Du hast eine Putzfrau gefunden, willst sie regelmäßig beschäftigen und fragst dich, ob und wie du einen Arbeitsvertrag aufsetzen musst? Die Antwort hängt komplett davon ab, wie du die Kraft beschäftigst. Stellst du sie selbst an, brauchst du einen sauberen Vertrag mit allen Pflichtangaben. Buchst du dagegen über eine geprüfte Plattform, brauchst du gar keinen eigenen Arbeitsvertrag, weil die Kraft dort selbstständig tätig ist. In diesem Ratgeber bekommst du beides: die konkreten Pflichtangaben für den eigenen Vertrag und die Antwort, wann du dir die ganze Sache schenken kannst.
Kurzfassung: Einen eigenen Arbeitsvertrag brauchst du nur, wenn du deine Putzfrau selbst über den Haushaltsscheck als Minijob anstellst. Dann schreibt das Nachweisgesetz dir Pflichtangaben vor: Parteien, Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen. Auch im Minijob gelten Mindestlohn von 13,90 €, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Buchst du über eine Plattform wie Wecasa oder Helpling, entfällt der eigene Arbeitsvertrag komplett.
Hinweis vorweg: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen verständlich und nach bestem Wissen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall geben dir die Minijob-Zentrale, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder dein Steuerberater.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einen Arbeitsvertrag brauchst du nur, wenn du die Putzfrau selbst als Minijob über den Haushaltsscheck anstellst
- Das Nachweisgesetz schreibt feste Pflichtangaben vor: Parteien, Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen
- Auch im Minijob gelten Mindestlohn, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Über eine geprüfte Plattform wie Wecasa oder Helpling brauchst du gar keinen eigenen Arbeitsvertrag
- Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten und ist die Grundlage für den Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG
Brauchst du überhaupt einen Arbeitsvertrag?
Diese Frage steht ganz am Anfang, weil sie alles Weitere entscheidet. Ein Arbeitsvertrag ist nur dann dein Thema, wenn du selbst zum Arbeitgeber wirst. Das passiert genau in einem Fall: Du stellst die Putzfrau direkt an und meldest sie als Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale an. Damit entsteht zwischen dir und der Kraft ein echtes Arbeitsverhältnis, für das die Regeln des Arbeitsrechts gelten.
In allen anderen Konstellationen brauchst du keinen eigenen Arbeitsvertrag. Buchst du über eine geprüfte Vermittlungsplattform, ist die Kraft dort selbstständig tätig, so regeln es Wecasa und Helpling in ihren Bedingungen. Beauftragst du eine Reinigungsfirma, ist dein Vertragspartner das Unternehmen, nicht die einzelne Person. In beiden Fällen bist du nicht der Arbeitgeber und musst dich um keinen Arbeitsvertrag kümmern. Mehr dazu weiter unten.
Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich auch mündlich gültig, das Arbeitsverhältnis entsteht also schon durch die Einigung über Tätigkeit und Lohn. Trotzdem solltest du immer schriftlich abschließen. Das Nachweisgesetz verpflichtet dich als Arbeitgeber ohnehin, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und der Kraft auszuhändigen. Ein schriftlicher Vertrag schützt außerdem beide Seiten vor Missverständnissen über Arbeitszeit, Lohn oder Urlaub und dient dir später als Nachweis für das Finanzamt.
Wann du selbst Arbeitgeber wirst
Sobald deine Putzfrau regelmäßig gegen Bezahlung bei dir arbeitet und du sie selbst beschäftigst, entsteht ein Beschäftigungsverhältnis. Im Privathaushalt läuft das fast immer als Minijob. Ein Minijob liegt vor, solange der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 €. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde und gilt auch für deine Putzfrau.
Die Anmeldung läuft über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren. Du registrierst dich bei der Minijob-Zentrale, trägst die Daten deiner Kraft ein und hinterlegst eine Kontoverbindung für den Beitragseinzug. Ab diesem Moment bist du Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten, und der Arbeitsvertrag wird zur Grundlage des Ganzen. Den genauen Ablauf der Anmeldung erklären wir Schritt für Schritt im Ratgeber zum Haushaltsscheck-Verfahren.
Was viele übersehen: Auch ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Deine Putzfrau hat dieselben Grundrechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen und der Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn gehören dazu. Diese Punkte müssen deshalb auch in den Vertrag.
