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Helle Küche mit Reinigungstuch, Sprühflasche und Euromünzen auf der Arbeitsplatte

Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026 (13,90 Euro): was gilt?

· Carolin Schmidt · 11 Min. Lesezeit
Helle Küche mit Reinigungstuch, Sprühflasche und Euromünzen auf der Arbeitsplatte

Wenn du 2026 eine Reinigungskraft beschäftigst oder über eine Plattform buchst, taucht früher oder später die Frage nach dem Mindestlohn auf. Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 Euro pro Stunde. Diese Zahl ist die Untergrenze, an der sich fast alles orientiert, was du für eine saubere Wohnung zahlst. Sie ist aber nur die halbe Geschichte: Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch einen eigenen, höheren Branchen-Mindestlohn für die Gebäudereinigung. Und auf den Plattformpreisen, die du online siehst, steht eine ganz andere Zahl.

Kurzfassung: Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde und gilt auch für eine privat angestellte Putzkraft im Minijob. Für Beschäftigte gewerblicher Reinigungsfirmen gilt ein eigener, höherer Branchen-Mindestlohn der Gebäudereinigung. Plattform-Stundensätze wie 24,90 Euro bei Wecasa oder im Schnitt 16,90 Euro bei Helpling liegen klar über dem reinen Mindestlohn, weil dort Vermittlung, Versicherung und Abwicklung mit drinstecken. Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.

In diesem Ratgeber bekommst du den Überblick: Wie hoch der gesetzliche Mindestlohn 2026 genau ist, für wen er gilt, worin sich der Branchen-Mindestlohn der Gebäudereinigung davon unterscheidet, was das für deinen Putzfrau-Preis bedeutet und warum die Plattform-Stundensätze höher liegen als der reine Lohn.

Der gesetzliche Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, die in Deutschland flächendeckend für nahezu jede abhängige Beschäftigung gilt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Geregelt ist das im Mindestlohngesetz, festgelegt wird die Höhe auf Empfehlung der Mindestlohnkommission.

Der Mindestlohn ist ein Stundenbetrag. Egal ob jemand Vollzeit, Teilzeit oder als Minijob arbeitet: Jede geleistete Arbeitsstunde muss mit mindestens 13,90 Euro vergütet werden. Für dich als privaten Auftraggeber heißt das konkret: Sobald du eine Reinigungskraft anmeldest und selbst anstellst, darfst du ihr nicht weniger als diesen Betrag zahlen.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt auch für eine privat im Haushalt angestellte Reinigungskraft, etwa im Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren. Für Beschäftigte gewerblicher Gebäudereinigungsfirmen gilt zusätzlich ein eigener, höherer Branchen-Mindestlohn. Verbindliche Auskünfte zu deinem Fall gibt dir die Minijob-Zentrale oder ein Steuerberater.

Für wen der gesetzliche Mindestlohn gilt

Der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro gilt sehr breit. Maßgeblich ist nicht, in welcher Branche jemand arbeitet, sondern ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Damit fällt auch deine privat angestellte Putzkraft darunter.

Drei Konstellationen sind in der Praxis relevant:

  • Putzkraft im Minijob, privat bei dir angestellt: Hier bist du selbst Arbeitgeber. Du meldest die Kraft über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale an und musst ihr mindestens 13,90 Euro pro Stunde zahlen.
  • Reinigungskraft in Teilzeit oder Vollzeit: Auch hier greift der gesetzliche Mindestlohn als absolute Untergrenze, sofern keine höhere tarifliche Regelung gilt.
  • Selbstständige Reinigungskraft: Eine echte Selbstständige, die auf eigene Rechnung arbeitet, ist nicht an den Mindestlohn gebunden, weil sie keine Arbeitnehmerin ist. Sie kalkuliert ihren Stundensatz selbst, und der liegt aus nachvollziehbaren Gründen deutlich über 13,90 Euro.

Genau dieser letzte Punkt erklärt die Plattformpreise. Auf Vermittlungsplattformen sind die Kräfte in aller Regel selbstständig tätig, nicht beim Anbieter angestellt. Der Mindestlohn ist für sie keine Vorgabe, sondern lediglich der gesetzliche Boden, weit unter ihrem tatsächlichen Satz.

