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Heller Küchentisch mit Budgetmappe, Taschenrechner, Münzen und Sparschwein

Minijob-Haushaltshilfe absetzen: 510 Euro pro Jahr sichern

· Carolin Schmidt · 12 Min. Lesezeit
Heller Küchentisch mit Budgetmappe, Taschenrechner, Münzen und Sparschwein

Eine feste Haushaltshilfe auf Minijob-Basis ist für viele die entspannteste Lösung: dieselbe Person, jede Woche, ein verlässlicher Rhythmus. Was die wenigsten wissen: Der Staat beteiligt sich an genau dieser Variante mit bis zu 510 Euro im Jahr. Nicht 510 Euro, die du irgendwie geltend machst, sondern 510 Euro, die das Finanzamt dir direkt von der Steuerschuld abzieht. Voraussetzung ist nur, dass du die Kraft korrekt anmeldest und nicht schwarz bezahlst.

Dieser Topf wird oft mit dem großen 4.000-Euro-Topf für haushaltsnahe Dienstleistungen verwechselt, ist aber etwas völlig anderes. Er gilt ausschließlich für den haushaltsnahen Minijob, den du über das Haushaltsscheck-Verfahren anmeldest. Hier zeigen wir dir, was der 510-Euro-Topf genau ist, wie du ihn mit einem klaren Rechenbeispiel voll ausschöpfst, welche Voraussetzungen gelten und wie du den Betrag in der Steuererklärung einträgst.

Kurzfassung: Beschäftigst du eine Haushaltshilfe als Minijobber im Privathaushalt und meldest sie über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an, ziehst du nach Paragraf 35a Absatz 1 EStG 20 Prozent deiner Kosten direkt von der Steuerschuld ab, maximal 510 Euro im Jahr. Das entspricht 2.550 Euro Jahresaufwand. Voraussetzung ist die Anmeldung per Haushaltsscheck und Zahlung per Überweisung. Dieser 510-Euro-Topf ist klar abzugrenzen vom 4.000-Euro-Topf für haushaltsnahe Dienstleistungen, in den Plattform-Buchungen über Wecasa oder Helpling fallen. Beide Töpfe laufen unabhängig nebeneinander.

Was der 510-Euro-Topf genau ist

Der 510-Euro-Topf ist die kleinste der drei Förderungen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz. Er steht in Absatz 1 und gilt für genau einen Fall: ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt, also einen Minijob, den du über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet hast.

Wichtig ist dabei das Wort Beschäftigungsverhältnis. Du wirst hier selbst zum Arbeitgeber. Die Putzkraft ist deine Angestellte, du meldest sie an, zahlst geringe Pauschalabgaben und bekommst dafür diesen eigenen Steuertopf. Das funktioniert anders als bei einer Plattform oder einem Dienstleister, wo du eine Rechnung für eine Leistung bezahlst und kein Arbeitgeber bist.

Wie hoch ist der Abzug? Du ziehst 20 Prozent deiner gesamten Aufwendungen für die Haushaltshilfe von der Steuerschuld ab, also Lohn plus die Pauschalabgaben, die du an die Minijob-Zentrale zahlst. Gedeckelt ist das bei 510 Euro im Jahr. Weil 20 Prozent dem Deckel entsprechen, bedeutet das: Bis zu 2.550 Euro Jahresaufwand werden gefördert. Gibst du mehr aus, bleibt es trotzdem bei maximal 510 Euro Ersparnis aus diesem Topf.

Der 510-Euro-Topf fördert ausschließlich einen haushaltsnahen Minijob, den du über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale anmeldest. Du bist dabei selbst Arbeitgeber deiner Haushaltshilfe. Vom gesamten Aufwand aus Lohn und Pauschalabgaben ziehst du 20 Prozent direkt von der Steuerschuld ab, maximal 510 Euro im Jahr. Das entspricht 2.550 Euro Jahresaufwand. Wichtig: Dieser Topf ist nicht identisch mit dem 4.000-Euro-Topf für haushaltsnahe Dienstleistungen, in den Plattform- und Dienstleisterrechnungen fallen.

Wie du den 510-Euro-Topf ausschöpfst: das Rechenbeispiel

Theorie ist gut, eine konkrete Rechnung ist besser. Ab welchem Aufwand der Topf voll ist und was eine typische Haushaltshilfe im Minijob real kostet, lässt sich gut durchrechnen.

Der Deckel von 510 Euro ist erreicht, sobald dein Jahresaufwand 2.550 Euro beträgt. Liegst du darunter, schöpfst du den Topf nicht ganz aus. Liegst du darüber, bleibt es bei 510 Euro, der Rest verpufft für diesen Topf. Das Optimum liegt also bei rund 2.550 Euro Gesamtaufwand im Jahr, Lohn und Abgaben zusammengerechnet.

