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Schreibtisch von oben mit Papierstapel, Taschenrechner, Stift und Smartphone

Anlage haushaltsnahe Dienstleistungen: So füllst du sie aus

· Thomas Kirsche · 11 Min. Lesezeit
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Du hast das ganze Jahr eine Putzkraft beschäftigt, einen Minijobber im Haushalt angemeldet oder einen Handwerker bezahlt? Dann holst du dir bei der Steuererklärung einen Teil davon zurück. Der Haken: Die Kosten müssen in die richtige Anlage und dort in die passende Rubrik. Wer alles in einen Topf wirft oder die falsche Zeile erwischt, verschenkt schnell bares Geld oder bekommt Rückfragen vom Finanzamt.

Das klingt sperriger als es ist. In diesem Ratgeber zeige ich dir, in welche Anlage haushaltsnahe Dienstleistungen gehören, wie du Putzkraft, Minijob und Handwerkerleistung sauber trennst und worauf das Finanzamt achtet. Am Ende weißt du, welche Zahl wohin kommt.

Kurzfassung: Haushaltsnahe Dienstleistungen, ein Minijob im Privathaushalt und Handwerkerleistungen trägst du in der Einkommensteuererklärung in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Jede Kostenart hat dort ihre eigene Rubrik, weil unterschiedliche Höchstbeträge gelten: bei einer selbstständigen Putzkraft oder einer über eine Plattform gebuchten Reinigung 20 Prozent der Arbeitskosten bis maximal 4.000 Euro im Jahr, beim haushaltsnahen Minijob 20 Prozent bis maximal 510 Euro, bei Handwerkern 20 Prozent bis maximal 1.200 Euro. Wichtig: Abgesetzt werden nur die Arbeitskosten, kein Material, und die Zahlung muss unbar erfolgt sein. Plattformen wie Wecasa und Helpling liefern dir die passende Jahresrechnung als Beleg automatisch.

In welche Anlage gehören haushaltsnahe Dienstleistungen?

Seit der Steuererklärung für das Jahr 2021 gibt es ein eigenes Formular dafür: die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Früher waren die Angaben im Mantelbogen versteckt, heute haben sie ein klar benanntes eigenes Blatt. Genau dort trägst du alles ein, was unter den Steuervorteil nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz fällt.

Diese Anlage deckt drei verschiedene Bereiche ab, die in getrennten Rubriken erfasst werden. Getrennt deshalb, weil für jeden Bereich ein anderer Höchstbetrag gilt. Bei einer Steuersoftware oder im Elster-Portal führt dich das Programm meist mit Fragen durch diese Bereiche. Auf dem Papierformular findest du sie als nacheinander folgende Abschnitte.

Die drei Bereiche: haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, also vor allem der Minijob im Privathaushalt. Dazu haushaltsnahe Dienstleistungen, worunter eine selbstständige Putzkraft oder eine über eine Plattform gebuchte Reinigung fällt. Und schließlich Handwerkerleistungen für Renovierung, Wartung oder Reparatur in deinem Haushalt.

Bis einschließlich Steuerjahr 2020 hast du die Beträge direkt im Hauptvordruck der Steuererklärung angegeben. Mit der Einführung der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen wurde das übersichtlicher: Alle drei Fördertatbestände stehen jetzt gebündelt auf einem Blatt, jeweils mit eigener Rubrik. Für dich bedeutet das, du musst nicht mehr lange suchen, sondern füllst ein zusammenhängendes Formular aus. Welche genaue Zeilennummer in deinem Steuerjahr gilt, kann von Jahr zu Jahr leicht variieren, deshalb orientierst du dich am besten an den Rubrik-Überschriften statt an einer festen Nummer.

Welche Kosten kommen in welche Rubrik?

Der häufigste Fehler ist, alle Putzkosten in dieselbe Zeile zu schreiben. Tatsächlich hängt die Rubrik davon ab, wie deine Haushaltshilfe beschäftigt ist. Hier die drei Fälle im Klartext.

Haushaltsnaher Minijob

Hast du deine Putzkraft selbst bei der Minijob-Zentrale über das Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet? Dann ist das ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis. Diese Kosten gehören in die Rubrik für geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt. Du darfst 20 Prozent deiner Aufwendungen absetzen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 510 Euro im Jahr, was Aufwendungen von 2.550 Euro entspricht. Zu den Aufwendungen zählen der gezahlte Lohn und die über das Haushaltsscheck-Verfahren abgeführten Pauschalbeiträge.

Haushaltsnahe Dienstleistung

Beschäftigst du eine selbstständige Putzkraft, die dir eine Rechnung stellt, oder buchst du über eine Vermittlungsplattform? Dann ist das eine haushaltsnahe Dienstleistung, und diese Kosten kommen in die entsprechende Rubrik. Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr. Das ist der großzügigste der drei Töpfe und für die meisten Haushalte mit Reinigungshilfe der einschlägige.