Ja, ohne Einschränkung. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich ein normales Arbeitsverhältnis, nur mit begrenztem Verdienst. Deine Putzfrau hat deshalb Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, gestaffelt nach den vereinbarten Arbeitstagen pro Woche. Wird sie krank, steht ihr Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen zu, sofern das Arbeitsverhältnis schon mindestens vier Wochen besteht. Auch an gesetzlichen Feiertagen, an denen sie sonst gearbeitet hätte, wird der Lohn weitergezahlt. Diese Ansprüche kannst du im Vertrag nicht wegverhandeln, sie ergeben sich direkt aus dem Gesetz.
Die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz
Wenn du selbst anstellst, schreibt dir das Nachweisgesetz vor, welche wesentlichen Arbeitsbedingungen du schriftlich festhalten und der Kraft aushändigen musst. Diese Angaben bilden den Kern jedes Putzfrau-Arbeitsvertrags. Hier die zentralen Punkte, die hineingehören:
- Parteien: Name und Anschrift von dir als Arbeitgeber und von der Putzfrau als Arbeitnehmerin.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses: das genaue Startdatum, bei Befristung auch das Enddatum.
- Tätigkeit: eine kurze Beschreibung der Aufgaben, also zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Staubsaugen, Bad und Küche.
- Arbeitsort: die Adresse, an der gearbeitet wird, meistens deine Wohnung.
- Arbeitszeit: die vereinbarte Stundenzahl und die Verteilung, also etwa drei Stunden jeden Dienstag.
- Vergütung: der Stundenlohn, mindestens der gesetzliche Mindestlohn, sowie der Zahlungsweg und der Zahlungstermin.
- Urlaub: die Zahl der bezahlten Urlaubstage pro Jahr, mindestens der gesetzliche Anspruch.
- Kündigungsfristen: die für beide Seiten geltenden Fristen für eine ordentliche Kündigung.
Diese Punkte sind keine Kür, sondern Pflicht. Sie schützen vor allem deine Putzfrau, sorgen aber auch bei dir für Klarheit, wenn es später um Urlaubsanspruch oder Kündigung geht. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Vertrag zwar nicht automatisch ungültig, du verstößt aber gegen das Nachweisgesetz und stehst im Streitfall schlechter da.
Nach dem Nachweisgesetz musst du als Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten. Dazu gehören Name und Anschrift beider Parteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Tätigkeit, der Arbeitsort, die vereinbarte Arbeitszeit, die Höhe und Zusammensetzung der Vergütung, der bezahlte Urlaub und die Kündigungsfristen. Diese Angaben musst du der Kraft aushändigen. Sie bilden das Gerüst jedes Arbeitsvertrags. Eine genaue Aufstellung der für deinen Fall geltenden Anforderungen bekommst du bei der Minijob-Zentrale.
So ist ein Muster-Arbeitsvertrag aufgebaut
Ein Arbeitsvertrag für eine Putzfrau muss kein juristisches Mammutwerk sein. Je klarer und schlanker, desto besser. Wir verteilen hier bewusst keine fertige Vorlage zum Download, weil jeder Haushalt anders ist und eine pauschale Datei im Zweifel mehr Schaden anrichtet als nützt. Stattdessen zeigen wir dir, wie ein solcher Vertrag sinnvoll aufgebaut ist, damit du ihn mit deinen Daten füllen oder eine geprüfte Vorlage richtig einordnen kannst.
Ein typischer Aufbau gliedert sich so: Ganz oben die Vertragsparteien mit Namen und Anschrift. Es folgt der Paragraf zu Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, dann die Beschreibung der Tätigkeit und des Arbeitsorts. Danach kommen Arbeitszeit und Vergütung, gefolgt von den Regelungen zu Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Den Abschluss bilden die Kündigungsfristen, ergänzende Hinweise etwa zu Schlüsselübergabe oder Material und ganz am Ende Ort, Datum und die Unterschriften beider Seiten.
Eine gute und kostenlose Quelle für eine geprüfte Vorlage ist die Minijob-Zentrale selbst. Sie stellt Musterverträge und Ausfüllhilfen bereit, die genau auf die Beschäftigung im Privathaushalt zugeschnitten sind. Diesen offiziellen Weg solltest du einer x-beliebigen Vorlage aus dem Netz immer vorziehen.