Ein realistisches Beispiel. Du beschäftigst eine Haushaltshilfe für 13 € Stundenlohn, drei Stunden pro Woche. Das sind rund 169 € Lohn im Monat, also gut 2.028 € Lohn im Jahr. Dazu kommen die Pauschalabgaben über den Haushaltsscheck, die im haushaltsnahen Minijob bei rund 14,9 Prozent liegen, also etwa 302 € im Jahr. Gesamtaufwand: rund 2.330 €. Davon 20 Prozent ergibt etwa 466 € Steuerersparnis. Du bist nah am Maximum.

Haushaltshilfe im Minijob, so wirkt der 20-Prozent-Abzug

regelmaessig

510 EUR

Gesamt

Lohn (3 Std./Woche, 13 €) ca. 2.028 €/Jahr
Pauschalabgaben (rund 14,9 %) ca. 302 €/Jahr
Gesamtaufwand pro Jahr ca. 2.330 €
Davon absetzbar (20 %) ca. 466 €
Maximal möglich (Deckel) 510 €

Willst du den Topf wirklich bis auf den letzten Euro füllen, brauchst du etwa 2.550 € Gesamtaufwand. Bei demselben Stundenlohn von 13 € wären das ungefähr drei bis dreieinhalb Stunden pro Woche. Du siehst: Schon eine ganz normale wöchentliche Reinigung bringt dich nah an die vollen 510 €, ohne dass du irgendetwas künstlich aufblähen musst.

Noch ein wichtiger Punkt zur Geringfügigkeitsgrenze. Ein Minijob darf 2026 im Monatsdurchschnitt 603 € Lohn nicht überschreiten, sonst ist es kein Minijob mehr und der 510-Euro-Topf greift nicht. Bei drei Stunden die Woche bist du davon weit entfernt, der Lohn liegt klar im Minijob-Rahmen. Erst wer eine Vollzeitkraft im Haushalt beschäftigt, verlässt diesen Topf und landet im 4.000-Euro-Topf für sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse.

Der Deckel von 510 Euro ist bei einem Jahresaufwand von 2.550 Euro erreicht, weil du genau 20 Prozent absetzt. Gezählt werden Lohn und die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale zusammen. Bei einem Stundenlohn von rund 13 Euro entspricht das etwa drei bis dreieinhalb Stunden Reinigung pro Woche. Gibst du mehr aus, bleibt es bei 510 Euro aus diesem Topf, der Rest wirkt sich hier nicht mehr aus.

Die Voraussetzung: Anmeldung über den Haushaltsscheck

Der 510-Euro-Topf hat eine harte Bedingung, ohne die gar nichts geht: Die Haushaltshilfe muss als Minijobber über das Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet sein. Eine schwarz beschäftigte Putzkraft bringt dir keinen Cent Steuerersparnis und ist obendrein Schwarzarbeit mit echten Bußgeldrisiken.

Der Haushaltsscheck ist bewusst einfach gehalten. Du meldest deine Haushaltshilfe einmalig online bei der Minijob-Zentrale an und gibst den Lohn an. Die Minijob-Zentrale berechnet die Pauschalabgaben und zieht sie zweimal im Jahr per Lastschrift ein. Eigene Lohnabrechnung oder komplizierte Buchhaltung brauchst du dabei nicht. Den genauen Ablauf Schritt für Schritt erklären wir im Ratgeber Haushaltsscheck-Verfahren.

Diese Punkte musst du für den Steuerabzug erfüllen:

  • Anmeldung per Haushaltsscheck. Die Kraft ist offiziell als haushaltsnaher Minijobber bei der Minijob-Zentrale registriert, mit deiner Adresse als Beschäftigungsort.
  • Geringfügige Beschäftigung. Der Lohn bleibt im Monatsdurchschnitt unter der Minijob-Grenze von 603 € (Stand 2026).
  • Tätigkeit im Privathaushalt. Die Arbeit findet in deiner Wohnung oder deinem Haus statt, nicht in einem Betrieb.
  • Zahlung per Überweisung. Den Lohn überweist du, du zahlst nicht bar. Bar bezahlte Löhne erkennt das Finanzamt nicht an.
  • Bescheinigung der Minijob-Zentrale. Du erhältst nach Jahresende automatisch eine Bescheinigung über die gezahlten Beträge, die du für die Steuererklärung nutzt.