Handwerkerleistung

Hast du einen Handwerker für Reparatur, Wartung oder Modernisierung in deinem Haushalt bezahlt, etwa für das Streichen der Wohnung oder die Wartung der Heizung? Diese Kosten gehören in die Rubrik für Handwerkerleistungen. Auch hier gilt der Satz von 20 Prozent der Arbeitskosten, der Höchstbetrag liegt bei 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten sind hier wie überall ausgeschlossen, nur der Lohn- und Arbeitsanteil zählt.

Ja, die drei Höchstbeträge gelten nebeneinander und werden nicht gegeneinander verrechnet. Du kannst also im selben Jahr einen angemeldeten Minijob bis 510 Euro, eine Dienstleistung bis 4.000 Euro und Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro geltend machen. In Summe sind das bis zu 5.710 Euro, die direkt von deiner Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass du in allen Bereichen entsprechende Kosten hattest und sie ordnungsgemäß nachweisen kannst. Wie du eine Putzkraft generell ansetzt, erklärt unser Ratgeber dazu, wie du eine Putzfrau von der Steuer absetzen kannst.

Schritt für Schritt: So füllst du die Anlage aus

Egal ob du das Papierformular, Elster oder eine Steuersoftware nutzt, der Ablauf ist im Kern derselbe. Du ordnest jede Ausgabe einer Rubrik zu und trägst den richtigen Betrag ein.

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Belege sortieren

Leg dir alle Rechnungen und Kontoauszüge des Jahres bereit. Sortiere sie nach den drei Bereichen: angemeldeter Minijob, Dienstleistung durch selbstständige Kraft oder Plattform, Handwerkerleistung. So weißt du sofort, welcher Betrag wohin gehört.
2

Arbeitskosten herausrechnen

Setze nur die Arbeitskosten an, nicht das Material. Bei einer reinen Reinigung ist meist der gesamte Rechnungsbetrag Arbeitsleistung. Bei Handwerkern steht der Arbeitsanteil getrennt auf der Rechnung. Rechne pro Bereich die absetzbaren Arbeitskosten zusammen.
3

In die passende Rubrik eintragen

Trage die Summe der Arbeitskosten in die entsprechende Rubrik der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Minijob in die Rubrik für geringfügige Beschäftigung, die selbstständige Putzkraft oder Plattform in die Rubrik für Dienstleistungen, Handwerker in die Handwerker-Rubrik. Das Finanzamt rechnet die 20 Prozent und die Höchstbeträge selbst aus.
4

Plausibel prüfen

Prüfe, ob deine Beträge zu den Belegen passen, und runde nicht wild. Bei einer Steuersoftware oder in Elster siehst du oft direkt eine Vorschau auf die erwartete Erstattung. Stimmt die Größenordnung mit deiner Überschlagsrechnung überein, bist du auf der sicheren Seite.
5

Erklärung abschicken und Belege aufbewahren

Schick die Steuererklärung ab. Rechnung und Kontoauszug musst du in der Regel nicht mitsenden, aber unbedingt aufbewahren, falls das Finanzamt sie nachfordert. Ein Ordner pro Jahr reicht. Wer über eine Plattform bucht, hat die Jahresrechnung ohnehin digital im Konto.

Ein Hinweis zu den Zeilennummern: Ich nenne hier bewusst keine konkreten Feldnummern, weil sich Aufbau und Nummerierung der Anlage von Jahr zu Jahr ändern können. Verlass dich auf die Überschrift der Rubrik oder lass dich von deiner Steuersoftware führen. Bei Unsicherheit hilft dir das Finanzamt oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter, welche Zeile in deinem Steuerjahr genau gilt.

Welche Belege brauchst du?

Der Steuervorteil nach Paragraf 35a EStG steht und fällt mit zwei Nachweisen. Erstens brauchst du eine ordentliche Rechnung. Zweitens muss die Zahlung unbar erfolgt sein, also per Überweisung, Lastschrift oder Karte auf das Konto der Putzkraft oder der Firma. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, selbst mit Quittung nicht. Das gilt für Dienstleistungen und Handwerker gleichermaßen.

Auf einer brauchbaren Rechnung stehen Name und Anschrift des Leistungserbringers, deine Daten als Auftraggeber, Art und Zeitraum der Leistung sowie der Betrag, idealerweise mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten. Beim angemeldeten Minijob läuft der Nachweis anders: Hier dient die Bescheinigung der Minijob-Zentrale aus dem Haushaltsscheck-Verfahren als Beleg, und der Lohn darf sogar bar gezahlt werden.

Belege musst du seit einigen Jahren nicht mehr unaufgefordert mitschicken. Das Finanzamt fordert sie nur an, wenn es Klärungsbedarf sieht. Trotzdem solltest du Rechnung und Zahlungsnachweis mehrere Jahre sicher aufbewahren. Wie eng das mit der korrekten Zahlung zusammenhängt, vertieft unser Ratgeber zur Rechnung und Überweisung bei der Putzfrau.