Ja, wenn du sie selbst anstellst. Sobald du eine Reinigungskraft im Minijob oder in Teilzeit bei dir privat beschäftigst, bist du Arbeitgeber und musst mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde zahlen. Buchst du dagegen über eine Plattform, ist die Kraft meist selbstständig und setzt ihren Preis selbst, oder der Anbieter gibt einen Fixpreis vor. In beiden Fällen liegt der Stundensatz klar über dem Mindestlohn.

Branchen-Mindestlohn Gebäudereinigung: der höhere Sonderfall

Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es für die Gebäudereinigung einen eigenen, branchenspezifischen Mindestlohn. Er beruht auf einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag und liegt höher als der gesetzliche Mindestlohn. Festgelegt wird er zwischen den Tarifparteien der Branche, nicht über das Mindestlohngesetz.

Der entscheidende Unterschied liegt darin, für wen er gilt. Der Branchen-Mindestlohn der Gebäudereinigung greift für Beschäftigte gewerblicher Reinigungsfirmen, also für Angestellte von Unternehmen, die professionell Gebäude reinigen. Wenn ein Reinigungsbetrieb deine Treppenhaus- oder Büroreinigung übernimmt und dafür eigene Mitarbeiter schickt, gilt für diese Mitarbeiter der höhere Branchensatz.

Für deine privat angestellte Haushaltshilfe gilt dieser Branchensatz dagegen normalerweise nicht. Eine Putzkraft, die du selbst im Minijob beschäftigst, fällt unter den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro, nicht unter den höheren Tarif der gewerblichen Gebäudereinigung. Die genauen Branchenwerte wechseln mit jeder Tarifrunde und unterscheiden sich nach Lohngruppe. Konkrete Eurobeträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich regelmäßig ändern. Die jeweils gültigen Sätze findest du beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks oder beim Zoll.

Der gesetzliche Mindestlohn (13,90 Euro 2026) ist die allgemeine Untergrenze für fast jede Beschäftigung in Deutschland, auch für deine privat angestellte Putzkraft. Der Branchen-Mindestlohn der Gebäudereinigung beruht auf einem Tarifvertrag, liegt höher und gilt für Beschäftigte gewerblicher Reinigungsfirmen. Reinigst du deine eigene Wohnung über eine privat angestellte Hilfe, ist der gesetzliche Mindestlohn maßgeblich. Beauftragst du eine Reinigungsfirma, gilt für deren Personal der höhere Branchensatz.

Privat angestellt oder gewerblich gereinigt: zwei verschiedene Welten

Die Unterscheidung zwischen privat und gewerblich entscheidet nicht nur über den Mindestlohn, sondern über die gesamte Rechtslage. Es lohnt sich, die beiden Wege klar auseinanderzuhalten.

Bei der privaten Anstellung bist du selbst Arbeitgeber deiner Putzkraft. Du meldest sie über den Haushaltsscheck an, zahlst pauschale Abgaben und schuldest ihr mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Der Verdienst darf dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat nicht überschreiten, sonst rutscht die Beschäftigung aus dem Minijob heraus und wird sozialversicherungspflichtig.

Bei der gewerblichen Reinigung beauftragst du eine Firma oder buchst über eine Plattform. Du wirst nicht Arbeitgeber, sondern Kunde. Die Verantwortung für korrekte Bezahlung, Anmeldung und Versicherung liegt beim Anbieter beziehungsweise bei der selbstständigen Kraft. Das bedeutet weniger Aufwand und weniger Risiko auf deiner Seite, aber auch einen höheren Stundenpreis, weil all diese Leistungen mitbezahlt werden.

Die Geringfügigkeitsgrenze, also der maximale Monatsverdienst für einen Minijob, liegt 2026 bei 603 Euro. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Verdient deine angemeldete Putzkraft im Schnitt mehr als 603 Euro pro Monat, ist es kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit anderen Regeln. Bei 13,90 Euro Stundenlohn entspricht die Grenze rund 43 Arbeitsstunden im Monat.