Der wichtigste Unterschied zu einer Plattform-Buchung liegt genau hier. Beim Minijob bist du Arbeitgeber und meldest selbst an. Das kostet etwas Verwaltungsaufwand, gibt dir aber Zugang zu diesem speziellen Topf. Ob das für dich der richtige Weg ist oder ob eine Plattform besser passt, vergleichen wir im Ratgeber Plattform oder selbst anmelden.

Ja. Der 510-Euro-Topf nach Paragraf 35a Absatz 1 gilt ausschließlich für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind. Ohne diese Anmeldung gibt es keinen Abzug aus diesem Topf, und eine nicht angemeldete Kraft ist Schwarzarbeit. Buchst du dagegen über einen Dienstleister oder eine Plattform, bist du kein Arbeitgeber und nutzt stattdessen den 4.000-Euro-Topf für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Abgrenzung: 510 Euro Minijob gegen 4.000 Euro Dienstleistung

Das ist der Punkt, an dem die meisten durcheinanderkommen. Beide Töpfe stehen im selben Paragrafen, fördern beide 20 Prozent, betreffen beide deinen Haushalt. Und trotzdem handelt es sich um zwei völlig getrennte Welten. Welcher Topf greift, hängt allein davon ab, wie du die Hilfe beschäftigst.

Der 510-Euro-Topf gilt, wenn du selbst Arbeitgeber bist: Du stellst eine Person als Minijobber an und meldest sie per Haushaltsscheck an. Der 4.000-Euro-Topf gilt, wenn du eine Dienstleistung einkaufst: Du bezahlst eine Rechnung an einen Dienstleister oder eine Vermittlungsplattform, ohne selbst Arbeitgeber zu werden. Dorthin gehören alle Buchungen über Wecasa oder Helpling.

Welcher Topf gilt für welchen Weg

regelmaessig

4.510 EUR

Gesamt

Minijob selbst angemeldet (Haushaltsscheck) max. 510 €
Plattform oder Dienstleister (Rechnung) max. 4.000 €
Beides parallel nutzbar bis 4.510 €

Das Schöne daran: Die beiden Töpfe schließen sich nicht aus. Du kannst im selben Jahr eine feste Haushaltshilfe im Minijob beschäftigen und zusätzlich für eine Grundreinigung oder die Fensterreinigung eine Plattform buchen. Der Minijob-Lohn landet im 510-Euro-Topf, die Plattform-Rechnung im 4.000-Euro-Topf. Zusammen sind so bis zu 4.510 € Steuerersparnis aus diesen beiden Töpfen möglich.

Eine häufige Frage: Was, wenn ich die Plattform-Variante eh nutze, lohnt sich der Minijob dann überhaupt? Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, ob du Arbeitgeber sein willst. Der Minijob bringt dir eine feste Stammkraft und einen eigenen Steuertopf, kostet aber Anmeldung und etwas Verwaltung. Die Plattform ist bequemer, du buchst und bekommst eine fertige Rechnung, fällst aber in den größeren Topf. Den vollen Vergleich der 4.000-Euro-Seite findest du im Ratgeber Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Wie sich die Plattformen bei Preis und Service unterscheiden, zeigt unser Putzportale-Vergleich.

Ja, beide Töpfe laufen unabhängig voneinander. Der 510-Euro-Topf gilt für einen selbst angemeldeten Minijob über den Haushaltsscheck, der 4.000-Euro-Topf für eingekaufte Dienstleistungen über einen Dienstleister oder eine Plattform. Beschäftigst du eine feste Kraft im Minijob und buchst zusätzlich eine Plattform für Sonderreinigungen, nutzt du beide Töpfe parallel und kommst auf bis zu 4.510 € Ersparnis aus diesen beiden Kategorien.

Was nicht in den 510-Euro-Topf gehört

Damit du keinen Abzug verschenkst oder dir das Finanzamt keinen streicht, hier die typischen Fälle, die nicht in diesen Topf fallen.

  • Plattform- und Dienstleisterrechnungen. Buchst du über Wecasa, Helpling oder eine Reinigungsfirma, bist du kein Arbeitgeber. Das gehört in den 4.000-Euro-Topf, nicht hierher.
  • Sozialversicherungspflichtige Anstellung. Beschäftigst du eine Kraft oberhalb der Minijob-Grenze regulär angestellt, fällt das ebenfalls in den 4.000-Euro-Topf, nicht in den Minijob-Topf.
  • Barzahlung ohne Anmeldung. Schwarz bezahlte Hilfe ist nicht absetzbar und ein Bußgeldrisiko. Welche Strafen drohen, steht im Ratgeber Putzfrau ohne Anmeldung: Strafe.
  • Materialkosten. Reinigungsmittel oder Geräte zählen nicht, gefördert werden nur Lohn und die Pauschalabgaben.