Bei Vermittlungsplattformen liegen alle Rechnungen automatisch in deinem Kundenkonto. Da jede Buchung dort bargeldlos abgerechnet wird, sind beide Voraussetzungen des Paragrafen 35a EStG ab Werk erfüllt: ordentliche Rechnung und unbare Zahlung. Bei Wecasa läuft die Zahlung ausschließlich online über die Plattform, und du findest die Belege gebündelt in deinem Konto. Genauso bei Helpling, wo die Zahlung nach erbrachter Leistung über die hinterlegte Zahlungsmethode erfolgt und die Rechnung im Konto archiviert wird. Du musst also nichts extra anfordern, sondern lädst dir die Jahresübersicht herunter und hast den Beleg für das Finanzamt sofort parat.

Vorteile

  • Buchung über eine geprüfte Plattform
  • Jahresrechnung liegt automatisch im Konto, kein Anfordern nötig
  • Zahlung ist immer unbar, Paragraf 35a EStG ab Werk erfüllt
  • Arbeitskosten klar ausgewiesen, Eintrag in die Anlage fällt leicht
  • Kräfte sind legal angemeldet, das sichert den Steuervorteil zusätzlich ab

Nachteile

  • Selbst organisierte Bar-Putzkraft
  • Ohne Rechnung kein Steuervorteil, das Finanzamt streicht den Posten
  • Barzahlung wird nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung
  • Du musst Rechnung und Überweisungsbeleg selbst zusammenhalten
  • Risiko von Rückfragen oder Streichung bei lückenhaften Nachweisen

Häufige Fehler beim Ausfüllen

Ein paar Stolperfallen tauchen jedes Jahr wieder auf. Wenn du sie kennst, umgehst du sie mühelos.

  • Material mit eingerechnet: Nur Arbeitskosten zählen. Reinigungsmittel, Ersatzteile oder neue Materialien fliegen raus. Bei Handwerkern musst du den Arbeitsanteil aus der Rechnung herausziehen.
  • Falsche Rubrik gewählt: Den angemeldeten Minijob in die Dienstleistungs-Rubrik zu schreiben kostet dich nichts, führt aber zu Rückfragen. Ordne jede Kostenart ihrem Bereich zu.
  • Bar gezahlt: Wer seine selbstständige Putzkraft bar bezahlt, bekommt für diese Dienstleistung keinen Cent zurück. Immer unbar zahlen.
  • Höchstbetrag verwechselt: 4.000 Euro für Dienstleistungen, 510 Euro für den Minijob, 1.200 Euro für Handwerker. Wer die Töpfe vertauscht, rechnet falsch.
  • Beleg weggeworfen: Auch wenn du nichts mitschicken musst, ohne aufbewahrte Rechnung stehst du bei einer Nachfrage mit leeren Händen da.

Den größeren Rahmen, was alles unter den Begriff fällt und wie viel du dir konkret zurückholst, findest du im Überblick zu haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Und wenn du noch überlegst, wie du deine Haushaltshilfe überhaupt sauber beschäftigst, hilft dir unser Ratgeber zur Anmeldung der Haushaltshilfe weiter.

Unser Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen, Minijob und Handwerker landen alle in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, aber jeweils in ihrer eigenen Rubrik mit eigenem Höchstbetrag: 4.000 Euro für Dienstleistungen, 510 Euro für den haushaltsnahen Minijob, 1.200 Euro für Handwerker. Setze nur die Arbeitskosten an, zahle unbar und bewahre die Belege auf, dann erkennt das Finanzamt deinen Vorteil an. Am bequemsten ist der Weg über eine Plattform, weil dort Rechnung und bargeldlose Zahlung automatisch passen. Unsere klare Empfehlung: Wecasa für die unkomplizierte Festpreis-Buchung mit Jahresrechnung im Konto, alternativ Helpling mit der größeren Städteabdeckung. Welche Plattform sonst zu dir passt, zeigt unser Portale-Vergleich, und den passenden Anbieter findest du in wenigen Schritten über den Putzkraft-Finder.

Hast du in einem vergangenen Jahr vergessen, deine Putzkraft oder den Handwerker einzutragen, ist nicht alles verloren. Solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, kannst du innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegen und die Kosten nachreichen. Ist die Frist abgelaufen, lohnt manchmal trotzdem ein Antrag auf Änderung. Voraussetzung bleibt immer, dass du Rechnung und unbaren Zahlungsnachweis hast. Im Zweifel klärt ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, ob sich der Aufwand für dein konkretes Jahr noch lohnt.

Ja. Auch als Mieter kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen, die über deine Nebenkostenabrechnung laufen, etwa Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste. Voraussetzung ist, dass dein Vermieter die abziehbaren Arbeitskosten in der Abrechnung getrennt ausweist oder dir eine entsprechende Bescheinigung gibt. Diese Beträge trägst du in dieselbe Anlage in die passende Rubrik ein. Eine eigene, im Haushalt gebuchte Reinigung kommt zusätzlich obendrauf, solange du die jeweiligen Höchstbeträge nicht überschreitest.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall, etwa bei Sonderkonstellationen, Mischrechnungen oder größeren Beträgen, wende dich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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