Ja, die zuverlässigste Quelle ist die Minijob-Zentrale. Sie bietet Musterverträge und Ausfüllhilfen, die speziell auf Minijobs im Privathaushalt zugeschnitten sind und alle Pflichtangaben enthalten. Diese offizielle Vorlage ist kostenlos und rechtlich auf dem aktuellen Stand. Wir selbst verteilen bewusst keine Download-Datei, weil jede Beschäftigung individuell ist und eine pauschale Vorlage ohne Anpassung an deinen Fall mehr Risiko als Nutzen bringt. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lässt du den fertigen Vertrag einmal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Häufige Fehler beim Putzfrau-Arbeitsvertrag
Beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrags im Privathaushalt schleichen sich immer wieder dieselben Fehler ein. Die meisten davon entstehen, weil viele den Minijob als etwas Unverbindliches missverstehen. Er ist aber ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Die häufigsten Stolperfallen:
- Mündliche Absprache statt Schriftform. Ohne schriftlichen Vertrag fehlt dir bei jedem Streit die Grundlage, und du verstößt gegen das Nachweisgesetz.
- Lohn unter dem Mindestlohn. Auch im Minijob gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €. Ein niedrigerer Stundenlohn ist unwirksam.
- Urlaub vergessen oder gestrichen. Bezahlter Urlaub ist gesetzlich vorgeschrieben und lässt sich nicht wegverhandeln.
- Keine Regelung zur Lohnfortzahlung. Im Krankheitsfall steht der Kraft Lohnfortzahlung zu, das gehört in den Vertrag.
- Barzahlung ohne Beleg. Das Finanzamt erkennt den Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG nur bei unbarer Zahlung an. Barzahlung kostet dich bis zu 510 € Erstattung pro Jahr.
- Anmeldung vergessen. Ein Vertrag allein reicht nicht. Die Beschäftigung muss zusätzlich über den Haushaltsscheck angemeldet werden, sonst ist es Schwarzarbeit.
Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt. Ein ordentlicher Vertrag in der Schublade macht die Beschäftigung nicht legal, solange die Anmeldung fehlt. Was bei nicht angemeldeter Beschäftigung droht, haben wir im Ratgeber Reinigungskraft legal beschäftigen ausführlich beschrieben.
Vorteile
- Klare Rechte und Pflichten für beide Seiten von Anfang an
- Sichere Grundlage für den Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG
- Schutz bei Streit über Lohn, Urlaub oder Kündigung
- Erfüllt die Vorgaben des Nachweisgesetzes
Nachteile
- Du bist selbst Arbeitgeber mit allen Pflichten
- Zusätzlich zur Anmeldung über den Haushaltsscheck nötig
- Bei Fehlern im Vertrag drohst du gegen das Nachweisgesetz zu verstoßen
- Aufwand für Erstellung und laufende Pflege liegt bei dir
Wann die Plattform den Vertrag überflüssig macht
Jetzt zum entspannten Teil. Der ganze Aufwand mit Arbeitsvertrag, Pflichtangaben und Anmeldung entsteht nur, wenn du die Putzfrau selbst anstellst. Buchst du dagegen über eine geprüfte Vermittlungsplattform, fällt das alles für dich weg. Der Grund ist einfach: Du bist dort nicht der Arbeitgeber. Die Reinigungskraft ist dort selbstständig tätig. Du kaufst eine fertige Dienstleistung ein, statt jemanden zu beschäftigen.
Kein Arbeitsvertrag, keine Pflichtangaben, kein Haushaltsscheck, keine Lohnabrechnung. Du buchst online, zahlst bargeldlos und bekommst eine ordentliche Rechnung. Genau diese Rechnung brauchst du am Ende für den Steuerbonus, denn als haushaltsnahe Dienstleistung sind bis zu 4.000 € im Jahr absetzbar. Zwei geprüfte Anbieter zeigen, wie das konkret aussieht:
- Wecasa: Die Kräfte sind geprüfte selbstständige Profis mit Führungszeugnis, die Haftpflicht läuft über die Plattform. Du buchst zu fairen Festpreisen ab 24,90 € die Stunde, alles inklusive, ganz ohne eigenen Arbeitsvertrag. Wecasa ist in 17 deutschen Großstädten aktiv.
- Helpling: Auf dem Marktplatz von Helpling sind die Kräfte selbstständig und vertraglich zur korrekten Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung verpflichtet. Helpling ist bundesweit in über 200 Städten verfügbar. Auch hier brauchst du keinen eigenen Arbeitsvertrag.