Wenn du noch keine Kraft hast und unsicher bist, welcher Weg für dich passt, hilft dir der Putzkraft-Finder dabei, in wenigen Schritten passende Anbieter für deine Region zu finden. Die Grundlagen zur korrekten Anmeldung jeder Variante stehen im Pillar-Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.

Vorteile

  • Eigener Steuertopf von bis zu 510 € zusätzlich zum 4.000-Euro-Topf
  • Feste Stammkraft, die deinen Haushalt kennt
  • Schon drei Stunden Reinigung pro Woche schöpfen den Topf fast aus
  • Haushaltsscheck-Anmeldung ist einfach und online erledigt
  • Geringe Pauschalabgaben von rund 14,9 Prozent

Nachteile

  • Du wirst Arbeitgeber mit etwas Verwaltungsaufwand
  • Anmeldung per Haushaltsscheck ist Pflicht, Schwarzarbeit bringt nichts
  • Deckel von 510 € ist niedriger als der 4.000-Euro-Topf
  • Bei Ausfall der Kraft musst du dich selbst um Ersatz kümmern

So trägst du den Minijob in die Steuererklärung ein

Der Eintrag ist unkompliziert. Die Kosten für deine Haushaltshilfe im Minijob kommen in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Einkommensteuererklärung. Dort gibt es eine eigene Zeile für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die auf Minijob-Basis ausgeübt werden. Dort trägst du deinen Gesamtaufwand aus Lohn und Abgaben ein.

Den Betrag musst du nicht selbst ausrechnen. Die Bescheinigung der Minijob-Zentrale, die du nach Jahresende automatisch bekommst, weist die gezahlten Beträge aus. Du übernimmst die Summe, das Finanzamt rechnet die 20 Prozent und den Deckel von 510 € automatisch. Belege schickst du nicht mehr standardmäßig mit, hebst sie aber auf, falls nachgefragt wird.

Ein praktischer Hinweis zur Abgrenzung in der Erklärung: Achte darauf, den Minijob in die richtige Zeile zu schreiben und nicht versehentlich in die Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen. Sonst setzt das Finanzamt den falschen Deckel an. Die getrennten Zeilen sind genau dafür da, die drei Töpfe sauber auseinanderzuhalten.

Der haushaltsnahe Minijob kommt in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, in die Zeile für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt. Du trägst den Gesamtaufwand aus Lohn und Pauschalabgaben ein, den dir die Bescheinigung der Minijob-Zentrale ausweist. Das Finanzamt zieht daraus 20 Prozent ab, maximal 510 €. Wichtig ist, den Minijob nicht in die Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen zu setzen, weil dort ein anderer Deckel gilt.

Lohnt sich der 510-Euro-Topf? Unser Fazit

Für alle, die ohnehin eine feste Haushaltshilfe wollen, ist die Antwort ein klares Ja. Schon drei Stunden Reinigung pro Woche schöpfen den Topf fast vollständig aus, und die Anmeldung per Haushaltsscheck ist in wenigen Minuten erledigt. Du bekommst eine verlässliche Stammkraft und holst dir bis zu 510 € im Jahr zurück, zusätzlich zu allem, was du sonst noch über den 4.000-Euro-Topf absetzt.

Unser Fazit

Der 510-Euro-Topf ist die unterschätzte Belohnung für alle, die ihre Haushaltshilfe sauber im Minijob anmelden. 20 Prozent vom Aufwand, maximal 510 €, schon bei rund 2.550 € Jahreskosten voll ausgeschöpft. Die einzige echte Bedingung ist die Anmeldung per Haushaltsscheck und die Zahlung per Überweisung. Wer keine eigene Kraft anstellen, sondern lieber bequem buchen will, fährt mit einer geprüften Plattform wie Wecasa oder Helpling besser und nutzt dann den größeren 4.000-Euro-Topf. Das Beste: Beide Wege lassen sich im selben Jahr kombinieren, für bis zu 4.510 € Steuerersparnis zusammen.

Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen verständlich und nach bestem Wissen. Er ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall gibt dir dein Finanzamt oder ein Steuerberater.

Überschreitet der Lohn im Monatsdurchschnitt die Minijob-Grenze von 603 € (Stand 2026), ist es kein Minijob mehr, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Dann greift nicht mehr der 510-Euro-Topf, sondern der 4.000-Euro-Topf für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Bei einer normalen Reinigung von drei bis vier Stunden pro Woche liegst du klar unter der Grenze und bleibst im günstigen Minijob-Bereich mit dem einfachen Haushaltsscheck-Verfahren.

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