Was der Mindestlohn für deinen Putzfrau-Preis bedeutet

Wenn du eine Putzkraft selbst im Minijob anstellst, ist der Mindestlohn dein Ausgangspunkt, aber nicht dein Endpreis. Auf die 13,90 Euro pro Stunde kommen noch die pauschalen Abgaben für den Minijob obendrauf, die die Minijob-Zentrale zweimal im Jahr abbucht. Dafür kannst du 20 Prozent der Kosten über Paragraf 35a EStG von der Steuer absetzen, beim Haushaltsscheck-Verfahren bis zu 510 Euro im Jahr.

Rechne also nicht mit blanken 13,90 Euro. Realistisch landest du beim Minijob bei einem Gesamtaufwand von rund 17 bis 18 Euro je Stunde, bevor der Steuervorteil greift. Das ist trotzdem der günstigste legale Weg nach reinem Stundenlohn, weil keine Plattform-Provision dazukommt. Den Preis dafür zahlst du in Eigenleistung: Suche, Vertretung bei Krankheit und die komplette Abwicklung liegen bei dir.

Wenn du wissen willst, wie sich der Stundenlohn über alle Wege hinweg zusammensetzt und was am Ende wirklich auf der Rechnung steht, lohnt ein Blick in unseren ausführlichen Ratgeber zum Reinigungskraft-Stundenlohn 2026. Dort rechnen wir Minijob, Plattform und Schwarzarbeit Posten für Posten gegeneinander.

Warum Plattform-Preise höher sind als der reine Mindestlohn

Wer zum ersten Mal Plattformpreise sieht, stutzt: Wecasa verlangt 24,90 Euro pro Stunde, bei Helpling liegt der Durchschnitt bei 16,90 Euro plus Servicegebühr. Das ist deutlich mehr als die 13,90 Euro Mindestlohn. Der Grund ist simpel: Im Stundensatz steckt nicht nur der Lohn der Kraft, sondern ein ganzes Servicepaket.

Im Plattformpreis sind enthalten:

  • Der Lohn der Reinigungskraft, der bei seriösen Anbietern selbstverständlich über dem Mindestlohn liegt.
  • Vermittlung und Abwicklung: Buchung, Terminkoordination, Zahlung und Kundenservice laufen über die Plattform.
  • Versicherung: Geht bei der Reinigung etwas zu Bruch, springt die Haftpflicht des Anbieters ein.
  • Prüfung der Kräfte: je nach Anbieter mit Führungszeugnis, Identitätsprüfung und Auswahlprozess.
  • Eine ordentliche Rechnung, mit der du den Steuervorteil nach Paragraf 35a EStG nutzen kannst.

Bei Wecasa zahlst du einen festen Fixpreis von 24,90 Euro pro Stunde für die regelmäßige Reinigung. In diesem Preis sind Anfahrt, Material und Provision bereits enthalten, eine separate Servicegebühr gibt es nicht. Du weißt vor der Buchung genau, woran du bist, und die Kräfte sind mit Führungszeugnis und Haftpflicht geprüft. Die Mindestbuchung beträgt 2 Stunden.

Bei Helpling setzen die Kräfte ihren Preis selbst, der Durchschnittswert liegt bei 16,90 Euro pro Stunde, dazu kommt eine Servicegebühr von 2,99 Euro pro Buchung. Je nach Stadt steigt der Schnitt spürbar, in Berlin auf rund 22 Euro. Dafür ist Helpling in über 200 Städten verfügbar und bis zu 5 Millionen Euro haftpflichtversichert.

