilfe in deiner Stadt finden

Wir vergleichen Putzkraft-Vermittler in über 500 Städten – finde deine Stadt oder sieh dir die komplette Übersicht an:

Alle Städte ansehen →