Bei beiden Plattformen arbeiten die Kräfte selbstständig. Das Beschäftigungsverhältnis ist damit sauber geregelt, und mit Arbeitsvertrag und Anmeldung hast du nichts zu tun. Für die meisten Haushalte ist das der entspannteste Weg zur legalen Putzhilfe. Welche Plattform am besten zu dir passt, findest du mit unserem Putzkraft-Finder heraus, und einen umfassenden Überblick gibt unser Vergleich der Putz-Portale.
Nein. Bei geprüften Vermittlungsplattformen wie Wecasa oder Helpling bist du nicht der Arbeitgeber. Die Kraft ist dort selbstständig tätig. Du kaufst eine haushaltsnahe Dienstleistung ein und brauchst deshalb weder einen Arbeitsvertrag noch eine Anmeldung über den Haushaltsscheck. Die Kraft meldet ihre Tätigkeit selbst an, versichert bist du über die Plattform. Du buchst online, zahlst bargeldlos und erhältst eine Rechnung, mit der du den Steuerbonus geltend machen kannst.
Unsere Empfehlung
Häufige Fragen zum Putzfrau-Arbeitsvertrag
Einen Arbeitsvertrag brauchst du nur, wenn du die Putzfrau selbst anstellst und als Minijob über den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale anmeldest. Dann bist du Arbeitgeber und musst die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten. Buchst du dagegen über eine geprüfte Plattform wie Wecasa oder Helpling oder beauftragst eine Reinigungsfirma, brauchst du keinen eigenen Arbeitsvertrag. In diesen Fällen ist die Kraft entweder selbstständig, so bei Wecasa und Helpling, oder bei der Reinigungsfirma angestellt.
Nach dem Nachweisgesetz gehören in den Vertrag Name und Anschrift beider Parteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Tätigkeit, der Arbeitsort, die Arbeitszeit, die Vergütung mit mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn, der bezahlte Urlaub und die Kündigungsfristen. Sinnvoll sind zusätzlich Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Hinweise zu Schlüsselübergabe und Reinigungsmaterial. Den Abschluss bilden Ort, Datum und die Unterschriften beider Seiten.
Ja. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gilt 2026 für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber im Privathaushalt. Eine Vereinbarung unter dem Mindestlohn ist unwirksam, deine Putzfrau hätte trotzdem Anspruch auf den vollen Satz. Achte beim Stundenlohn außerdem darauf, dass der Monatsverdienst im Durchschnitt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € nicht übersteigt, damit es ein Minijob bleibt.
Ja, ohne Wenn und Aber. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich ein normales Arbeitsverhältnis. Deine Putzfrau hat deshalb Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der sich nach der Zahl der vereinbarten Arbeitstage pro Woche richtet. Kommt sie an zwei Tagen die Woche, steht ihr anteilig der gesetzliche Mindesturlaub zu. Diesen Anspruch musst du im Vertrag festhalten, wegverhandeln kannst du ihn nicht.
Nein, der Vertrag allein genügt nicht. Damit die Beschäftigung legal ist, musst du sie zusätzlich über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden. Erst die Anmeldung macht aus einer privaten Absprache eine saubere, angemeldete Beschäftigung mit Unfallversicherungsschutz. Fehlt sie, handelt es sich trotz Vertrag um Schwarzarbeit. Den genauen Ablauf erklären wir im Ratgeber zum Haushaltsscheck-Verfahren.
Vertrag oder Plattform, du hast die Wahl
Ob du einen Putzfrau-Arbeitsvertrag brauchst, hängt allein davon ab, ob du selbst Arbeitgeber wirst. Stellst du die Kraft als Minijob an, gehören die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz, die Anmeldung über den Haushaltsscheck und eine faire Lohnregelung dazu. Ein sauberer schriftlicher Vertrag schützt dann beide Seiten und ist die Grundlage für deinen Steuerbonus. Die offizielle Vorlage der Minijob-Zentrale ist dabei dein bester Startpunkt.
Willst du dir die ganze Sache sparen, buchst du über eine geprüfte Plattform und brauchst gar keinen eigenen Vertrag. Schau dir Wecasa mit fairen Festpreisen oder Helpling mit bundesweiter Abdeckung an. Beide nehmen dir Vertrag und Anmeldung komplett ab, und du holst dir trotzdem 20 Prozent deiner Kosten über die Steuer zurück. So oder so beschäftigst du legal, ganz ohne böse Überraschungen.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aktuelle und verbindliche Auskünfte zu Pflichtangaben, Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze und deiner persönlichen Situation erhältst du bei der Minijob-Zentrale, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deinem Steuerberater.
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