Vorteile

  • Der Stundensatz enthält Lohn, Vermittlung, Versicherung und Prüfung der Kraft
  • Du bekommst eine ordentliche Rechnung und kannst 20 Prozent über Paragraf 35a EStG absetzen
  • Keine Lohnbuchhaltung, keine Anmeldung und keine Arbeitgeberpflichten für dich
  • Versicherungsschutz bei Schäden, bei Helpling bis zu 5 Millionen Euro Deckung
  • Ersatz bei Ausfall und ein Ansprechpartner, wenn etwas nicht passt

Nachteile

  • Höherer Stundensatz als der reine Mindestlohn von 13,90 Euro
  • Provision und Servicegebühr sind Teil des Preises
  • Weniger direkte Kontrolle über die Auswahl als bei eigener Anstellung

Weil der Plattformpreis weit mehr enthält als nur den Lohn. Im Stundensatz stecken Vermittlung, Versicherung, Prüfung der Kraft, Abwicklung und eine ordentliche Rechnung für die Steuer. Die Kräfte sind außerdem meist selbstständig und kalkulieren ihren Satz oberhalb des Mindestlohns. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro ist nur der Boden für angestellte Beschäftigung, nicht der Marktpreis für eine geprüfte, versicherte Reinigungskraft mit Rechnung.

Welcher Weg passt zu dir?

Ob Minijob oder Plattform günstiger ist, hängt davon ab, wie viel Aufwand du selbst tragen willst. Beim reinen Stundenlohn kommt der selbst angemeldete Minijob am nächsten an den Mindestlohn heran, weil keine Provision dazukommt. Dafür übernimmst du Suche, Anmeldung, Vertretung und Abwicklung komplett selbst.

Die Plattform ist beim Stundensatz teurer, nimmt dir aber den gesamten organisatorischen Teil ab und liefert Versicherung, geprüfte Kräfte und eine fertige Rechnung dazu. Für die meisten Haushalte ist das der praktischste Weg. Eine ausführliche Gegenüberstellung beider Wege findest du in unserem Beitrag zu Reinigungskraft privat oder über Plattform, und alle Kostenbausteine im Detail erklären wir im Pillar-Ratgeber zu den Putzfrau-Kosten.

Welcher Anbieter in deiner Stadt verfügbar ist und zu deinem Budget passt, findest du in zwei Minuten über unseren Putzkraft-Finder heraus. Einen direkten Anbieter-Vergleich mit Erfahrungswerten liefert der Putz-Portale-Vergleich.

Fazit: Mindestlohn ist der Boden, nicht der Preis

Unser Fazit zum Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro Stunde ist die Untergrenze für jede angemeldete Beschäftigung, auch für deine privat angestellte Putzkraft im Minijob. Für Beschäftigte gewerblicher Reinigungsfirmen gilt ein höherer Branchen-Mindestlohn der Gebäudereinigung. Plattformpreise liegen darüber: Sie enthalten Lohn, Versicherung, Prüfung, Abwicklung und eine ordentliche Rechnung. Wer beim reinen Stundenlohn sparen will und die Organisation selbst stemmt, fährt mit dem Minijob nahe am Mindestlohn. Wer Aufwand und Risiko abgeben möchte, ist über eine geprüfte Plattform besser aufgehoben.

Wenn du jetzt eine geprüfte Reinigungskraft mit fester Preisgarantie und Versicherung suchst, kommst du über die großen Plattformen am schnellsten ans Ziel. Wecasa ab 24,90 Euro pro Stunde testen mit festem Fixpreis ohne versteckte Servicegebühr, oder eine Reinigungskraft bei Helpling buchen mit großer Auswahl in über 200 Städten.

Du willst tiefer einsteigen? Im Pillar-Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wie du eine Haushaltshilfe richtig anmeldest, und wie sich der Stundenlohn über alle Wege zusammensetzt, liest du im Detail unter Reinigungskraft-Stundenlohn 2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aktuelle und verbindliche Auskünfte zu Mindestlohn, Branchen-Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze und deiner persönlichen Steuersituation erhältst du bei der Minijob-Zentrale, dem Zoll, deinem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Transparenz-Hinweis: putzchecker.de finanziert sich über Affiliate-Links. Wenn du über unsere Links eine Plattform buchst, erhalten wir eventuell eine Vergütung. Am Preis ändert sich für dich nichts. Unsere Bewertungsmethodik findest du unter So bewerten wir.

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